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BBBilstein.ch - Steuern

"Um eine Einkommenssteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein.
Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
- Albert Einstein.

In Sachen Papierkrieg sind Steuererklärungen wohl besonders verhasst. Schlimm genug, dass man Steuern bezahlen muss, doch dass man auch noch selbst dabei mitwirken muss, damit es zu einer ordentlichen Steuerveranlagung kommt, geht wohl den meisten Menschen gehörig gegen den Strich. Doch es kann sich durchaus lohnen, denn Amtliche Einschätzungen sind meist teurer, von damit verbundenen Bussgeldern ganz zu schweigen...

Wenn Sie also weder Lust noch die Zeit haben, sich mit den Formularen herumzuschlagen, gibt es etliche Leute, die sich darüber freuen, Ihnen gegen ein Entgelt diese leidige Arbeit abzunehmen.

Dazu gehöre auch ich!

Am meisten Übung habe ich mit Steuererklärungen von Basel-Stadt, Baselland und natürlich Aargau - doch da ja die Steuern nicht überall wieder neu erfunden werden, habe ich auch vor anderen Kantonen keine Scheu.

 

FAQ - Frequently asked questions...


Was kostet es ungefähr?

  • Eine Einfache Steuererklärung ist schon für SFr. 100.- zu haben.
    Einfach ist für mich dabei alles, was sich innerhalb von 50 Minuten erledigen lässt; je nachdem, wie praktisch die Unterlagen alle schon sortiert sind, kann in der Zeit durchaus so einiges eingetippt werden, wie die Erfahrung zeigt.
  • Und falls es doch so kompliziert oder umfangreich ist, dass es etwas länger dauert, dann ist das auch kein Drama - mein Arbeitsaufwand wird einfach mit SFr. 120.- pro Stunde abgerechnet.

 

Was bekommen Sie dafür?

  • Steuererklärung in Original zur Unterschrift und Weiterleitung an die Steuerverwaltung
  • Kopie für Ihre Akten (inkl. Beilagen)
  • Berechnung der Steuern an Ihrem Wohnort

Extra, auf Wunsch:

  • Normalerweise geben sich andere Kantone mit einer Kopie der Steuererklärung des Hauptsteuerdomizils zufrieden, doch auf Wunsch kann ich auch für das Nebensteuerdomizil eine Steuerausscheidung machen und die mutmasslichen Steuern berechnen (z.B. bei einer Liegenschaft in einem anderen Kanton).
  • Steueraufteilung zwischen Ehegatten


Nicht verzagen, Bilstein fragen!

Vielleicht kann ich auch bei anderem Papierkrieg helfen...


Nebst den normalen Steuererklärungen für ein ganzes Steuerjahr sind auch unterjährige Steuererklärungen bei Zuzug, Wegzug oder Tod möglich - oder bei Austritt aus der Quellensteuer, wo die Steuern ebenfalls pro rata temporis berechnet werden; aber auch das ist keine Hexerei!

Doch neben Einkommens- und Vermögenssteuer gibt's auch noch

  • Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Grundstückgewinnsteuern
  • Sondersteuern auf Kapitalabfindungen
  • sowie noch so einiges mehr, über das wir uns aber hier nicht weiter den Kopf zerbrechen wollen, denn wie schon gesagt, ich bin auf Privatsachen spezialisiert.

Bevor Steuererklärungen überhaupt gemacht werden können, müssen eventuell erst noch andere Abrechnungen vorliegen bzw. selbst erstellt werden wie etwa

  • Abrechnungen für Erbengemeinschaften und andere Vermögensmassen
  • Jahresabschlüsse für Selbständigerwerbende mit und ohne Buchhaltung
    wobei ich ebenfalls behilflich sein kann - doch grosse Buchhaltungen mit Mehrwertsteuerabrechnungen sind wohl anderswo besser aufgehoben.


Wie läuft es ab?


  • Per Post
    Wenn Sie meinen, dass Sie alle Unterlagen vollständig beisammen haben, können Sie Formulare und Belege einfach per Post schicken (oder in meinen Briefkasten werfen, wenn Sie gerade in der Gegend sind) und erhalten es dann auch per Post retour.
    ... oder sogar alles online via Mail!
    Achtung!
    Beim ersten Mal schicken Sie bitte eine Kopie der letzten Steuererklärung mit, damit ich das ganze mit dem Vorjahr vergleichen kann, denn wir wollen doch nicht, dass etwas vergessen geht.
    Faustregel: Alles, was letztes Mal deklariert war, muss auch dieses Mal wieder deklariert werden... z.B. wenn letztes Mal noch eine unverteilte Erbschaft deklariert wurde, müssen wir wissen, was damit passiert ist.
  • Persönlich bei einem Termin
    Wir vereinbaren einen Termin und Sie bringen mir Ihre Unterlagen vorbei - natürlich können bei der Gelegenheit auch irgendwelche Besonderheit besprochen werden. Dann mache ich es in aller Ruhe und wenn Ihre Steuererklärung fertig ist, erhalten Sie das ganze mit der Post oder es wird wieder ein Termin vereinbart.
    Oder - und das kommt eigentlich fast am häufigsten vor:
    Wir vereinbaren einen Termin und wenn Sie etwas Geduld haben und alle Unterlagen komplett sind, so kann ich die Steuererklärung sofort machen, so dass Sie danach gleich alles fixfertig mitnehmen können.



Tipps

 


Was braucht es für   B e l e g e   bzw.   I n f o r m a t i o n e n  zur Ausarbeitung der Steuererklärung?

 


A l l g e m e i n

Selbstverständlich braucht es die Steuererklärungsformulare (inkl. Wegleitung, sofern es noch um andere Kantone als BS/BL/AG geht) - und beim ersten Mal natürlich eine Kopie des Vorjahres, wobei unbedingt auch die Personalien aufgeführt sein sollten (denn nicht bei allen Kantonen ist schon alles vorgedruckt) sowie Zivilstand/Kirche/Beruf und natürlich auch die Personalien allfälliger Kinder. Ebenfalls nötig sind Angaben über irgendwelche Änderungen wie z.B. Adresswechsel oder dass ein Kind das Studium beendet hat und nicht mehr unterstützt werden muss etc.

Wichtig sind auch Angaben zu Erbschaften und Schenkungen im Steuerjahr (Wer an wen, wie viel und wann?) - und Achtung: Massgebend ist bei Erbschaften der Todestag, selbst wenn die Erbschaft bis Ende Jahr noch gar nicht verteilt worden ist.

Nebst der letzten Steuererklärung sind auch die Steuerveranlagungen hilfreich, um zu sehen, ob auch alles so akzeptiert worden ist.

Aber Achtung: Falls die Veranlagung von den vorausberechneten Steuern aufgrund der Deklaration abweicht, so ist eine allfällige Einsprache nur innert 30 Tagen möglich, also reagieren Sie schnell, wenn Sie reklamieren wollen!

 


E r w e r b s t ä t i g ?

Lohnausweise oder Bescheinigungen über Ersatzeinkommen wie Stempelgeld oder Taggelder; notwendig sind ebenfalls Angaben über allfällige Erwerbsunterbrüche (z.B. Weltreise o.ä.)

Als Fahrtkosten sind für gewöhnlich die Kosten des Öffentlichen Verkehrs abziehbar (U-Abo, Streckenabo, wie teuer?), falls man das Auto abziehen will, braucht es neben der km-Zahl auch eine gute Begründung dafür (und wenn möglich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Auto beruflich notwendig ist)... inzwischen gibt's für die Fahrtkosten Begrenzungen, beim der Direkten Bundessteuer max. SFr. 3'000.

Für die Mehrkosten Auswärtiger Verpflegung verlangte der Kanton Basel-Stadt eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Mittagspause aus betrieblichen Gründen tatsächlich zu kurz ist, als dass der Steuerpflichtige zuhause noch 45 Minuten zur Verfügung hätte; aber tempi passati, inzwischen gibt's ja in Basel schon seit Jahren eine einigermassen ordentliche Pauschale.

Für übrige Berufsauslagen gibt's eine Pauschale - sollen effektive Unkosten berücksichtigt werden, müssen diese belegt und begründet sein.

Zusätzlich zur Pauschalen können Weiterbildungskosten berücksichtigt werden; natürlich nur, wenn es auch entsprechende Belege gibt. Hier ist es von Vorteil, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass ein Weiterbildungskurs tatsächlich beruflich notwendig ist und/oder ob vielleicht sogar ein Teil davon subventioniert wird. Na ja, auch bezüglich Aus- und Weiterbildung ist es inzwischen etwas lockerer geworden.

Und natürlich nicht vergessen: Bescheinigungen für die Säule 3a sowie für Einkäufe in die Pensionskasse.

Bei Pensionierung (oder WEF-Vorbezug) entsprechend Angaben zu allfälligen Kapitalabfindungen.

Bei selbständigem Erwerb braucht es natürlich Bilanz und Erfolgsrechnung (bzw. mindestens Angaben zu Einnahmen und Ausgaben).

 


R e n t n e r ?

Rentenbescheinigungen. Falls man für eine Rente keine Steuerbescheinigung erhält, bitte entsprechende Gutschriftsanzeigen.

Bitte schicken Sie auch bei Ergänzungsleistungen/Hilflosenentschädigung die entsprechenden Verfügungen; denn auch wenn es steuerfrei ist, wird es vielleicht zur Berechnung der abzugsfähigen Krankheitskosten benötigt.

 


L i e g e n s c h a f t e n ?

Angaben über Steuerwert und Eigenmiete bzw. Pachtzins oder Mieteinnahmen. Falls vermietet, bitte Nettomiete angeben bzw. falls Bruttomiete dann auch Nebenkosten (Heizung/Wasser/Strom). Will man den Liegenschaftsunterhalt nicht pauschal, sondern effektiv geltend machen, braucht es Belege. Bei Stockwerkeigentum detaillierte Abrechnung inkl. Fonds-Einlagen. Übrigens: zum Liegenschaftsunterhalt gehören nicht nur irgendwelche Reparaturen oder der Ersatz von Apparaturen, sondern auch so banale Sachen wie Serviceabos, Kaminfeger und natürlich die Gebäudeversicherung.

 


S o n s t i g e s   V e r m ö g e n     o d e r     S c h u l d e n ?

Saldo- und Zinsbescheinigungen (bzw. Kontoabschlüsse) für alle Konti (Bank/Post), Kredite oder Hypotheken. Es sollte jeweils der Saldo Ende Jahr sowie sämtliche Guthaben- oder Schuldzinsen des Jahres ersichtlich sein, einschliesslich Verrechnungssteuer, sowie die Bankspesen. Wurde ein Konto im Laufe des Jahres aufgelöst, braucht es immer noch die Saldierungsabrechnung! (und hat man irgendwelche Kreditkarten, wo man trotz Schuldzinsen keinen schönen Steuerbeleg bekommt, muss man halt alle monatlichen Abrechnungen zusammenzählen...) 

Steuerverzeichnisse für Wertschriften oder Depotauszug per Ende Jahr mit Belegen von Erträgen und Käufen/Verkäufen sowie Depotgebühren.

Nicht vergessen sollte man auch allfällige Privatdarlehen.

Bescheinigung über Steuerwert von rückkaufsfähigen Lebensversicherungen.

Angaben/Abrechnungen zu Erbengemeinschaften / Unverteilten Erbschaften.

Eventuell sonstige Vermögenswerte: Fahrhabe (Automarke, Neupreis, Jahrgang), Gold/Edelmetall oder Sammlungen.

 


S o n s t i g e   E i n k ü n f t e   o d e r   A b z ü g e ?

Lottogewinne gehören ins Wertschriftenverzeichnis, damit Sie die Verrechnungssteuer zurückbekommen.

Alimente für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten sowie für minderjährige Kinder. Bei Alimente an volljährige Kinder ist allenfalls noch ein Unterstützungsabzug möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Unterstützung auch noch wirklich nötig ist (Ausbildung)... Bitte Zahlungsbelege!

Selbst getragene Krankheitskosten sind beim Bund (und bei den meisten Kantonen) abzugsfähig, soweit sie 5% des Reineinkommens übersteigen, doch natürlich muss alles belegt werden (Zahnarztrechnungen, Brillen, Steuerbescheinigung der Krankenkasse über Selbstbehalte). Nicht vergessen: auch Kosten für ein Pflegeheim gelten zu 2/3 als Krankheitskosten - oder bei Behinderten sogar als Behinderungsbedingte Kosten.

Spenden an gemeinnützige Institutionen können abgezogen werden, wenn sie insgesamt SFr. 100.- übersteigen. Bitte Liste/Belege!

Übrigens: Verzugszinsen auf Steuerrechnungen sind ebenfalls abzugsfähige Schuldzinsen!

 


Als Faustregel gilt: Was letztes Mal in der Steuererklärung deklariert wurde (z.B. ein Konto, wo Ende Jahr noch was drauf war), muss auch aktuell deklariert werden (z.B. Saldierungsabrechnung, wenn das alte Konto saldiert wurde, und dafür ein anderes/neues Konto), sonst riskiert man Rückfragen der Steuerverwaltung.

Und zu guter Letzt: Im Zweifelsfalle lieber zuviel als zuwenig Unterlagen!

 


B.B. / September 2016 - August 2018


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