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Gemäss VUV Art. 32 müssen Anschlag- und Hebemittel periodisch von einem Fachmann kontrolliert werden.Die Europäische Norm sieht einen Kontrollintervall von 1 Jahr vor, welcher sich auch in der Schweiz als gängige Praxis eingebürgert hat.

Wir übernehmen das für Sie!

Wir
-         kontrollieren und überprüfen Ihre Anschlag- und Hebemittel
-         erstellen ein Prüfprotokoll
-         markieren die geprüften Produkte mit einer Kontrollmarke
-         führen notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten direkt vor Ort aus
-         beraten Sie bei der Anschaffung von Neu- und Ersatzteilen
-         liefern Ihnen Neu- und Ersatzteile






 
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