Sicherheit

  • Die Vermögenswerte liegen bei der Bank Ihrer Wahl und verbleiben in Ihrer Verfügungsgewalt.
  • Sie erteilen eine beschränkte Verwaltungsvollmacht, wir können keine Vermögenswerte transferieren oder in bar beziehen.
  • Das Verwaltungsmandat kann jederzeit gekündet werden.

Regulierung

Wir sind Mitglied beim VQF Verein zur Qualitätssicherung in Finanzdienstleistungen.http://www.vqf.ch

Der VQF ist die älteste und größte branchenübergreifende SRO (Selbstregulierungsorganisation) in der Schweiz. Ethische Standards, welche vom Verband festgesetzt werden, unterliegen der periodischen Aufsichts-, und Revisionsprüfung. Überwacht wird auch die Einhaltung der Richtlinien im Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz.

In den Verhaltensregeln wird geregelt, was ein Vermögensverwaltungsvertrag beinhalten und wie der Vermögensverwaltungsvertrag umgesetzt werden muss (Treue-, Informations-, Sorgfaltspflichten des Vermögensverwalters gegenüber dem Kunden, Regelung der Entschädigung des Vermögensverwalters). Damit wird dem Anlegerschutz Rechnung getragen.