Mehrwertsteuer in Berlin

Steuer - Tax

Informationen zur Mehrwertsteuer in Berlin, über Höhe und der Möglichkeit zur Rückerstattung.

Geld

Was ist eine Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden. Das heißt, sie ergibt sich aus dem Mehrwert einer Ware, der durch die Wertschöpfung eines Produktes entsteht und sich auf die Weiterveräußerung überträgt. Die MwSt. wird auf den Kunden übertragen, während das Hersteller- oder Vertriebsunternehmen sie abführt.

Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer, die den Endverbraucher beim Kauf von Produkten oder bei der Erlangung von Dienstleistungen angelastet wird.

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Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer in Berlin

Der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer in Berlin ist, dass Unternehmen sich die gezahlte MwSt. durch die Vorsteuer erstatten lassen können, oder sie auf ihre eigene Umsatzsteuerschuld anrechnen.

In jedem Fall wird die Steuer an das Finanzamt Berlin weiter geleitet.

Für Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union kann die Mehrwertsteuer rückerstattet werden.

Höhe der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer in Berlin und Deutschland beträgt zur Zeit 19% und den ermäßigten Satz 7%.

[ Mehr über Berlin ]

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Ämter und Behörden in Steuerangelgenheiten


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Mehrwertsteuerrückerstattung

Beim Kauf auf Ausfuhrabsicht hinweisen

Beim Kauf einer Ware in Berlin muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Erst dann wird eine Ausfuhrbescheinigung ausgestellt.

Einige Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übergeben. Sie sind an den Eingängen besonders gekennzeichnet. Anstelle der Ausfuhrbescheinigung erhält man einen "Tax Free Shopping Check".

Bei Ausreise Dokumente dem Zoll vorlegen

Bei der Ausreise aus der Berlin (Bundesrepublik Deutschland) müssen die Vordrucke zusammen mit Rechnungen und dem Reisepass (als Nachweis des außereuropäischen Wohnsitzes) den deutschen Zollbehörden vorlegen.

Die gekaufte Ware ist vorzulegen. Diese müssen im Originalzustand sein, unbenutzt und ungetragen.

Zu beachten ist, dass die Ware vor Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Erwerb ins Ausland gebracht werden müssen.

Ausfuhrbescheinigung an das jeweilige Geschäft schicken

Die Ausfuhrbescheinigungen müssen an das Geschäft übersandt werden, in dem die ausgeführten Waren gekauft wurden.

Wenn man einen Tax Free Shopping Check erhalten hat, kann man die Mehrwertsteuerauslagen möglicherweise bar zurückerhalten.

Fragen?

Fragen richten Sie an das Fnanzamt, Senat, Bundesministerium oder Zoll ( Adressen siehe oben unter Ämter und Behörden).

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