Lesbische Paare
Kosten einer Behandlung mit Spendersamen
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Kosten einer Behandlung mit Spendersamen
Die Kosten für Bereitstellung, Erwerb und Versand von Spendersamenproben der Erlanger Samenbank setzen sich wie folgt zusammen:
Nach Eintritt einer ärztlich bestätigten klinischen Schwangerschaft können beliebig viele Proben vom gleichen Spender – sofern vorrätig – nachbestellt werden. Dabei darf der Besitz von maximal drei Spendersamenproben, inklusive der eventuell aus der vorherigen Behandlung noch eingelagerten, nicht überschritten werden.
Hinzu kommen Kosten für:
Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.
Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch „Samenbanken“) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.
Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).