Ausnahmefall: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags kann nur durchgeführt werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist. Aboalarm erklärt, welche.

Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in Deutschland steigt. Bei der Kündigung befristeter Arbeitsverträge gibt es einige Unterschiede zu unbefristeten Verträgen. Der Sinn von befristeten Arbeitsverträgen ist, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Ziels (z.B. nach der Fertigstellung eines Projekts) automatisch enden und keiner Kündigung bedürfen.

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Ordentliche Kündigung nur wenn vereinbart

Im Normalfall kann ein befristeter Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden, egal ob vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber, so ist es im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter §15 Abs. 3 festgehalten. Allerdings können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag trotzdem Kündigungsbedingungen wie in unbefristeten Arbeitsverträgen festgehalten werden. In so einem Fall können der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber ordentlich mit einer Kündigungsfrist kündigen. Außerdem können Arbeitnehmer befristete Verträge, die auf Lebenszeit oder mehr als fünf Jahre geschlossen werden, nach fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen, so § 15 Abs. 4 des TzBfG.

Die Kündigungsfrist für befristete Verträge richtet sich dann nach den im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Vereinbarungen. Gibt es keine Vorgaben, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, die eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats vorschreibt. Bei längeren Arbeitsverhältnissen gelten auch längere Kündigungsfristen, ab zwei Jahren gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, ab fünf Jahren sind es zwei Monate zum Ende des Kalendermonats, etc. Nachzulesen sind diese Reglungen im § 622 des BGB.

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Außerordentliche Kündigung

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Ein Recht auf außerordentliche Kündigung haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auch bei befristeten Arbeitsverträgen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur durchgeführt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unmöglich macht, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.  Ob ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ausreicht, wird von Fall zu Fall entschieden.

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