Aus der Pfändungstabelle 2013 / 2014 / 2015 können Sie ablesen wie viel in den jeweiligen Jahren vom Arbeitseinkommen gepfändet werden konnte.
Die Pfändungstabelle wird alle 2 Jahre gemäß § 850c Abs. 2a ZPO angepasst. Die Pfändungstabelle 2013 / 2014 /2015 ist am 01.07.2013 in Kraft getreten und wurde zum 01.07.2015 durch die neue Pfändungstabelle 2015 / 2016 / 2017 ersetzt.
Hier sehen Sie die aktuell gültige Pfändungstabelle.
Pfändungsfreigrenzen mit dem Pfändungsrechner berechnen
Die früher gültige Pfändungstabelle 2013 / 2014 / 2015 können Sie hier sehen: (Seit dem 01.07.2015 veraltet!)