Ablauf der Samenspende
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Ablauf der Samenspende
Die Samenspende ist keine einmalige Sache, sondern umfasst einen gesamten Spendezyklus von in der Regel mindestens sechs geeigneten Samenabgaben. Auf den ersten Spendezyklus können weitere Spendezyklen mit wiederum jeweils sechs Samenabgaben folgen. Vor dem ersten und nach dem letzten Spendezyklus wird jeweils eine ärztliche Untersuchung und die vertragliche Absicherung für beide Seiten durchgeführt.
In einem ausführlichen Vorgespräch machen wir Sie mit allen Einzelheiten des Ablaufs einer Samenspende vertraut.
Zusätzlich wird in einer Probephase geprüft, ob Sie sich als Samenspender eignen. Dazu werden die Qualität Ihres Samens und Ihre körperliche Gesundheit untersucht. Anschließend beginnt der eigentliche Spendenzyklus.
Die Spendetermine erfolgen in der Regel wöchentlich bis 14-tägig. Insgesamt sind bei einem Spendezyklus mindestens sechs Spendetermine notwendig. Sollte eine Samenspende nicht die notwendigen Qualitätskriterien für die Gefrierkonservierung erfüllen, kann die Spende wiederholt werden. Bei jeder Samenspende muss eine Urinprobe abgegeben werden. Ein Spendezyklus muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.
In einem ersten Schritt nehmen Sie mit unserer Samenbank per Bewerbungsformular Kontakt auf. Daraufhin vereinbaren wir mit Ihnen telefonisch einen Termin zur ersten Probespende. (Aufwandsentschädigung: 100 €)
Bei Eignung werden Ihnen die Vertragsinformationen übergeben und Sie können nach einem Vertragsgespräch, der ärztlichen Untersuchung und Blut- und Urinabgabe mit einem ersten Spendezyklus beginnen.
Ein Termin zur Samenspende bei der Erlanger Samenbank läuft genauso ab, wie ein normaler Arztbesuch. Dabei haben Sie keine peinlichen Situationen zu befürchten. Sie werden an der Rezeption unserer Partnerpraxis Kinderwunsch Erlangen vorstellig, das Personal kennt bereits den Grund Ihres Besuches.
Nach der Anmeldung werden Sie in den Wartebereich der Samenbank geführt. Hier werden Ihre Personalien abgeglichen. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bereit. Es werden eventuelle Vorerkrankungen, Erbkrankheiten und Ihre Blutgruppe erfragt (Bitte Blutgruppenausweis mitbringen, sofern vorliegend). In Ruhe geben Sie dann in einem separaten Raum, fernab von jedem Patientenbetrieb, Ihre Samenprobe in einen verschließbaren Becher ab. Sie sollten 3 bis 5 Tagen vor der Samenabgabe keine Ejakulation gehabt haben (Karenzzeit), um eine bestmögliche Samenqualität zu erreichen. Um die Aufregung, der für Sie fremden Situation etwas von Ihnen zu nehmen, liegt sexuell anregendes Bildmaterial bereit. Nach Übergabe der Probe an die Mitarbeiterin im Labor verlassen Sie die Samenbank und unsere Analysearbeit beginnt.
Zeitnah erhalten Sie von uns eine Information über die Qualität der Samenprobe: In sechs von sieben Fällen wird diese leider eine Absage enthalten – denn für die geeignete Samenspende müssen Spermien besonders hohe qualitative Kriterien erfüllen.
Wenn Ihre Samenprobe grundsätzlich geeignet erschien, in einzelnen von der Tagesform abhängigen Parametern aber die Richtwerte nicht erreicht wurden, so bitten wir Sie um eine Wiederholung der ersten Samenprobe.
Bestätigen die Ergebnisse der Samenuntersuchung Ihre Eignung als Samenspender, wird ein Termin zur zweiten Samenspende in der Probephase vereinbart und Sie erhalten den Spendervertrag, um sich mit diesem vertraut zu machen. Nun kann Ihr eigentlicher Spendezyklus beginnen.
Nach endgültiger Feststellung Ihrer Eignung als Samenspender beginnt der eigentliche Spendezyklus.
Zu Beginn des ersten Spendezyklus finden neben der Samenabgabe ein ausführliches Gespräch und eine körperliche Untersuchung statt. Dabei erläutern wir Ihnen eingehend organisatorische, psychologische und rechtliche Aspekte der Samenspende, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Entscheidung in Kenntnis aller Aspekte ganz bewusst treffen. Abschließend wird ein Vertrag über die Spendetätigkeit unterzeichnet, der den genauen Ablauf, Rechte und Pflichten, die Gesundheitskontrollen sowie die Aufwandsentschädigung umfasst und schriftlich niederlegt.
Sie haben die Möglichkeit, sich jederzeit kostenfrei über die psychosozialen Aspekte einer Samenspende beraten zu lassen (die Adresse der assoziierten Psychologin liegt dem Vertrag bei).
Es wird ein Foto von Ihnen erstellt, das allerdings nur von unserem Team für interne Prozesse verwendet wird.
Danach schließen sich eine Blutentnahme und eine Urinprobe an, um Infektionen auszuschließen sowie eine molekulargenetische Untersuchung durchzuführen. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Spender Überträger der häufigsten genetischen Erkrankung Mukoviszidose ist.
Ein Spendezyklus umfasst die Abgabe von mindestes 6 geeigneten Samenproben innerhalb von 3 Monaten. (Aufwandsentschädigung: 50 € als erster Teilbetrag von 130 € werden für jede geeignete Spende ausgezahlt)
Am Ende des ersten Spendezyklus erfolgt eine weitere körperliche Untersuchung mit Blutentnahme.
Zusätzlich erfolgt 6 Monate nach jeder letzten Samenabgabe eines Spendezyklus eine Blutentnahme (HIV, Hepatitis B und C, CMV, TPHA), ist diese unauffällig wird die restliche Aufwandsentschädigung (6x 80 € = 480 €) ausgezahlt.
Nach Abschluss des ersten Spendezyklus können Sie ggf. einen oder mehrere weitere Spendezyklen mit erneut jeweils mindestens 6 Abgaben innerhalb von 3 Monaten anschließen.
Nach einem oder mehreren abgeschlossenen Spendenzyklus ist für Sie in der Regel keine Aufgabe mehr zu erfüllen. Ggf. kontaktieren wir Sie, falls weitere Blutuntersuchungen auf bestimmte genetische Defekte oder Samenproben für Geschwisterkinder gewünscht werden. Unser Praxisteam katalogisiert und archiviert nun Ihre Daten auf Basis des Samenspenderregistergesetztes (SaReG) und verwaltet Ihre Samenproben.
Ihre angegebenen persönlichen Daten, sowie eine Porträtfotografie katalogisieren wir streng vertraulich und ausschließlich zum internen Abgleich mit den Angaben von Wunscheltern. So wird ein Arzt beispielsweise Fotos vergleichen, um eine mögliche Familienähnlichkeit festzustellen. Die katalogisierten Daten enthalten aus demselben Grund Angaben zu Blutgruppe, ethnischer Herkunft, Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergröße, Körpergewicht, erlerntem Beruf und persönlichen Interessen.
Ihre Anonymität gegenüber den Wunscheltern ist gewahrt. Ein von Ihnen abstammendes Kind hat jedoch das Recht, mit Erreichen des 16. Lebensjahres Auskunft über die Identität seines biologischen Erzeugers zu erlangen. Dafür meldet die Erlanger Samenbank die Daten der Spender zu den Geburten aller Kinder, die ab dem 1.7.2018 gezeugt wurden, an das BfArM (BfArM – Samenspender-Register) in Köln, einer zentralen behördlichen Meldestelle, die die Daten der Kinder und Spender unter höchsten Datenschutzvorkehrungen 110 Jahre lang speichert.
Der Samenspender wiederum wird schriftlich durch das BfArM über die Geburten der Kinder informiert.
Zusätzlich bewahrt die Erlanger Samenbank alle Unterlagen, die eine Zuordnung der Kinder zu den Spendern ermöglichen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben 30 Jahre lang auf.
Als Spender werden Sie ebenfalls 4 Wochen vor Auskunftserteilung schriftlich informiert, wenn Ihre Daten an eine anspruchsberechtigte Person weitergegeben werden.
Grundsätzlich haben alle Spenderkinder als junge Erwachsene das Recht, die Identität des Samenspenders mit ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren. Alle Wunscheltern werden von uns entsprechend aufgeklärt und ermutigt, mit der Thematik offen umzugehen.
Die Erlanger Samenbank kann in Einzelfällen ein Zusammentreffen von Kind und Spender (ggf. mit psychologischer Vorbereitung/Begleitung) organisieren, in dessen Verlauf Samenspender und die aus einer Samenspende entstandene Person selbst entscheiden, welche weiteren Informationen sie sich gegenseitig geben und ob in welcher Form sie ggf. in Kontakt bleiben. Die Teilnahme an einem solchen Treffen ist für den Spender völlig freiwillig.
Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.
Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch „Samenbanken“) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.
Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).