Bildungskredit Teil 2
Wer hat Anspruch auf einen Bildungskredit?
Studierende müssen in einem Vollzeitstudiengang an einer Hochschule in Deutschland oder einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sein. Der Bildungskredit wird volljährigen Studierenden bis zum vollendeten 36. Lebensjahr und generell nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters gewährt. Die Bildungskredit-Förderung ist nicht möglich für ein Teilzeit- oder berufbegleitendes Studium, Gasthörer, Promotionsstudium, Referendariate oder studienvor- bzw. nachbereitende Praktika. Außerdem muss bereits die Vorprüfung bestanden worden sein bzw. - sofern eiÂne VorÂprüÂfung nicht vorÂgeÂseÂhen ist - müssen die LeisÂtunÂgen des ersÂten StuÂdienÂjahres vollÂstänÂdig erÂbracht worden sein.
Unter diesen Voraussetzungen können auch Auslandssemester sowie studienbedingte Praktika mit einem Bildungskredit finanziert werden.
Auch Ausländer können grundsätzlich einen Bildungskredit erhalten, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Was kann mit dem Bildungskredit finanziert werden?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, der kann mit dem Bildungskredit auch ein studienbezogenes Praktikum oder einen vorgeschriebenen Auslandsaufenthalt finanzieren. Im Rahmen einer Abschlussförderung kann ein Bildungskredit auch über das zwölfte Hochschulsemester hinaus bewilligt werden. Grundvoraussetzung ist in diesem Fall eine Zulassung zu den Abschlussprüfungen, die innerhalb des Förderungszeitraumes abzuschließen sind.
Bildungskredit – Nichts ist umsonst
Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt vier Jahre nach Zahlung der ersten Rate. Der Bildungskredit wird verzinst, wobei die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlungsverpflichtung gestundet werden. Momentan liegt der effektive Jahreszins bei nur 0,72 % (Stand 1.10.2017). Eine vorzeitige Rückzahlung des ganzen oder anteiligen Bildungskredits ist jederzeit und kostenlos möglich. Bei regulärer Rückzahlung wird dem Kreditnehmer rechtzeitig eine Mitteilung zugestellt, die die Höhe des Kredits einschließlich der Zinsen enthält. Die monatlichen Raten betragen 120 Euro. Falls die Rückzahlung des Bildungskredits nach vier Jahren nicht möglich sein sollte, kann eine Stundung bei der KfW beantragt werden. Wird die Rückzahlung allerdings nicht gemäß der Vereinbarungen geleistet, so tritt die Bundesgarantie in Kraft.