Schuldeneintreibung - Wehren Sie sich gegen Zahlungsverzug 

Schuldeneintreibung - Wehren Sie sich gegen Zahlungsverzug

Immer wieder geraten Unternehmen in Zahlungsverzug, da sie Opfer von Schuldnern sind, die ihre fälligen Rechnungen nicht bezahlen wollen oder können. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage, ist es für viele Betriebe schwer. Da sie oftmals selbst um ihr finanzielles Überleben kämpfen, können sich fehlende Zahlungen seitens der Kunden oder Geschäftspartner fatal auswirken.

Um derartigen Unternehmen in solch einer Sachlage eine Hilfestellung geben zu können, wurde im Mai 2000 das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" erlassen. Bevor dieses Gesetz in Kraft trat, blieb der Schuldner solange von einer Zahlung befreit bis er eine Mahnung zugeschickt bekommen hat. Nun aber tritt folgende Regelung ein: allgemein wird dem Schuldner eine Frist von 30 Tagen gewährt, um offene Rechnungen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Eine zusätzliche Mahnung ist dabei nicht nötig. Dass heißt, werden die fälligen Zahlungen innerhalb der 30 Tage nicht beglichen, hat der Gläubiger das Recht, eine weitere Zahlungsaufforderung oder eine neue Rechnung mit einer entsprechenden Verzinsung festzulegen.

Banktip möchte Ihnen im Folgenden zeigen, welches die besten Varianten sind, um sich gegen einen Zahlungsverzug zu wehren. Es werden verschiedene Maßnahmen vorgestellt, wie man schnellst möglich zu seinen außenstehenden Zahlungen kommt. Nach dem Verstreichen der besagten Frist, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Sie gegen den Schulder vorgehen können: Auf gerichtlichem Weg, über einen Anwalt, einer Factoringgesellschaft oder über ein Inkassounternehmen.

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