LAWINFO

Bauabrechnung

QR Code

Rechnungsprüfung

Rechtsgebiet:
Bauabrechnung
Stichworte:
Bauabrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Prüfbarkeit von Abschlagsrechnungen (SIA Norm 118 Art. 144 Abs. 2 und 3) sind:

  • Zahlungsbegehren, samt
    • überprüfbarer Aufstellung aller seit Arbeitsbeginn bis zum Ende des Rechnungsmonates erbrachten Leistungen des Unternehmers.
  • Bei Leistungen zu Einheitspreisen:
    • Angabe der endgültigen Ausmasse;
    • Soweit noch keine endgültigen Ausmasse vorliegen, sind vorläufige (nicht vollständig durch Massurkunden belegte) Ausmasse anzugeben.
      • Diese vorläufigen Ausmasse sind vom Unternehmer unter Mitwirkung der Bauleitung in geeigneter Weise festzustellen;
      • Diesen vorläufigen Ausmassen, den Zahlungsbegehren des Unternehmers und den Abschlagszahlungen des Bauherrn kommt keine verbindliche Anerkennung zu.
  • Bei Baustelleninstallationen zu Global- oder Pauschalpreisen:
    • Der erreichte Stand gemäss SIA Norm 118 Art. 146.
  • Bei den übrigen Leistungen zu Global- oder Pauschalpreisen:
    • Der erreichte Stand in Prozenten ihres vorgesehenen Gesamtumfanges.

Prüfbarkeit verlangt

  • ordnungsgemässe Einreichung
  • zumutbaren Aufwand.

Nicht überprüfbare Rechnungen

Die Unüberprüfbarkeit einer Rechnung bewirkt folgendes:

  • keinen Aufschub des Fälligkeitseintritts
    • aber Aufschub der Fälligkeitswirkung, indem dem Bauherrn eine Zahlung einer unüberprüfbaren Rechnung nicht zuzumuten ist; Folgen:
      • kein Schuldnerverzug
      • kein Beginn des Fristenlaufs der Skontofrist
    • partieller Aufschub der Fälligkeitswirkung ist denkbar, wenn ein Teil der Rechnung (Grundvergütung) nicht und der andere (Regiearbeiten) überprüfbar sind.
  • keinen Aufschub des Beginns des Fristenlaufs der Verjährungsfrist
  • Ausnahmen: andere Abreden vorbehalten.


    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.