Spezialimmobilien als Oberbegriff
Spezialimmobilien ist der Oberbegriff für
» Managementimmobilien und
Spezialimmobilien sind Immobilien, die nicht mehreren Nutzern mietweise zur Nutzung überlasen werden, sondern sich durch folgende Spezialitäten auszeichnen:
- oft nicht drittverwendbare Gebäudenutzungsart
- ein Nutzer (Eigentümer oder Betreiber).
Begriff der Spezialimmobilien
Gebäude, die für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt worden sind. Beispiele sind Bahnhofimmobilien, Hotelimmobilien, Logistikgebäude usw.
Synonym: Sonderimmobilien
Beispiele für Spezialimmobilien
- Industrieimmobilien
- Logistikimmobilien
- Handelsimmobilien (Shopping Center, Fachmärkte, Factory outlet Center
- Hotelimmobilien und Gastroimmobilien
- Freizeitimmobilien (Kinos, Welness- und Sportanlagen)
- Spitalimmobilien, Pflegeimmobilien, Seniorenimmobilien
- Infrastrukturanlagen (Parkhäuser, Tankstellen, Bahnhöfe [RailCity], Airports [AirportCenter])
Spezialimmobilien – die Gemeinsamkeiten
Unabhängig davon, ob Managementimmobilien oder Betreiberimmobilien, Spezialimmobilien weisen die folgenden Gemeinsamkeiten auf:
- Single User (Eigentümer oder Betreiber)
- Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs der Spezialimmobilie vom Single User
- Nutzungsspezifisches Gebäude oder Innenausbau
- Längere Nutzungsintervalle (langjährige Mietverträge bzw. Eigennutzungen)
- Fehlende oder eingeschränkte Drittverwendbarkeit der Spezialimmobilie
- Rückstellungsbedarf