Wie

Es sind verschiedene Zusammensetzungen eines Schlichtergremiums möglich, selbstverständlich können sich die Vertragspartner auch auf eine Einzelperson als Schlichter einigen. Die Geschäftsstelle von BAUSCHLICHTUNG.CH berät Sie gerne bei der Wahl des für Ihre Baumassnahme geeigneten Modells.

Unabhängig davon, ob der oder die Schlichter bereits bei Vertragsabschluss («a priori») oder erst bei Vorliegen einer Meinungsverschiedenheit («ad hoc») eingesetzt werden, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, nach­gelagert zum Schlichtungsverfahren den Gerichtsweg zu beschreiten, sei dies ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten werden durch die beiden Parteien paritätisch getragen.

Module und personelle Besetzung Schlichtungsstelle

In Abhängigkeit von Dimension und Komplexität des Bauprojekts besteht die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Modulen, welche sich in der personellen Zusammensetzung und deren quantitativer Ausprägung unterscheiden.

Die Geschäftsstelle von BAUSCHLICHTUNG.CH unterbreitet dabei den beteiligten Parteien gerne einen massgeschneiderten Vorschlag zu einer adäquaten Modulwahl inklusive personeller Zusammensetzung in Abhängigkeit der fachlichen Ausprägung und Komplexität des jeweiligen Bauprojekts. Dabei wird zwischen den drei Modulen Solo, Duo und Trio unterschieden.

Solo

Die Parteien bestimmen eine neutrale Persönlichkeit als Einzelschlichter. Dies sollte in der Regel ein Jurist sein. Falls dieser zur Beurteilung von bautechnischen oder baubetrieblichen Fragen Unterstützung benötigt, zieht er in eigenem Ermessen Baufachleute bei. Sollten sich die beiden Parteien ausnahmsweise für einen Baufachmann als Einzelschlichter entscheiden, kann dieser zur Beurteilung von Rechtsfragen erwägen, einen Juristen beiziehen.

Modell Solo trimmed

 

DUO

Die Parteien bestimmen je einen Schlichter der Bauherren- und der Unternehmerseite. Kommen diese bei der Beurteilung des bestrittenen Sachverhaltes zum gleichen Ergebnis, bleibt es beim «Duo». Einigen sich die beiden nicht, bestimmen sie gemeinsam einen Juristen als dritten Schlichter. Das «Duo» wird zum «Trio».

Modell Duo trimmed

 

Trio

Die Parteien nominieren je einen Vertreter der Bauherrenseite, der Unternehmerseite und einen Juristen als Schlichter. Auf diese Weise ist die ausgewogene Vertretung der Interessen innerhalb des Schlichtergre­miums sichergestellt und der Jurist wirkt ausgleichend bei konträren Standpunkten der Bauherren- und der Unternehmerseite.

Modell Trio trimmed