Es ist keineswegs so, dass Sie mit einem neu erbauten Haus keinen Ärger oder keine Mängel erwarten müssten. Denn die Firmen stehen oft unter Druck – was entweder zu ungenauer Arbeit wegen Zeitmangels führt, oder aber zu schlechter Arbeit infolge billigen und schlechten Materials, um Geld zu sparen. Nicht immer ist der Billigste der Beste.
Haben Sie sich zu einem Neubau entschlossen, sollte Ihre Aufmerksamkeit allen Arbeiten auf der Baustelle gelten – auch und gerade den kleinen, die nicht so auffällig sind. Baut man Ihnen rote statt blauer Ziegeln aufs Dach, fällt das sofort auf – doch kleine Nachlässigkeiten, Verwechslungen oder eingespartes Material können nach kurzer Zeit zu erheblichen Mängeln führen. Der Preisdruck, dem die meisten Bauunternehmen ausgesetzt sind, führt zu schlechterem Material und ungenauer Arbeit.
Die Fehler haben eigentlich immer die gleichen Ursachen:
Die Baubeschreibung ist das A und O. Denn nach dieser richten sich die Baufirmen, wenn sie ihre Angebote abgeben. Je expliziter diese ist, um so weniger Unklarheiten gibt es auf der Baustelle. Denn im Prinzip gilt die Faustregel – alles, was nicht so aufgeführt ist, wie in der Baubeschreibung erfordert, gilt als Mangel. Hier sollten Sie unbedingt auf detaillierten Angaben bestehen, etwa in Form von Material- oder Eigenschaftsangaben; zum Beispiel, welche Dämmwirkung das verwendete Material haben muss.
Das kommt immer auch auf die Umstände an. Zum Beispiel ist ein Handwerker verpflichtet zu prüfen, ob der Untergrund, an dem er weiterarbeitet, dafür geeignet ist. Ein Trockenbauer zum Beispiel, der auf einer ungeeigneten Wand seine Verblendungen anbringt, steht später für entstandenen Schaden gerade.
Viele Änderungen in der Baubeschreibung gehen auf Wünsche des Bauherrn zurück. Dies sollte unbedingt von allen Beteiligten unterschrieben festgehalten werden. Denn nur so ist der Handwerker aus der Haftung entlassen und der Bauherr zahlt die Rechnung selbst.
Ein festgestellter Mangel soll auf alle Fälle protokolliert und fotografiert werden. Denn so kann man beweisen, wie die Bauausführung vorgefunden wurde.
[…] Sowohl General- als auch Totalunternehmen beziehen bei Teilen ihrer Leistung gelegentlich Subunternehmer ein. Umso wichtiger ist es für den Bauherrn, auf Hinweise zu achten, die für oder gegen die Seriosität eines bestimmten Unternehmers sprechen. So ist es möglich, dass zwischen Unternehmer und Bauherr eine Vertrauensbeziehung entsteht und Baumängel gar nicht erst auftreten. […]