print

Preise

Behandlungsansatz

Die Behandlung wird gemäss aufgewandter Zeit verrechnet. Der Stundenansatz beträgt CHF 144.-. Für Angaben zu den Behandlungsdauern konsultieren Sie bitte die Rubrik „Behandlungsablauf“.

Für Babys, Kleinkinder und Kinder kommt der gleiche Ansatz von CHF 144.- zur Anwendung. Jedoch kommt aufgrund der normalerweise kürzeren Behandlungsdauer ein tieferer Betrag zusammen.

Für die ästhetische/kosmetische Akupunktur gelten eigene Ansätze. Gerne kläre ich diese mit Ihnen anlässlich eines Telefon- bzw. Beratungsgespräches.

Kostenübernahme  durch eine Krankenzusatzversicherung Komplementärmedizin

Als anerkannter dipl. Akupunkteur mit den notwendigen Registrierungen übernehmen alle mir bekannten Krankenzusatzversicherungen für Komplementärmedizin einen Anteil an den Behandlungskosten.  Der Anteil variiert je nach Versicherungsprodukt von ca. 50 – 90% der Kosten. Eine Zuweisung durch einen Arzt ist in der Regel nicht notwendig. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, dass Sie die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn klären.

Bei der ästhetischen / kosmetischen Akupunktur handelt es sich nicht ausschliesslich um eine Beschwerde mit Krankheitswert, sodass die Behandlungskosten von den Krankenversicherungen nicht getragen werden.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt in regelmässigen Abständen. Sie erhalten die Rechnung mit einer Kopie und Einzahlungsschein (Ausnahmen möglich). Das Original kann einer vorhandenen Krankenzusatzversicherung zur anteilmässigen Kostenrückerstattung eingereicht werden.