Grundversicherung - KVG
Sie können die Grundversicherung jedes Jahr mit einer einmonatigen Kündigungsfrist per 31. Dezember künden. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist. (Eintreffen des Briefes bei der Krankenkasse bis spätestens letzter Arbeitstag im November)

Für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300.- (Kinder mit Franchise CHF 0.-), kann zusätzlich, auch mit einer einmonatigen Kündigungsfrist, per 30. Juni gekündigt werden. (Eintreffen des Briefes bei der Krankenkasse bis spätestens letzter Arbeitstag im März) 

Zusatzversicherungen - VVG
Bitte beachten Sie, dass einige Krankenkassen Mehrjahresverträge bei den Zusatzversicherungen haben. Dies variiert je nach Krankenkasse zwischen drei und fünf Jahren. Gerne klären wir Sie im Detail auf:

5 Jahresverträge bestehen bei Groupe Mutuel, Assura, Supra mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten bei unveränderter Prämie.
3 Jahresverträge bestehen bei CSS, Arcosana, ÖKK bei Kinder und Carena mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf Ende September.
1 Jahr - Alle anderen Krankenkassen haben einjährige Verträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende September.

Steigen die Prämien der Zusatzversicherungen an, haben Sie das Recht bei allen Krankenkassen bis Ende November zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen Krankenkassen nur die veränderte Zusatzversicherung gekündigt werden kann, bei anderen das gesamte Zusatzpaket.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen.