Für Sie

Anwaltsgeheimnis

Sie können sich mir bedenkenlos anvertrauen. Als Rechtsanwältin unterstehe ich zeitlich unbegrenzt gegenüber Dritten und Behörden dem Berufsgeheimnis über alles, was mir infolge meines Berufs von Klienten anvertraut wird. Das Anwaltsgeheimnis wird auch von allen Mitarbeitenden strikte eingehalten. Deshalb bleibt alles, was Sie mir im Rahmen Ihres Mandats anvertrauen, unter uns, solange Sie nicht mit der Weitergabe der Informationen einverstanden sind.

Interessenkollision

Als Rechtsanwältin bin ich unabhängig und nur den Interessen meiner Klienten verpflichtet. Ich vertrete keine zwei Parteien gleichzeitig, deren Interessen sich kreuzen könnten.

Honorar

Das Anwaltshonorar bestimmt sich in erster Linie nach dem geleisteten Zeitaufwand. Der Stundenansatz liegt je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Mandats in der Regel zwischen Fr. 280.00 und Fr. 320.00 pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Den genauen Stundenansatz teile ich Ihnen bei Mandatsbeginn mit oder sobald ich den Schwierigkeitsgrad Ihres Auftrages abschätzen kann.

Üblicherweise ist eine Vorschusszahlung zu leisten, deren Höhe sich an den zu erwartenden Kosten orientiert. Auf Ihren Wunsch oder spätestens bei Beendigung des Mandats erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung.

Scheuen Sie sich auch bei schwierigen finanziellen Verhältnissen nicht, mich zu kontaktieren. Ich informiere Sie über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Kostengutsprachen der Opferhilfe, einer Versicherung oder der unentgeltlichen Rechtspflege. Bitte beachten Sie jedoch, dass es die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege nicht für alle Gerichts- und Behördenprozesse gibt und auch nicht für Rechtsberatung oder aussergerichtliche Vertretung beantragt werden kann. In unentgeltlichen Mandaten werden zudem nur die notwendigsten anwaltlichen Tätigkeiten entschädigt. Um den staatlich vergüteten Aufwand in Ihrem besten Interesse einsetzen zu können bitte ich Sie, bereits bei der ersten Terminvereinbarung auf die Notwendigkeit der unentgeltlichen Rechtspflege hinzuweisen.