Wie bei den Steuern gilt auch hier, dass zusätzlich zum Bund jeder Kanton sein eigenes Erbrecht kennt. Ich weiss, welche letztwilligen Verfügungen je nach Kanton zulässig sind. So zeige ich mögliche Folgen solcher Verfügungen auf.

Zudem erkläre ich die formalen Vorschriften für ein rechtsgültiges Testament. Damit lohnt sich eine Beratung auch in Erbfragen. Und im Fall einer Testamentseröffnung übernehme ich Mandate zur Willensvollstreckung, dies als neutrale Vertrauensperson. Wichtig ist meiner Kundschaft, dass wirklich alles im Sinn des Letzten Willens geregelt wird. Das zu wissen, ist sehr beruhigend.

Das kann ich für Sie tun

  • Beratung bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Übernahme von Mandaten als Willensvollstreckerin