Aargauer Konferenz der Religionen

Israelitische Kultusgemeinde Baden Verband Aargauer Muslime Reformierte Landeskirche Aargau Römisch-Katholische Kirche im Aargau Christkatholische Landeskirche Aargau

Vereinbarung

Die unterzeichnenden Leitungsgremien und Vorstände von Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kanton Aargau vereinbaren eine regelmässige Zusammenarbeit unter dem Namen «Aargauer Konferenz der Religionen».

Aufgaben und Ziele

Mitgliedschaft

Grundsätzlich können und sollen alle im Aargau relevanten Religionen oder Religionsgemeinschaften in der Konferenz Mitglied sein, wenn sie folgende Kriterien erfüllen.

1. Relevanz:
Die Religion bzw. die Religionsgemeinschaft muss im Kanton Aargau eine gewisse Mindestzahl an Angehörigen haben oder eine lange Tradition aufweisen oder im Aargau eine bedeutsame religiöse Institution oder ein Zentrum unterhalten.

2. Repräsentanz:
Die Gemeinschaft muss einen ausreichend grossen Teil der Angehörigen ihrer Religionsgemeinschaft vertreten und soweit organisiert sein, dass sie eine sie repräsentierende Leitung als Vertretung in die Konferenz delegieren kann.

3. Akzeptanz:
Die Religion bzw. die Religionsgemeinschaft anerkennt die verfassungsrechtliche Grundordnung der Schweiz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Charta von 1948). Sie begegnet den anderen in der Konferenz vertretenen Religionen und Religionsgemeinschaften mit Respekt und ist bereit zum Dialog.

Aufnahme neuer Mitglieder
Weitere Mitglieder nimmt die Aargauer Konferenz der Religionen mit Mehrheitsbeschluss auf Antrag der betreffenden Religionsgemeinschaft auf.

Austritt
Ein Mitglied kann durch schriftliche Mitteilung an die übrigen Mitglieder jederzeit austreten.

Form und Häufigkeit

Die Konferenz versammelt sich mindestens einmal im Jahr zu einem gemeinsam festgelegten Thema oder zur gegenseitigen Information.

Die Konferenz äussert sich nach aussen zu Themen, welche von Interesse für alle Mitglieder sind. Sie äussert sich nur, wenn ein Konsens über den Inhalt und die Form der Kommunikation besteht.

Der Vorsitz wechselt unter den Mitgliedern von Jahr zu Jahr.

Das Mitglied, das den Vorsitz hat, organisiert die nächste Zusammenkunft, lädt mindestens drei Wochen im Voraus dazu ein, leitet die Sitzung und ist für das Protokoll verantwortlich.


Unterzeichnet von den Gründungsmitgliedern am...

Römisch-Katholische Kirche im Aargau
Christoph Sterkman, Bischofsvikar der Bistumsregion St. Urs des Bistums Basel
Luc Humbel, Präsident des Kirchenrates der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau

Reformierte Landeskirche Aargau
Dr. theol. Christoph Weber-Berg
Präsident des Kirchenrates der Reformierten Landeskirche Aargau

Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau
Ernst Blust
Präsident des Kirchenrates der Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau

Verband Aargauer Muslime
Dr. Halit Duran
Präsident des Verbands Aargauer Muslime

Israelitische Kultusgemeinde Baden
Aron Müller
Rabbi der Israelitischen Kultusgemeinde Baden


Download der Gründungsvereinbarung (PDF, 230 KB)