Will der Eigentümer eine Betreiberimmobilie fremdfinanzieren, gelten für ihn die allgemeinen Regeln der grundpfandgesicherten Fremdfinanzierung, mit folgenden Besonderheiten:
- Berücksichtigung der Drittverwendbarkeitsrisiken
- Betriebswirtschaftliche Rahmendaten
- Nutzungstyp
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Standortanalyse
- Konzeption von Grundstück und Baute(n)
- Mietvertrag und Nachträge mit dem Einzelnutzer (zB Hotelbetreiber)
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Einzelnutzers (zB Hotelbetreiber)
Weiterführende Informationen
» Allgemeine Informationen zur Finanzierung von Immobilien