Für ein erstes Beratungsgespräch von maximal einer Stunde kann
eine Pauschale vereinbart werden. Der Pauschalbetrag ist im Anschluss an die Beratung
bar gegen Quittung zu begleichen.
In den übrigen Fällen setzt sich
das Honorar aus dem vertraglich vereinbarten Stundenansatz und Stundenaufwand
zuzüglich Barauslagen zusammen. Der Stundenansatz bemisst sich
nach den Umständen und der Komplexität der Angelegenheit. Es wird periodisch Rechnung gestellt.
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