Der Sanitär verursacht einen Wasserschaden,
das Mauerwerk ist durchnässt, das Mobiliar beschädigt,
die Wohnung für zwei Monate unbewohnbar.

Ein Treppengeländer ist morsch, ein Besucher
stürzt in die Tiefe und verletzt sich schwer.

Wegen unzumutbarer Immissionen einer Baustelle
erleidet ein Ladengeschäft empfindliche Umsatz-
einbussen.

Eine Amtsstelle erteilt wider besseres Wissen
eine falsche Auskunft und verursacht Investitionen,
die sich als unnütz erweisen.

Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der Frage,
ob Geschädigte ihren Schaden selber tragen müssen
oder aber aufgrund eines Vertrages oder
gesetzlicher Bestimmungen auf Dritte - Private
und Gemeinwesen - abwälzen können.