Liste mit allgemeinen FragenH
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Anita Haberthuer / 3600 Thun schrieb am 16.01.2019 16:06:23:
hallo

kann die tarifziffer 39.3260 mit 39.3610 kummuliert werden?

gemäss krankenkasse mutuel ist dies nicht kummulierbar.

besten dank

Anita haberthür  

Beat Dubs / Zürich antwortete am 11.03.2019 15:23:12:
Grüezi Frau Haberthür
Die Position 39.3260 betrifft das Urogenitalsystem und ist eine Leistung aus dem Kapitel "Organe". Somit darf diese Position nicht mit Positionen aus dem Kapitel Gefässe kumuliert werden, mit Ausnahme der Position 39.3510, un diese würde ich an Ihrer Stelle anwenden.
mfG Beat Dubs 
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Marija Djuric / St. Gallen schrieb am 11.12.2018 23:43:51:
Ich habe eine Frage betreffend der Physiotherapie Verordnung. Ich habe sie hier auf der Liste leider nicht gefunden. Welche Position wird hier normalerweise verwendet? Wie hoch ist der Betrag, der für eine Physiotherapie Verordnung berechnet werden darf?

Gibt es da Unterschiede zwischen einer normalen Physiotherapie Verordnung (1x à 9 Sitzungen) und der Verlängerung der Physiotherapie Verordnung (3x à 9 Sitzungen und mehr)? Welche Position, Gesamtbetrag wird für eine Verlängerung berechnet?

Besten Dank für Ihre Antwort an die angegebene e-Mail Adresse.

Marija Djuric  

Beat Dubs / Zürich antwortete am 11.03.2019 15:06:56:
Ich schlage Ihnen vor, die Pos. ''formalisierter Arztbericht zu verwenden, wenn Sie nur ein Formular ausfüllen, wenn Sie einen kleinen Bericht selber entwerfen so verwenden Sie die Pos. für Berichte bis 35 Zeilen.  Best Replica Watches

Svenja Bechtel / 4020 Basel schrieb am 07.08.2018 12:12:51:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekomme Rückweisungen mit der Position 39.0020 wenn dies bei einer Schwangeren abgerechnet wurde. Doch nirgends finde ich einen Hintergrund dazu ob dies geltens ist. Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke und Freundliche Grüsse
Svenja Bechtel  

Beat Dubs / Zürich antwortete am 11.03.2019 15:05:24:
Guten Tag Frau Bechtel
leider müsste ich dazu mehr Angaben haben. Was haben Sie bei der Schwangeren verrechnet? Was war die Begründung für die Ablehung?
MfG Beat Dubs 
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Jose Manuel Dr. ARROJA José Manuel / 1207 Genève schrieb am 05.01.2009 10:33:53:
Guten Tag und ein Frohes Neues Jahr,
Vielen Dank für Ihre Antwort,aber ich habe mich schlecht ausgedrückt. Mein frage ist: kann ich die Position 39.3240 mit der Position 39.3265 zusammennstellen?
 

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 06.01.2009 23:01:36:
Selbstverständlich können Sie diese beiden Positionen kumulieren, das wird sogar vor allem von den Gastroenterologen sehr häufig gemacht.

Wenn Ihnen eine Kasse wegen dieser Kumulation Schwierigkeiten macht, dann ist sie im Unrecht. Senden Sie mir die Korrespondenz bitte per e-mail (oder per Post) zu, ich werde mich für Sie wehren!

Mit freundlichen Grüssen
Beat Dubs 
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Jose Manuel Dr.ARROJA Jose / 1207 Genève schrieb am 18.12.2008 10:14:07:
Ist es mir mögliche die Position 39.3240 mit die Position 39.265 zuzammen stellen? Tarmed Suisse hat mir positiv geantwortet. Diese Frage, nur weil eine Versicherung mit garantiert hat, dass es unmöglich ist et dass wir den Unterschied wieder der Patient zuruck bezahlen muss. Vielen Dank für Ihre Antwort.  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 04.01.2009 00:22:16:
Sehr geehrter Herr Kollege

Pos. 39.3240 (Ultraschall ganzes Abdomen) ist mir klar, aber welche Position meinen Sie mit 39.265? (Tippfehler?) 
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Philippe Rossier / Lausanne schrieb am 07.11.2008 07:57:28:
Pourquoi arzttarif.ch ne peut pas être traduit en français?  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 07.11.2008 18:33:38:
Chèr Collegue

Malheureusement je n''ai pas du tout ni des connaissances suffisantes ni les ressources financiaires pour une traduction! Il n''y a aucun "sponsor" de cettes pages et je fais cela toujours dans mon temps libre.

Beat Dubs 
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Heini Willimann / 6010 Kriens schrieb am 10.06.2008 21:37:05:
Kürzlich fertigte ich eine übliche OSG Aufnahme ap/stl an. Da die vermutete Fraktur nicht klar zu Darstellung kam, machte ich noch 2 weitere, etwas abgedrehte Aufnahmen. Wie kann ich die Zusatzaufnahmen verrechnen? Tarmed erlaubt offensichtlich nur 1 weitere Aufnahme. Für eine Antwort bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
H. Willimann  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 11.06.2008 12:10:46:
Sehr geehrter Herr Kollege

Das "Problem" der Limitationen könnten Sie in einem solchen Fall lösen durch das Verrechnen von Sprunggelenk-Aufnahmen (ap+seitl., 39.0330/35) sowie Verrechnung von Fuss-Aufnahmen (ebenfalls ap+seitl., 39.0340/45). Vielleicht gibt es dann Rückfragen des Kostenträgers, die es dann zu begründen gilt.

Mit freundlichen Grüssen

Beat Dubs 
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Corina Hemmi / 7000 Chur schrieb am 09.06.2008 09:10:18:
Widerspruch 09.0340 im Text und DB
Mit Tarmed 1.05.01 und höher wird für die Leistung 09.0340, obschon sie "beidseitig" im Text vermerkt hat, eine Lokalisation abgefragt?
Was ist jetzt stärker, der Text oder der Eintrag in der DB unter den Interpretationen.
Besten Dank für eine kurze Rückmeldung.
C.Hemmi  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 11.06.2008 12:05:50:
Grüezi Frau Kollegin

Es gibt noch einige solche sinnlose Interpretationen in unserem Tarmed. Die von Ihnen angesprochene Position wird zur Zeit in der PIK behandelt und in nächster Zeit sollte der Entscheid publiziert werden, so dass dieser Nonsens beseitigt wird.

Mit freundlichen Grüssen

Beat Dubs 
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Chrisdtoph Maier Dr.med / 8604 Volektswil schrieb am 15.02.2008 12:31:59:
Sehr geehrter Kollege Dubs

Ich möchte anfragen, ist es wirklich so, dass neben der Sonographie eine Konsultation oder andere Beratung nicht mehr zu verrechnen ist? Beim Rechnungsprüflauf kommt hier bei Vitodata die Fehlermedlung, dass im Sono- Komlex sämtliche Beratungen enthalten seien , und somit nicht abrechenbar sind.

Ich bitte um eine Antwort.

Herzlichen Dank
Mit freundlichem gruss
C.Maier  

Christoph Maier / 8604 Volketswil antwortete am 21.02.2008 17:29:04:
Nachtrage zur Frage:
Nach Rücksprache mit Vitodata scheint bei einer Ziffer ein Fehler im Tarmed Validator sich eingeschlichen zu haben. Bei der Zif 39.3270 also Sono ein Organ, ist keine Konsulation neben der Sono möglich, sonst bei der Sono schon.
Ichi bitte um Beachtung und Überprüfung.

Herzlichen Gruss und vielen Dank im Vorraus.

Christoph Maier 
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Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 23.02.2008 20:53:51:
Sehr geehrter Herr Kollege

zuerst einmal muss ich bemerken, dass im Tarif (speziell im Validator) noch einige ganz grobe Fehler enthalten sind (zB. der abstruse LB 20, welcher ja eine Kumulation von Gefäss-Positionen mit jeder andern Position aus dem gesamten Tarmed, also auch Konsultationen etc., für NICHT-Radiologen verunmöglichen würde)

Zu 39.3270: Neben dieser Position sind NUR weitere Positionen aus dem Abdomen-Bereich (39.03.02.02) sowie die grosse Endosonographie (39.3320) nicht kumulierbar. Sämtliche andern Positionen und sowieso alle Positionen ausserhalb des Kapitels 39 sind kumulierbar. Die Antwort der Vitodata AG ist somit nicht zutreffend.

Für alle NICHT-Radiologen gilt ganz generell, dass neben Positionen aus dem Kapitel 39 IMMER Grundleistungen aus andern Kapiteln (v.a. Konsultationen etc.) möglich sind!!! (Auf den Fehler im LB 20 habe ich oben schon hingewiesen)

mit freundlichen Grüssen

Beat Dubs

PS: bitte wegen der Verspätung um Entschuldigung, ich war 10 Tage im Ausland fernab vom Internet. Ansonsten versuche ich stets innerhalb 24 Std. zu antworten. 
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Katharina Neuenschwander / 8002 Zürich schrieb am 09.01.2008 09:28:35:
Lieber Herr Dubs
Als Angiologin untersuche ich für die "Nierenarterien" auch Aorta und viszerale Gefässe resp zumindest den truncus coeliacus und die A. mes superior sowie die Nieren bds.
Wie kann das verrechnet werden?-Pos 39.3610 und 39.3600 sind offenbar nicht kumulierbar und die Aorta gibt es nicht mehr...?
Soll Pos 39.3260 (Urogenital) die Nieren bds abgelten?

Zusatzfrage zu Pos. 39.3560
Zur Carotis-Duplexuntersuchung snd für den Chirurgen auch die A. subclavia und der truncus brachiocephalicus relevant.
Wie verrechne ich das?-ev mit 39.3620?

Mit bestem Dank für die Antwort und die Gestaltung dieser guten "Site"
Freundliche Grüsse von Katharina Neuenschwander  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 09.01.2008 09:49:10:
Grüezi Frau Neuenschwander

es kommt auf die Gewichtung an: Wenn angiologische Untersuchungen im Vordergrund stehen, können Sie für das Abdomen lediglich die "Kreuzposition" 39.3515 (Organ- oder Weichteiluntersuchung im Rahmen einer Gefäss-Sonografie) hinzu kumulieren.

Steht das Abdomen im Vordergrund, kann die Position 39.3510 (Gefäss-Sonografie im Rahmen einer Organ- oder Weichteiluntersuchung) kumuliert werden.

Leider wurde in der Vergangenheit zu viel zusammen-kumuliert was dazu geführt hat, dass jetzt im neuen Tarmed gewisse "Verblockungen" bzw. indirekte Limitationen bei Organ- und zusätzlichen Gefäss-Untersuchungen eingeflossen sind.

Die Nierenarterien wurden deutlich aufgewertet, um auch noch visceralen Arterien "Platz" zu machen. Zu den Nierenarterien hinzu können Sie wiederum die Position 39.3515 (Organ- oder Weichteiluntersuchung im Rahmen einer Gefäss-Sonografie) hinzu kumulieren, wenn die Nieren in der gleichen Sitzung noch untersucht werden.

Die Pos. 39.3560 beinhaltet auch die Subclavia, wobei diese Position ja gegenüber der alten "Carotis-Sono" deutlich aufgewertet wurde. Die Pos. 39.3620 kommt erst ab der Axilla und distal zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüssen

Beat Dubs 
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Daniel Wyss / 6600 Locarno schrieb am 07.01.2008 15:04:56:
Habe während Mammasono 39.3430 bei einem Fibroadenom eine Duplexuntersuchung gemacht 39.3510
Zur Position 39.3510 habe ich also eine AIP eingegeben 39.0020
zudem gab ich bisher bei der Mammasono immer noch 39.3800 ein. das Programm
(fakturiere über die Aerztekasse) akzeptiert mir diese 4 positionen, ist das oK so oder kann ich nur
entweder 39.0020 oder 39.3800 fakturieren?  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 07.01.2008 16:54:18:
Sehr geehrter Herr Kollege Wyss

Ihre Verrechnung ist absolut korrekt!

Das neue Grundelement 39.0020(/21), die "AIP" ist zusätzlich zur technischen Grundleistung verrechenbar. Aus der technischen Leistung der einzelnen Untersuchungen wurde ja der "indirekte Teil" entfernt und floss in diese "AIP" ein. Andernfalls hätten Sie eine inakzeptable Verschlechterung des Tarifs in Kauf zu nehmen und das wollten wir alle keinesfalls!

Detail über die Entstehung und den Sinn der "AIP" können Sie aus der "Präsentation zum RE III" entnehmen, welche unter der Rubrik "Links und Archiv" auf dieser Plattform aufgeschaltet ist (rote Schaltfläche rechts).

Mit freundlichen Grüssen

Beat Dubs

PS: Die Mamma-Sonographie ist fälschlicherweise noch mit der quantitativen Dignität FMH 5 statt FMH 6 verbandelt worden. Dieser Fehler sollte in Kürze korrigiert werden. Ev. würde es sich lohnen, diese Rechnung noch ein paar Tage zurückzustellen... 
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Daniel Wyss / 6600 Locarno schrieb am 06.01.2008 15:17:35:
Guten Tag. Ich bin Gynäkologe und Chefarzt am hiesigen öffentlichen Krankenhaus. Ich betreue nicht nur meine eigenen Schwangeren sondern auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen Belegärzte. Dabei muss ich relativ oft Doppleruntersuchungen des fetomaternalen Kreislaufs durchführen.
Die alte Position 30.2700 Doppleruntersuchung von 2-3 Gefässen des fetomaternalen Kreislaufs (in der Regel beeinhaltete dies die Doppleruntersuchung der Aa. uterinae re. und li. sowie der NS Arterien - zudem gelegentlich der fetalen Aa cerebri mediae) kann ich im neuen Kapitel 39 schlicht und ergreifend nicht finden ?!?
Wurde diese Leistung klammheimlich aus dem Tarmed gekippt per Ende Dez.07, wurde diese Position nur "vergessen"?
Wie soll ich diese bisweilen zeitlich-apparativ und vom aerztlichen know-how her anspruchsvolle Untersuchung ab 01.01.08 verrechnen? gar nicht mehr? Ich erinnere mich an eine Patientin von mir, welche ich (glücklicherweise offenbar noch im 2007) wegen einer Rhesusinkompatibilität und infolgedessen fetaler Anämie in Zusammenarbeit mit einem Zentrumspital engmaschig mit Doppler (V max in den Aa cerebri media) überwachte - ein Riesenaufwand an Zeit, den man glücklicherweise im 2007 noch abrechnen konnte. Wie müsste ich einen solchen Fall 2008 abrechnen?

Mit freundlichen Grüssen  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 06.01.2008 15:34:59:
Sehr geehrter Herr Kollege

dieses Problem ist bekannt und wurde schon in der Frage weiter oben beantwortet. Auch in der ''Fehlerliste'' ist der Sachverhalt aufgeführt und sollte am 10. Januar 2008 anlässlich der Sitzung mit den Kostenträgern bereinigt werden können.

Inhaltlich verweise ich auf die Antwort bei der obigen, vorigen Frage, diese betrifft dasselbe Thema.

Mit freundlichen Grüssen

Beat Dubs 
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Alexander Achermann / 6340 Baar schrieb am 24.12.2007 08:57:39:
Herzlichen Dank für diese sehr informative Homepage. Somit wird die Arbeit ab 2008 etwas erleichtert.
Frage: wie werden Dopplerultraschalluntersuchungen des Feten (art. umbilicalis, art. cerebri media, art. uterina) in der Schwangerschaft abgerechnet? Habe bis jetzt keine entsprechende Rubrik gefunden.

Vielen Dank für einen Tipp und frohe Festtage sowie einen guten Rutsch ins 2008.

Dr.med. A. Achermann, Baar  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 24.12.2007 13:50:40:
Lieber Herr Kollege Achermann

Im Moment gibt es nur die "legale" Möglichkeit, über die "Kreuzposition" 39.3510 (Gefäss-Sonografie im Rahmen einer Organ- oder Weichteiluntersuchung) plus AIP diese Untersuchung abzurechnen. Damit ist die Untersuchung für 1 Gefäss etwa gleich gut abgegolten wie unter Tarmed 1.04. Für mehrere Gefässe reicht es allerdings bei weitem nicht an die bisherige Taxpunktzahl heran. Das Problem ist bekannt, ein Antrag der SGGG liegt vor und eine definitive Lösung sollte wenn möglich am 10. Januar ausgehandelt werden können.

Beachten Sie bitte unter ''Beispiele'' - ''Fehlerliste'' den entsprechenden Eintrag mit den vorgeschlagenen Lösungen und einer kleinen Gegenüberstellung.

Besten Dank und freundliche Grüsse, auch Ihnen frohe Festtage und es guets Nöi''s!

Beat Dubs 
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Heinz Wunderli / 8000 Beispielhausen schrieb am 09.12.2007 13:50:14:
Kann man immer eine AIP verrechnen?  

Beat Dubs / 8044 Zürich antwortete am 09.12.2007 13:57:01:
Nein, kann man nicht. Beachten Sie hierzu den Eintrag unter "FAQ".  Best Replica Watches