Samenspender werden
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Samenspender werden
Die Erlanger Samenbank sucht vertrauenswürdige junge Männer als Samenspender, die mit ihrer Samenspende ungewollt kinderlose Paare und Singlefrauen dabei unterstützen, ihren Traum von einem Wunschkind zu erfüllen.
Bevor Sie Samenspender werden, sollten Sie jedoch Ihre Beweggründe reflektieren und sich mit dem Ablauf und den Voraussetzungen für eine Samenspende auseinandersetzen.
Lassen Sie sich mit Ihrer Entscheidung Zeit.
Jedes siebte Paar in Deutschland lebt mit einem unerfüllten Kinderwunsch. Durch eine Samenspende können Sie einem Paar oder Singlefrauen dabei helfen, eine Familie zu gründen.
Dabei sollte Ihnen bewusst sein, dass mit Ihrer Spende Nachkommen gezeugt werden können, deren Identität Sie aus eigenem Wunsch später nicht erfahren können. Allerdings informieren wir Sie gerne über die Anzahl und das Geschlecht der mit Ihrer Spende gezeugten Kinder.
Bei einer medizinischen Samenspende sollten vorrangig soziale Aspekte als Beweggründe im Vordergrund stehen. Ein über die Aufwandsentschädigung hinausgehender finanzieller Anreiz wird Samenspendern bewusst nicht geboten.
Bei der Erlanger Samenbank steht die Gesundheit aller an einer Samenspende- Behandlung beteiligten Personen an erster Stelle. Samenspender müssen daher hohen Anforderungen – physisch, psychisch und sozial – gerecht werden.
Für die Samenspende selbst benötigen wir eine überdurchschnittlich hohe Anzahl fruchtbarer Spermien, denn Proben werden eingefroren, gelagert, aufgetaut und wichtigen Tests unterzogen. Dabei spielen Erbgut, Gesundheit, Lebensweise, Ernährung und sogar die Tagesform eine wichtige Rolle für die Qualität der Samenspendeproben. Die Zahl der befruchtungsfähigen Spermien verringert sich vor allem nach dem Auftauen unterschiedlich stark. Daher ist nicht jeder gesunde und auf natürlichem Weg zeugungsfähige Mann auch für die Samenspende geeignet. Neben der Samenqualität gibt es noch andere wichtige Voraussetzungen für eine Samenspende.
Unsere Ärzte machen sich ein Bild von der Persönlichkeit und charakterlichen Reife der Spenderkandidaten. Außerdem erfolgt eine körperliche Untersuchung, um mögliche Erkrankungen der Geschlechtsorgane auszuschließen.
Sollten Sie von uns als Spender abgelehnt werden, so bedeutet dies in der Regel nicht, dass die natürliche Zeugungsfähigkeit eingeschränkt ist. Insgesamt ist nur einer von sieben Bewerbern als Samenspender geeignet. Ungeachtet des Ergebnisses: Ihre Spendebereitschaft ist wertvoll an sich.
Sollten wir Sie als Spender der Erlanger Samenbank auswählen, dürfen Sie nicht bei einer weiteren Samenbank als Spender registriert sein oder privat als Samenspender auftreten.
Die Samenspende ist eine soziale, freiwillige Leistung, die nicht bezahlt wird. Wie bei der Blutspende steht auch dabei die „gute Tat“ im Vordergrund. Deshalb bekommen Spender für eine Samenspende keine Vergütung. Es wird lediglich eine Aufwandsentschädigung als finanzielle Gegenleistung für die aufgewendete Zeit entrichtet. Die Höhe der Entschädigung ist mit Bedacht so gewählt, dass Sie einen angemessenen Ausgleich erhalten, ohne dass ein alleiniger finanzieller Anreiz entsteht. Die Erlanger Samenbank zahlt allen Spendern, die zu einer ersten Probespende erscheinen, eine Aufwandsentschädigung von 100€ aus.
Pro weiterer Abgabe einer geeigneten Samenprobe wird eine Pauschale von 130 € angesetzt. Dabei werden
50€ zeitnah ausgezahlt, weitere 80 € folgen als Sammelzahlung am Ende des Spendenzyklus nach 6 Monaten nach Abgabe der letzten Samenprobe bei unauffälligen Blutwerten. Bei einem Spendenzyklus von sechs Abgaben werden Samenspender also mit 780 € von der Erlanger Samenbank entschädigt, wenn die Verwertbarkeit ausnahmslos gegeben ist. Je nach Bedarf und Blutgruppe können weitere Zyklen im Anschluss vorgenommen werden.
Zeitpunkt Zeitpunkt |
Entschädigung Entschädigung |
---|---|
erste Probespende | 100 € |
je Abgabe einer geeigneten Samenprobe | 130 € |
Spendezyklus mit 6 Abgaben | 780 € |
Die Samenspende ist keine einmalige Sache, sondern umfasst einen gesamten Spendezyklus von in der Regel mindestens sechs geeigneten Samenabgaben. Auf den ersten Spendezyklus können weitere Spendezyklen mit wiederum jeweils sechs Samenabgaben folgen.
Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.
Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch „Samenbanken“) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.
Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).