AMA Archäologische Metallortung Agola

Fundmeldungen

Fundmeldungen

Römische Fundmünze

Historische Fundgegenstände die durch durch Feldbewirtschaftungen, bei Bautätigkeiten oder durch Zufall entdeckt werden, müssen ungereinigt, mit Angabe des Fundortes und den Fundumständen, dem zuständigen Amt gemeldet werden.
Nur so können die Funde fachmänisch gereinigt, archäologisch zugeordnet und wissenschaftlich ausgewertet werden.

Der Wert solcher Fundstücke ist in den meissten Fällen nur gering!
Der wissenschaftliche Wert hingegen sehr hoch, da die Objekte oder Fundmünzen Auskunft über die
Kultur, den zeitlichen Besiedlungshorizont oder den Geldumlauf jener Region geben.


Alle antiken Gegenstände ob organisch ( Knochen, Textilie, Hölzer ) , Steinwerkzeuge, Keramik oder Metallgegenstände sind Zeitzeugen und sollten gemeldet werden, damit die Informationen die daraus gewonnen werden, erhalten bleiben.
Schon so oft gaben, auch nur kleine Hinweise, bei Nachuntersuchungen wichtige historische Erkenntnisse.

Meldestellen: Verband der Schweizerischen Kantonsarchäologen

www.archaeologie.ch/d.htm

 

Schatzsuche

Schatzsuche

Metalldetektoren: Machen Sie sich nicht strafbar!
Die Schatzsuche ist in der Schweiz ist nicht erlaubt! Schatzsucher werden bestraft.
Das Graben und Sammeln von archäologischen Funden mit Hilfe von Metalldetektoren, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verboten. Eine Prospektion mit Hilfe eines Metalldetektors ist Bewilligungspflichtig und muss mit dem zuständigen Archäologischen Amt abgesprochen werden.

 

Romano Agola
Bodenmatt 790
3435 Ramsei
Tel. 079 302 00 84