Ramon Christen 5 Jahren ago
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Ramon Christen 6 Jahren ago
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Ramon Christen 7 Jahren ago
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Ramon Christen 8 Jahren ago
Zu viel Geld Nach mehrmaligem hin und her zwischen den beiden Räten hat der Nationalrat schliesslich dem vorliegenden Vorschlag zugestimmt. Der vierjährige Zahlungsrahmen für die Armee im Umfang vo… [mehr]
Ramon Christen 8 Jahren ago
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Finanzflüsse des AHV-Steuer Deals

Finanzflüsse des AHV-Steuer Deals

Bei der Schlussabstimmung der Herbstsession 2018 verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über Steuerreform und die AHV-Finanzierung (kurz STAF), welches in den Medien AHV-Steuer Deal genannt wird. Da verschiedene Gruppierungen, daru [mehr]
Seid ihr bereit für die Konsequenzen liebe Frauen?

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Sparen durch Mehrausgaben bei der Armee

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Zu viel Geld Nach mehrmaligem hin und her zwischen den beiden Räten hat der Nationalrat schliesslich dem vorliegenden Vorschlag zugestimmt. Der vierjährige Zahlungsrahmen für die Armee im Umfang von 20 Milliarden ist damit unter Dach und Fach. Auf [mehr]
Wettbewerb um Asylbewerber

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Aufnahme von Asylbewerbern als Last Der Fall der kleinen aargauischen Gemeinde Oberwil-Lieli ist exemplarisch. An der dortigen Gemeindeversammlung entschied sich das Volk 300‘000 Franken an die Ersatzvornahme des Kantons zu zahlen, anstatt Asylbew [mehr]
Ist Demokratie käuflich?

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Praktische Relevanz Vor allem bei grösseren politischen Kampagnen taucht ein Frage regelmässig auf: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der in eine Kampagne gesteckte Geldmenge und dem Ergebnis des Urnengangs? Sich bei der Beantwortung dieser Frag [mehr]

Eiertanz um Stadtfinanzen

Eiertanz um Stadtfinanzen

Unter Ausschluss der zweit- und viertstärksten Parteien Oltens (Nationalratswahlen vom 18.10.2015: SP 30.16%, SVP 20.30%, FDP 18.12%, CVP 10.39, Grüne 8.79%, GLP 4.51%) berieten einige Erlauchte (Urs Knapp, FDP; Benvenuto Savoldelli, FDP; Ruedi Moor, [mehr]
Bund profitiert von Negativzinsen – und wer bezahlt?

Bund profitiert von Negativzinsen – und wer bezahlt?

Gemäss Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, wird der Bund aufgrund der Negativzinsen im Jahr 2015 rund 70 Mio. Franken mit seinen kurzfristigen Schulden einstreichen. Zusammen mit dem geringeren Schuldendienst können damit S [mehr]
Stipendien als Auslaufmodell

Stipendien als Auslaufmodell

Aktuelles Thema Am 20. Januar 2012 hat der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) die Stipendieninitiative eingereicht. Die Abstimmung findet am 14. Juni 2015 statt. Der VSS fordert, „dass Schweizer Studierende Ausbildungsbeiträge erhalten [mehr]

Oltens Budgetreferendum 2019

Ausgangslage

In seinem aktuellen Budget fürs Jahr 2019 sieht die Stadt Olten in der Erfolgsrechnung ein Defizit von 0.8 Mio. Franken vor. Dies bei einem Gesamtaufwand (Erfolgsrechnung) von 111.8 Mio. Franken. Daneben sind Nettoinvestitionen (Investitionsrechnung; Investitionsausgaben minus -einnahmen) von 17.1 Mio. Franken geplant. Davon kann die Stadt lediglich rund 45.7% (Selbstfinanzierungsgrad) selbst stemmen (insbesondere durch Abschreibungen sowie Einlagen in die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung). Daher nimmt die Neuverschuldung um 9.3 Mio. Franken, womit die Nettoschulden pro Kopf 2’859 betragen. Eine stärkere Verschuldung wird durch eine Steuererhöhung verhindert (+2% für juristische und +4% für natürliche Personen).

Der aktuelle Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2019 bis 2025 schreibt die betrübliche finanzielle Situation weiter. Demgemäss sind weitere Steuererhöhungen für natürliche Personen geplant (2021: um +3% auf 115%; 2023: um +3% auf 118%). Trotzdem steigen die Nettoschulden bis auf 4’631 Franken pro Kopf an, was nahe an der kantonal gesetzten Grenze liegt. Gestützt auf zwei Regierungsratsbeschlüsse schreitet der Kanton ein, sobald die Nettoschuld pro Kopf 5’000 Franken übersteigt. Dieses Einschreiten kann im Extremfall bis zum Entzug der Selbstverwaltung der Gemeinde führen.

Rückblick auf die vergangenen zwölf Jahre

Um die heutige finanzielle Situation von Olten zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück. Basierend auf den Jahresrechnungen der letzten zwölf Jahre (bzw. den Budgets der Jahre 2018 und 2019) lassen sich verschiedene Kennzahlen berechnen, die Aufschluss über die finanzielle Verfassung der Stadt geben. Dabei fallen zwei Kennzahlen besonders auf: Zum einen ist dies die Beherrschung der laufenden Ausgaben (prozentuale Veränderung der laufenden Ausgaben pro Einwohner gegenüber dem Vorjahr); zum anderen Sticht die Investitionsanstrengung (Nettoinvestitionen im Verhältnis der laufenden Ausgaben) ins Auge. Die Entwicklung beider Kennzahlen wird in den untenstehenden Grafiken dargestellt. Die rote Linie zeigt jeweils den langfristig anzustrebenden Wert an, um die Finanzen nachhaltig gesund zu halten. In Bezug auf diesen Referenzwert, gibt die Zahl oberhalb der Grafik eine Note auf der Skala von 1 bis 6 an (siehe dazu die Methodik zum Vergleich von Kantons- und Gemeindefinanzen der Universität Lausanne).

Beherrschung der laufenden Ausgaben Investitionsanstrengung

Quelle: Jahresrechnungen Olten

In den Jahren 2008 bis 2013 waren die laufenden Ausgaben starken Schwankungen unterworfen. Mit dem starken Einbruch der Steuereinnahmen von Alpiq im Jahr 2014 sowie dem erst im März beschlossenen Budget, drosselte die Stadt die laufenden Ausgaben stark. Dies ist ein Mitgrund, weshalb die Investitionsanstrengung (die als Verhältnis der laufenden Ausgaben ausgedrückt wird) im Jahr 2014 in die Höhe schnellt. Danach folgten drei weitere Jahre, in welchen die Stadt ihre laufenden Ausgaben massiv senkte, bis sie im Jahr 2018 und 2019 wieder über die anzustrebende Schwelle von 1% stiegen. Im Gegensatz zu den laufenden Ausgaben, blieben die Investitionen auch nach dem Jahr 2014 auf einem hohen Niveau. Erst im Jahr 2017 erreichten sie die Schwelle des langfristig gesunden Masses von 8.5%. Bereits im Jahr 2018 und insbesondere mit dem Budget 2019 überschreitet Olten diesen Wert allerdings wieder. Insgesamt erschweren die stetigen hohen bis sehr hohen Nettoinvestitionen sowie die aktuell ansteigenden laufenden Ausgaben eine nachhaltige Finanzpolitik.

Hohe laufende Ausgaben und Investitionen im Budget 2019

Es stellt sich die Frage, woher die hohen laufenden Ausgaben kommen und worin die hohen Investitionen bestehen. Ein Blick in die Gemeindefinanzstatistik des Jahrs 2017 ist hier aufschlussreich. Definitionsgemäss bestehen die laufenden Ausgaben aus Personal- sowie Sach- und Betriebsaufwand, Finanzaufwand, Transferaufwand und ausserordentlichem Aufwand. Die untenstehende Grafik stellt diese Bereiche (exklusive des ausserordentlichen Aufwands) vergleichend dar. Der schraffierte Balken zeigt den Durchschnitt aller Solothurner Gemeinden, sofern deren Statistik bis zum Analysezeitpunkt verfügbar war (95 von 109 Gemeinden sind enthalten, per 8. Februar 2019 waren es 106 Gemeinden; Grenchen fehlt nach wie vor). Als Vergleich werden sechs weitere Gemeinden dargestellt. Die Zahl oberhalb der Balken beziffert die Ausgaben der Stadt Olten im Prozent des Durchschnitts.

Aufwand pro Kopf

Quelle: Gemeindefinanzstatistik Kanton Solothurn

Durch diesen Vergleich zeigt sich, dass Olten insbesondere bei den Personalausgaben stark über dem Durchschnitt liegt. Die leicht kleinere Stadt Solothurn liegt sogar noch weiter über dem Durchschnitt. Damit ist deren Position keineswegs erstrebenswert wie es ein Ende 2018 erschienener Artikel im Oltner Tagblatt suggerierte. Nach der aktuellen Statistik ist Solothurn mit Ausgaben von total 7’232 pro Kopf beinahe Spitzenreiter des Kantons. Olten kommt aber ebenfalls bereits auf 6’471 Franken pro Kopf. Der Vergleich mit den anderen aufgeführten Gemeinden zeigt zudem, dass nicht die Grösse für den Personalaufwand pro Kopf verantwortlich ist; ansonsten müsste Olten vor Solothurn stehen. Als weiteren Einwand könnte man monieren, der Personalaufwand setze sich nicht nur aus den Löhnen der Verwaltung, sondern auch aus jenen der Lehrer zusammen (in Olten machen Lehrerlöhne im Jahr 2017 rund 90% von jenen der Verwaltung aus). Schaut man sich jedoch nur die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals aus, kommt Olten nach wie vor auf 178% des Durchschnitts. Dies heisst nicht zwingend, dass die einzelnen Löhne des Verwaltungspersonals in Olten sehr hoch sind. Möglicherweise beschäftigt die Stadt auch überdurchschnittlich viel Personal. Anzumerken gilt, dass die Werte aufgrund von kommunalen Kooperationen eine gewisse Verzerrung beinhalten können.

Der häufig beklagte Transferaufwand schien in Olten zudem im Jahr 2017 nicht so problematisch gewesen zu sein. Immerhin gab die Stadt 2017 pro Kopf lediglich 77% des Durchschnitts in diesem Bereich aus. Gemäss neusten Zahlen des kantonalen Amts für Gemeinden, steigt Oltens Abgabe für den Finanz- und Lastenausgleich jedoch um 1.6 Millionen Franken und beträgt damit im Jahr 2019 5.4 Millionen. Ebenso ins Gewicht fallen die Entschädigungen und Beiträge (betrifft insbesondere Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Sekundarschule P sowie Sonderschulen +1.9 Mio. Franken). Mit diesen Mehrausgaben nähert sich Olten wahrscheinlich dem Kantonsmittel an. Allerdings sind diese Bereiche ohnehin kaum steuerbar, da die Stadt hier vom Kanton abhängt.

Schliesslich sollen noch die hohen Investitionen beleuchtet werden. Die Untenstehende Grafik schlüsselt die Investitionsausgaben pro Kopf nach staatlicher Funktion auf; Grundlage sind wiederum die Durchschnittswerte dreier Jahre. Als Vergleich dienen dieselben Gemeinden wie in der oberen Grafik. Es zeigt sich, dass die Gemeinden des Kantons Solothurn allgemein eher viel investieren. Obwohl Olten gemäss Feststellung oben bereits eher hohe Investitionsausgaben hat, liegt der Durschnitt der Gemeinden noch höher. Auffallend ist, dass auf allgemeine Verwaltung relativ viel Investitionen fallen, was unter anderem mit der Sanierung des Stadthauses zusammenhängt. Beim Umweltschutz, Verkehr und der Kultur bewegt sich Olten im Mittelfeld. Investitionsausgaben im Bereich Bildung sind sehr tief, dürften in den kommenden Jahren mit dem Schulhausbau jedoch stark ansteigen. Insgesamt lässt sich kein eindeutiger Treiber feststellen. Es zeigt sich jedoch, dass ein Vergleich mit anderen Solothurner Gemeinden aufgrund der allgemein hohen Investitionen zu Fehlschlüssen führen kann.

Investitionsausgaben nach Funktion

Quelle: Gemeindefinanzstatistik Kanton Solothurn

Schlussfolgernd sollte künftig sicherlich ein verstärktes Augenmerk auf den Personalaufwand sowie auf die Investitionen im Allgemeinen gelegt werden. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich die Oltner Stimmbevölkerung am 24. März 2019 gegen das Budget ausspricht. Damit beauftragt sie die Stadt ein neues Budget zu erarbeiten, bei welchem auf diese beiden Punkte zu achten ist.

Finanzflüsse des AHV-Steuer Deals

Bei der Schlussabstimmung der Herbstsession 2018 verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über Steuerreform und die AHV-Finanzierung (kurz STAF), welches in den Medien AHV-Steuer Deal genannt wird. Da verschiedene Gruppierungen, darunter die Grünen, die jungen Grünliberalen und die JUSO, das Referendum angekündigt haben, dürfte am 19. Mai 2019 das Volk über das Paket abstimmen. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick und zeigt die Finanzflüsse der wichtigsten Akteure in groben Zügen auf. Dabei werden dynamische Effekte ausgeklammert.

Ausgangspunkt der Debatte war die internationale Forderung an die Schweiz, die bestehenden Steuervorteile von Statusgesellschaften (salopp internationale Konzerne) abzuschaffen. Die Kantone besteuern Gewinne dieser Statusgesellschaften aktuell noch zu einem tieferen Satz (im Durchschnitt 9% im Gegensatz zu 19% bei den ordentlich besteuerten Unternehmen). Fällt diese Privilegierung weg, stiege der Steuersatz also enorm an, was ein Exodus dieser Gesellschaften und damit ein Abfluss an Steuersubstrat bedeuten würde. Die Unternehmenssteuerreform (USR) III, verfolgte daher die Ziele, einerseits einen zu starken Anstieg der Steuern für die Statusgesellschaften mit gezielten Instrumenten zu verhindern und andererseits international akzeptiert zu werden. Da die USR III am 12. Februar 2017 abgelehnt wurde, schlagen nun der Bundesrat und das Parlament das STAF als neue Lösung vor.

Der Steuerteil der Vorlage unter anderem folgende finanzwirksamen Änderungen:

  • Aufhebung Steuerstatus (d.h. keine privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften)
  • Einführung Patentbox (geringere Besteuerung von Gewinnen auf Patenten)
  • stärkere Besteuerung von Dividenden (und Vereinheitlichung unter Kantonen)
  • stärkere Besteuerung von Reserven aus Kapitaleinlagen (vereinfachend: bisher konnten Firmen vorherige Zuschüsse ihrer Eigentümer steuerfrei zurückzahlen)

Eine Senkung kantonaler Gewinn- und  Kapitalsteuern ist nicht Teil der Vorlage. Die Kantone haben diese jedoch bereits angekündigt, um den Wegzug der Unternehmen zu verhindern. Insgesamt führen die Anpassungen zu geringeren Steuereinnahmen von rund zwei Milliarden Franken (+0.5 Mia. Bund und -2.4 Mia Kantone und Gemeinden; Rundungsfehler).

Als Gegenmassnahme hat das Parlament beschlossen, der AHV finanzielle Mittel in gleichem Umfang einzuschiessen. In ihrem Konzeptpapier schreibt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S): „Jeder Steuerfranken wird mit einem AHV-Franken gegenfinanziert. Konkret soll die finanzielle Belastung infolge der SV17 für Bund, Kantone, und Gemeinden durch eine höhere Finanzierung zu Gunsten des AHV-Ausgleichsfonds (politisch) ausgeglichen werden.“ Dies nachdem das Stimmvolk am 24. September 2017 die AHV Reform 2020 abgelehnt hat. Der AHV-Teil der Vorlage besteht aus folgenden Komponenten:

  • Erhöhung der Lohnbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber um je 0.15% (bisher insgesamt 8.4%, neu 8.7%)
  • Erhöhung der Bundesbeitrags an die AHV Ausgaben auf 20.2% (u.a. finanziert via Tabak- und Alkoholsteuer sowie Spielbankenabgabe)
  • Umleitung des Bundesanteils am Demografieprozent der Mehrwertsteuer (MwSt.) an die AHV (dieses Prozent dient dem Altersaufbau der AHV, wovon der Bund 17% erhielt, um seinen Beitrag an die AHV zu unterstützen)

Die folgende Tabelle zeigt einerseits eine Gegenüberstellung und wie die je zwei Milliarden zustande kommen. Andererseits illustriert sie die betragsmässige Relevanz der einzelnen Massnahmen.

AHV  Steuerreform
Erhöhung Lohnbeiträge:
Umleitung MwSt-Anteil:
Erhöhung Bundesbeitrag:
+1.2 Mia
+0.5 Mia.
+0.3 Mia.
-1.9 Mia.
-0.3 Mia.
+0.1 Mia.
+0.1 Mia.
kantonale Gewinnsteuersenkungen
kantonale Kapitalsteuersenkung
Dividendenbesteuerung
restriktiveres Kapitaleinlageprinzip

Es stellt sich die Frage, inwiefern die „Ausgleichsmassnahme“ wirklich einen Ausgleich schafft. Die untenstehende Grafik verfolgt die Finanzflüsse des AHV-Steuerdeals. Zum einen zeigt sie die oben beschriebenen Auswirkungen der Reform: Der Bundesbeitrag, der MwSt. Anteil, sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge führen bei der AHV zu einem jährlichen Mehrertrag von zwei Milliarden Franken. Die Steuerreform führt bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu Einnahmeausfällen von 1.9 Milliarden (0.5 Mia. – 2.4 Mia.) pro Jahr. Da die Kantone einen grösseren Teil der direkten Bundessteuer behalten können, belastet die Reform den Bund und die Kantone mit ihren Gemeinden gleichermassen (-1.4 Mia.).

Finanzierungsflüsse

Ausserhalb des Staats stehen zuerst die Unternehmen, welche vorderhand von den Steuersenkungen profitieren (+1.9 Mia.); gleichzeitig werden sie mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen belastet (-0.6 Mia.). Unternehmen können selbst jedoch keine Steuern bezahlen, weil sie schlussendlich immer einer Privatperson gehören. Die verbleibenden 1.3 Mia. teilen sich also auf die Eigentümer der Unternehmen (bspw. Aktionäre) auf. Basierend auf Schätzungen der eidgenössischen Finanzverwaltung kann man von einem rund 75% Gewinnabfluss ins Ausland ausgehen (1 Mia.). Der Rest (0.3 Mia.) teilt sich auf Privatpersonen und Pensionskassen auf; die Aufteilung (0.1 Mia. und 0.2 Mia.) ist frei gewählt, spielt aber schlussendlich keine Rolle. Denn für die Pensionskassen steigt die Rendite auf ihren Anlagen, was letztlich an die versicherten Privatpersonen weiterfliesst. Dasselbe Argument funktioniert übrigens nicht für die AHV, weil das Geld dort verwendet wird, um eine bestehende Lücke zu füllen. Die AHV Renten werden durch die Reform nicht erhöht. Für Privatpersonen verbleibt damit ein negativer Saldo von -0.3 Mia. aus der Reform. Darin sind allfällige Steuererhöhungen der Kantone noch nicht einberechnet.

Diese etwas rudimentäre Analyse lässt Verteilungswirkungen innerhalb der Kategorien ‚Privatpersonen‘ und ‚Unternehmen‘ ausser Acht. Überschlagsmässig lässt sich sagen, dass aufseiten Unternehmen Statusgesellschaften mit wenig Forschung und Entwicklung eher verlieren. Bei den Privatpersonen ist Arm und Reich gemäss einer Analyse relativ ausgeglichen. Junge zählen eher zu den Verlierern, weil sie länger höhere Arbeitnehmerbeiträge bezahlen müssen. Arbeitgeber dürften tendenziell profitieren, da sie eher Aktieninhaber sind. Insgesamt wirken sich die „Ausgleichsmassnahmen“ daher insbesondere auf die Bundeskasse sowie auf die Privatpersonen aus. Sie haben aber nichts mit einer Kompensation der Steuerausfälle von Unternehmen zu tun, sondern sie gleichen die Interessen der CVP und FDP einerseits und der SP andererseits aus.

Seid ihr bereit für die Konsequenzen liebe Frauen?

Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen

Es ist ein mehr oder weniger bekannter Fakt aus Arbeitsmarktuntersuchungen, dass die Chance einer Anstellung abnimmt, je länger man Arbeitslos ist. Insbesondere nimmt jedoch mit der Arbeitslosendauer auch die Chance ab, überhaupt an ein Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. In einer Studie des US-amerikanischen Arbeitsmarkts untersuchen Gregor Jarosch (Princeton) und Laura Philissoph (FED) wieso eine solche Diskriminierung zustande kommt. Ihre Resultate zeigen, dass die Ungleichbehandlung der Kurz- und Langzeitarbeitslosen durch die Unternehmen keiner Diskriminierung im Sinne einer Diskrimination («unfaires Verhalten») gleichkommt, sondern das Ergebnis wirtschaftlich rationalem Handelns ist.

Vorhersage der Arbeitslosendauer

Die beiden Autoren entwickeln ein Modell, welches Anhand verschiedener Eigenschaften der Arbeitslosen (Alter, Geschlecht, Bildung, Ethnie und Dauer der Arbeitslosigkeit) die Wahrscheinlichkeit voraussagt, eine Einladung für ein Bewerbungsgespräch zu erhalten. Dabei gelingt es ihnen, den Effekt der Arbeitslosendauer von den übrigen sowie unbeobachteten Faktoren zu isolieren. Die Isolierung des Effekts ist entscheidend, da die Dauer der Arbeitslosigkeit vermutlich stark von diesen unbeobachteten Faktoren abhängt. Gleichzeitig spielen die unbeobachteten Faktoren eine grosse Rolle bei der Entscheidung der Unternehmen, ob sie jemanden zum Vorstellungsgespräch einladen wollen oder nicht. Solche unbeobachteten Faktoren sind beispielsweise nicht messbare (und v.a. nicht im Lebenslauf nicht angegebene) Eigenschaften und Qualifikationen des Bewerbers. In der Ökonometrie wird hier von Endogenität gesprochen.

Anhand ihrer Schätzungen können Jarosch und Philissoph nun Vorhersagen hinsichtlich möglicher Politikmassnahmen machen. Insbesondere simulieren sie das von Ex-US Präsident Barack Obama im Jahr 2011 vorgeschlagene Programm, mit welchem er das «Problem» angehen wollte – das Gesetz kam nicht durch den Kongress. Dabei sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeitslosen unabhängig von deren Dauer der Arbeitslosigkeit zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Die Simulationen sagen eine Zunahme der Arbeitslosigkeit voraus! Warum?

Arbeitslosendauer als Signal unbeobachteter Faktoren

Arbeitgeber suchen oft ein bestimmtes Qualifikationslevel, welches sie anhand des Lebenslaufs jedoch nicht genau sehen können. Sie nehmen daher als zusätzlichen Indikator die Dauer der Arbeitslosigkeit. Die Logik dahinter ist folgende: Wenn eine Person schon einige Zeit arbeitslos ist, kann man davon ausgehen, dass sie bereits einige Vorstellungsgespräche hatte, die jedoch nicht zu einer Anstellung führten. Offenbar hatten sich die potentiellen Arbeitgeber bei den Bewerbungsgesprächen ein genaueres Bild des Bewerbers machen können und entschieden, dass seine Qualifikationen nicht ausreichen. Aus dem Grund kommt es quasi zu einer Sortierung der Qualifikation der Arbeitslosen entlang der Dauer der Arbeitslosigkeit. In anderen Worten, je länger jemand Arbeitslos ist, desto schlechter seine Qualifikation (im Verhältnis des ihm zu bezahlenden Lohns). Zwingt man nun die Arbeitgeber zu Bewerbungsgesprächen mit Langzeitarbeitslosen (mit einem tieferen Qualifikation-Lohn Verhältnis), müssen sie Personen einladen, die ohnehin nicht genügend für die Stellen qualifiziert sind. Es entsteht also ein Leerlauf, offene Stellen bleiben länger unbesetzt und die Arbeitslosigkeit steigt. Die Quintessenz daraus ist, dass Arbeitgeber zwar eine gewisse Diskriminierung vornehmen, diese jedoch rational ist und auch durchaus volkswirtschaftlich Sinn macht.

Diskriminierung von Frauen und Lösungsvorschläge

Wie lässt sich dieses Phänomen nun auf die Frage der Diskriminierung von Frauen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt übertragen? Der Kritikpunkt ist, dass Frauen systematisch (bei gleicher Qualifikation etc.) weniger verdienen als Männer. Mit zunehmender Vehemenz wird darauf auf Massnahmen gepocht, die die Ungleichheiten aufdecken und ausmerzen sollen. Die politischen Diskussionen, enden jedoch oft bei den Fragen, ob es eine systematische Diskriminierung besteht und wenn ja, was dagegen unternommen werden soll. Die Konsequenzen bestimmter Massnahmen werden, mit Ausnahme des grösseren Aufwands der Unternehmen, häufig ausser Acht gelassen. Ebenso wird das Argument, dass die Arbeitgeber potentiell rational handeln geradezu in Grund und Boden gestampft. Dabei kommt die Diskriminierung gemäss periodischer Untersuchung des Bundes schlicht vom statistisch unterklärten Unterschied der Frauen- und Männerlöhnen. Die Art und Weise der Untersuchung ist nicht unumstritten (hier oder hier), womit bereits das Ausmass der Diskriminierung fraglich ist.

Konsequenzen einer zwangsweisen Vereinheitlichung der Löhne

Blenden wir die Diskussionen um die tatsächliche Diskriminierung aus und nehmen an, dass eine gewisse Differenz besteht. Was bedeuten dann die oben diskutierten Ergebnisse für die Lohndiskriminierung der Frauen? Möglicherweise handeln die Unternehmen auch in diesem Bereich rational (und volkswirtschaftlich sinnvoll). Ein unbeobachteter Faktor hier wäre beispielsweise der Ausfall bei einer Schwangerschaft und anschliessendem Wunsch nach Pensumsreduktion. Die Unternehmen handelten auch in diesem Fall wirtschaftlich rational indem sie sich mit den tieferen Frauenlöhnen gegen höhere Risiken absichern. Zwar deckt die Mutterschaftsversicherung einen Teil dieser Risiken ab, jedoch besteht weiterhin ein administrativer Aufwand, der den Unternehmen nicht entschädigt wird. Zwingt man nun die Unternehmen, diese Risiken nicht mit tieferen Löhnen auf die Frauen abzuwälzen, sondern selbst zu übernehmen, lohnt es sich für sie weniger, Frauen einzustellen. Für die Frauen wird es demnach schwieriger eine Stelle zu finden. Erfolgreich bewerben werden sich jene Frauen, die relativ zu ihrer Ausbildung, Berufserfahrung etc. überdurchschnittlich produktiv für das Unternehmen sind. D.h. eine Uni-Abgängerin muss bei einem Vorstellungsgespräch einen deutlich besseren Eindruck hinterlassen als ihr Kommilitone um eine Anstellung zu erhalten.

Eine Diskriminierung wird es demnach weiterhin geben, weil hinter der Lohndiskriminierung eben eine wirtschaftliche Logik steckt. Arbeitgeber diskriminieren nicht aus Spass, sondern weil es sich aus dem Gleichgewicht zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage ergibt. Setzt man nun künstlich den Preis fest, verschieben sich automatisch andere Faktoren (die relative Leistung in Verhältnis zu den beobachtbaren Eigenschaften der Bewerberin), womit es wiederum zu einer (schlechter feststellbaren) Diskriminierung kommt. Ist das fair? Nein! Insbesondere nicht für diejenigen, die beispielsweise keine Kinder wollen und deshalb noch ohne jeden Grund diskriminiert werden. Aber das Risiko lastet ihnen trotzdem an.

Sparen durch Mehrausgaben bei der Armee

Zu viel Geld

Nach mehrmaligem hin und her zwischen den beiden Räten hat der Nationalrat schliesslich dem vorliegenden Vorschlag zugestimmt. Der vierjährige Zahlungsrahmen für die Armee im Umfang von 20 Milliarden ist damit unter Dach und Fach. Auf bürgerlicher Seite hiess es, «die Armee sei für ihre Ausrüstung und ihren Betrieb auf die 20 Mrd. sowie auf Planungssicherheit angewiesen» (Medienmitteilung SiK-N). Insbesondere ginge es um Grossprojekte, die sich über längere Zeit hinzögen. Gemäss Kommissionspräsident der SiK-N, Thomas Hurter, werden rund zwei Fünftel des Armeebudgets investiert. Der grössere Rest wird für Betriebskosten verwendet. Von linker Seite wird argumentiert, dass das noch überhaupt nicht klar sei, wofür die 5 Milliarden jährlich verwendet werden sollen. Grössere Anschaffungen wie jene zur bodengestützen Luftverteidigung (Bodluv) wurden sistiert, oder im Falle des Gripen vom Stimmvolk abgelehnt. Zudem haben man jährlich Kreditreste zurückgeben müssen, weil keine reifen Projekte in Aussicht waren (Parlamentsddebatte vom 21.9.2016). Gleichzeitig erzwinge das Stabilisierungsprogramm des Bundes eine Reduktion der Staatsaufgaben in anderen Bereichen. Ging es bei der Armeedebatte in erster Linie um Finanzpolitik?

Bändigung anderer Staatsausgaben

Vielleicht haben die bürgerlichen Parteien eine elegante Lösung gefunden, wie man den Bund zu weiteren Sparmassnahmen zwingen kann. Die Taktik könnte sein, der Armee absichtlich zu viel Geld zu geben, im Wissen, dass dieses aufgrund unreifer Projekte nicht verwendet wird. Weil mit Guy Parmelin einer aus ihren Reihen dem betreffenden Bundesamt vorsteht, vertrauen darauf, dass er die Mittel nicht unnötig ausgibt. So kann der Spardruck auf die anderen Sparbereiche erhöht werden ohne dass irgendwo Mehrausgaben getätigt werden oder die Steuern gesenkt würden. Finanzpolitisch wäre dies ein intelligentes Manöver.

Band 2A der Staatsrechnungen des Bundes geben Auskunft über die Kreditreste, die jährlich abgetreten werden. Bei den Kreditresten handelt es sich um Ausgaben, die zwar vom Parlament genehmigt, dann aber nicht getätigt wurden. Die Grafik unten zeigt den Aufwand sowie die abgetretenen Kreditreste der Bundesämter für Verteidigung, für Rüstung, der armasuisse W + T sowie armasuisse Immobilien (Achse links: Aufwand in Mio. CHF; Achse rechts: Kreditreste in Prozent des Aufwands). Im Schnitt der Jahre 2010 bis 2015 beliefen sich die Kreditreste auf ca. 28 Mio. Gemessen am Aufwand bewegte sich der Anteil der Kreditreste zwischen 0% und 4%, was doch eher gering ist. Zwei Szenarien sind zukünftig denkbar: 1. könnten die Kreditreste ansteigen, weil es nach wie vor keine reifen Projekte gibt, die Armee aber mehr Ressourcen zur Verfügung hat. Die finanzpolitische Strategie wäre damit aufgegangen. 2. ist es möglich, dass die Armee aufgrund einer konstanteren finanziellen Grundlage eher langfristige Projekte realisieren kann und die Kredite damit tatsächlich gebraucht werden. Welche der bürgerlichen Politiker welches Szenario im Hinterkopf haben bleibt fraglich.

kreditreste

Wettbewerb um Asylbewerber

Aufnahme von Asylbewerbern als Last

Der Fall der kleinen aargauischen Gemeinde Oberwil-Lieli ist exemplarisch. An der dortigen Gemeindeversammlung entschied sich das Volk 300‘000 Franken an die Ersatzvornahme des Kantons zu zahlen, anstatt Asylbewerber aufnehmen zu müssen. Die Ersatzvornahme besteht schlicht darin, dass die Unterbringung in einer anderen Gemeinde stattfindet, die ihre Quote eigentlich bereits erreicht hat. Der Aufschrei vonseiten der Medien, dem Gemeindeverband und linken Kreisen folgte sogleich (vgl. Artikel im Blick vom 2. Mai 2016). Die Aufnahme von Asylbewerbern wird zwar gemeinhin als Belastung wahrgenommen. Man soll sich aber aus moralischen Gründen solidarisch zeigen mit Gemeinden, welche bereits eine solche Bürde zu tragen haben. Es gilt diese gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

Laut Bundesgesetz und Verordnung weist der Bund den Kantonen gemäss einem Schlüssel eine gewisse Anzahl Asylsuchende zu (Art. 27 Asylgesetz vom 26. Juni 1998 sowie Art. 21 Asylverordnung 1), die die Kantone dann ihrerseits an die einzelnen Gemeinden verteilen. Der Schlüssel nimmt auf die Kantonsgrösse sowie auf „Schützenswerte Interessen der Kantone und der Asylsuchenden“ (Art. 27 Abs. 3 AsylG) Rücksicht, nicht aber auf den Willen der ansässigen Bevölkerung. Die kantonalen Gesetze sehen in der Regel auch keine Wahl vor. Die Ersatzvornahme im Fall Oberwil-Lieli ist im Grunde eine Strafe für eine nicht erfüllte Pflicht der Gemeinde. Der Umstand, dass die Gemeindeversammlung darüber abgestimmt hat,  lässt jedoch einen interessanten Schluss zu: Die wahrgenommenen Kosten, die der Bevölkerung durch die Aufnahme von Asylbewerbern entstehen, sind höher als 300‘000 Franken. Dem ist jedoch nicht so in der Gemeinde, welche die Asylbewerber anstelle von Oberwil-Lieli aufnimmt. Andernfalls würde eine etwaige Abstimmung zum gleichen Resultat führen. Diese Unterschiedliche Zahlungsbereitschaft sollte genutzt werden.

Ökonomisches Modell liegt auf der Hand

Man stelle sich einen schweizweiten Pool – beispielsweise in Form einer Internetplattform – vor, in welchem Aufnahmekontingente für Asylbewerber versteigert werden. Die Plattform gibt pro Kontingent à (z.B. rund) 10 aufzunehmenden Personen Auskunft über gewisse Charakteristiken. Dies wären beispielsweise Angaben zum Geschlecht, Alter, Ausbildungsstand oder zur Herkunft der Personen im Kontingent. Da es sich dabei um sensible Daten handelt, dürfte die Plattform natürlich nur für ganz bestimmte Personen innerhalb der Gemeinden zugänglich sein.

Zu Beginn des Bieterwettbewerbs setzt eine Gemeinde einen (wahrscheinlich) exorbitanten jährlichen Pauschalbetrag. Diesen Betrag erhält eine Gemeinde, wenn sie die Asylbewerber gemäss schweizweit gleichen Mindestkonditionen (Quadratmeter Wohnfläche etc.) aufnimmt. Er muss so hoch sein, dass jede Gemeinde für die Aufnahme des Kontingents bereit wäre. Somit hat der Betrag nichts mit den tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterbringung, zusätzlichen Schulplätzen, allfällige Sicherheitsmassnahmen etc. zu tun. Er widerspiegelt vielmehr die wahrgenommenen Kosten der lokalen Bevölkerung für eine Aufnahme, bzw. deren Zahlungsbereitschaft diese Kosten nicht tragen zu müssen. Die Verantwortlichen der Gemeinden, welche mitbieten, sind dabei als verlängerter Arm der Bevölkerung zu verstehen, welcher die Einwohner richtig einschätzt. Allenfalls könnte bei der Budgetabstimmung ein jährlicher Höchstbetrag festgelegt werden, sodass die Bevölkerung effektiv miteinbezogen wird.

Im Anschluss kann jede Gemeinde auf der Plattform einen tieferen Preis vorschlagen, zu welchem sie noch bereit wäre, das Kontingent an Asylbewerber für eine gewisse Zeit (z.B. drei Jahre) aufzunehmen. Den Zuschlag erhält jene Gemeinde, die den tiefsten Preis anbietet. Diese Gemeinde erhält dann den angebotenen Preis als Entschädigung für die Aufnahme. Typischerweise wird der resultierende Betrag die tatsächlichen plus eine Prämie für latente Kosten enthalten, weil keine Gemeinde bereit ist, die Dienstleistung unter tatsächlichen Kosten anzubieten. Finanzierungsquelle wären alle anderen Gemeinden, wobei die Kostenaufteilung ganz simpel pro Kopf geschehen könnte. In Frage kämen auch die Kantone sowie der Bund als partielle Geldgeber, weil der Bereich Asyl bereits heute eine Verbundaufgabe ist. Aus Anreizgründen müsste die Finanzierungsbeteiligung von Bund und Kantonen jedoch rasch zurückgehen. Bereits heute stellt der Bund seine Ersstattungen der Sozialhilfekosten nach 7 Jahren ein.

Ist die Zeit des Kontingents abgelaufen, fällt es automatisch zurück in den Pool, worauf die Versteigerung von neuem beginnt. Indem die Kontingente nur aufgestockt aber nicht reduziert werden, können Familienmitglieder oder Bekannte zusammengehalten werden, falls das Kontingent von einer anderen Gemeinde übernommen wird. Eine Aufstockung ist notwendig, weil gewisse Personen aus dem Flüchtlingsstatus herausfallen können und die Kontingente damit ständig kleiner würden.

Vorteile des neuen Systems

Der grosse Vorteil eines solchen Systems wäre die breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Denn sie hat die Wahl. Der Bund und der Kanton zwingt einer Gemeinde nicht eine bestimmte Zahl von Asylsuchenden auf. Die Gemeinden entscheiden selbst, welches Modell sie verfolgen möchte und sie wird nicht für das eine oder andere stigmatisiert. Das Modell berücksichtigt also die unterschiedliche Zusammensetzung, Einstellung und Wahrnehmung der Bevölkerung einer Gemeinde und kann trotzdem alle Asylsuchenden fair – d.h. (so dass alle einverstanden sind) verteilen.

Weiter kann es neu ein Erfolgsmodell für eine Gemeinde sein, die Asyldienstleistung sehr effizient zu gestalten und damit Einnahmen zu generieren. Effizient heisst dabei nicht zu Tiefstpreisen auf Kosten der Asylbewerber, weil die Gemeinde an gewisse Mindeststandards gebunden ist. Vielmehr hat die Gemeinde einen Anreiz die Asylsuchenden möglichst rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Pauschalzahlung für die drei Jahre trotzdem behalten zu können. Dieser Anreiz funktioniert auch, wenn ein Kontingent ein zweites Mal versteigert wird. Dies weil der Pauschalbetrag dadurch neu festgelegt wird und tiefer ausfällt, wenn die anderen Gemeinden erkennen, dass die meisten Leute des Kontingents vermutlich rasch eine Stelle finden.

Andere Gemeinden positionieren sich lieber als Ort mit weniger oder gar ohne Asylbewerber und leisten dafür eine Zahlung, welche die anderen Gemeinden als gerecht erachtet, da sie den Betrag ja selbst vorgeschlagen haben.

Falsche und echte Herausforderungen

Kritik an diesem Modell ist sowohl von linken wie auch von rechten Kreisen zu erwarten. Die Linke dürfte monieren, dass die Asylbewerber dadurch potentiell von einem Ort an den anderen geschoben werden, je nachdem, welche Gemeinde den tiefsten Preis anbietet. Hierbei ist zu erwähnen, dass es vermutlich eine gewisse Erfahrungskurve geben dürfte. Das heisst, wenn die Gemeinden ihre Leute einmal kennt und mit ihnen Schritte zur Integration eingeleitet hat, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie diese Massnahmen weiterführen möchte, um die Lorbeeren zu ernten.

Weiter wird von links der Vorwurf kommen, dass es sich dabei um ein unmenschliches System handelt, da man Menschen nicht „versteigere“. Dem ist zu entgegnen, dass sich beim parlamentarischen Prozess durchaus eine treffendere Wortwahl finden liesse. Zudem ist dies eine eher moralische Kritik, die locker von den praktischen Vorteilen beiseitegeschoben wird.

Auf rechter Seite sieht man vermutlich die geringere Druckmöglichkeit der Gemeinden auf den Kanton oder den Bund generell weniger Asylbewerber aufzunehmen. Dem dürfte in der Tat so sein. Allerdings ist ohnehin fragwürdig, ob dieser Druck tatsächlich etwas bringt. Schlussendlich ist der Kanton im Sandwich und der Druck der Gemeinden auf die tatsächlichen Entscheidungsträger beim Bund verpufft in der Knautschzone Kanton.

Ebenso schwingt die Rechte vermutlich die Kostenkeule. In der Tat dürfte das System höhere Bruttokosten verursachen. Allerdings ist tendenziell mit tieferen Nettokosten (tatsächliche Ausgaben für die Unterbringung etc.) zu rechnen aufgrund der dann richtig gesetzten Anreize. Die Differenz zwischen den Netto- und den Bruttokosten kann die Gemeinde als Einnahme verbuchen, die sie für andere Aufgabenbereiche verwenden kann.

Aus der etwas weniger ideologischen Mitte dürfte das Argument angefügt werden, dass es zu einer Ghettoisierung in gewissen Gemeinden kommt. Dies ist jedoch wenig wahrscheinlich, weil es sich auch eine sehr arme Gemeinde nicht lohnt, möglichst viele Asylbewerber zu tiefen Kosten aufzunehmen. Alleine von den Zahlungen der anderen Gemeinden für diese Dienstleistung wird keine Gemeinde leben können. Die Einträge müssten so hoch sein, dass eine andere Gemeinde einen tieferen Preis anbieten würde und den Zuschlag bekäme.

Schlussendlich ist das Problem von Spill-over Effekten zu nennen. Dies sind nicht abgegoltene Kosten, welche Nachbargemeinden entstehen durch Asylbewerber die eine andere Gemeinde aufnimmt. Vor allem bei eher kleinen Gemeinden ist dies in der Tat nicht auszuschliessen. Der Effekt dürfte jedoch nicht sehr stark sein, weil die tatsächlichen Kosten nach wie vor in der Aufnahmegemeinde anfallen.

Umsetzung

Nicht nur im Asylbereich sondern auch in anderen Politikfeldern sind die Kantone das perfekte Labor. Zwar könnte die Plattform durchaus schweizweit für alle Gemeinden aufgebaut werden. Um die Funktionsweise vorab zu testen und allfällige Kinderkrankheiten zu erkennen und auszumerzen, wäre eine Umsetzung vorab in einzelnen Kantonen sinnvoll. Da der Kanton ohnehin vom Bund ein Kontingent zugeteilt bekommt, kann er darauffolgend nach eigenem Ermessen entscheiden, wie er dieses auf die Gemeinden verteilt. Dort könnte das hier vorgeschlagene System dann erstmals zur Anwendung kommen, bevor es weiter ausgedehnt wird. Bei einem Schweizweiten Einsatz wäre die Kantonsebene als Entscheidungsträger für die Verteilung gar nicht mehr nötig.

Ist Demokratie käuflich?

Praktische Relevanz

Vor allem bei grösseren politischen Kampagnen taucht ein Frage regelmässig auf: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der in eine Kampagne gesteckte Geldmenge und dem Ergebnis des Urnengangs? Sich bei der Beantwortung dieser Frage auf Fakten zu stützen ist schwierig, weil die Parteien ihre Donatoren nicht bekannt geben müssen. Gewisse Rückschlüssen lassen sich jedoch aufgrund der geschalteten Inserate, aufgehängten Plakate etc. ziehen. Es ist zudem plausibel anzunehmen, dass die lautesten Rufe um Transparenz der Parteienfinanzierung eher von finanzschwächeren Kreisen kommen. Diese fühlen sich benachteiligt und erhoffen sich aufgrund der Offenlegung entweder einen gewissen Ausgleich oder zumindest Sympathiepunkte à la David gegen Goliath.

Theoretische Relevanz

Auch die Wissenschaft hat sich dem Problem bereits verschiedentlich angenommen. Da die Datenlage in der Schweiz jedoch eher dürftig ist, tut sich auch die Forschung schwer gesicherte Aussagen machen zu können. In der Tendenz wird jedoch ein schwacher bis gar kein Zusammenhang gefunden. Es stellt sich zwangsläufig die Frage, weshalb denn überhaupt Geld für politische Kampagnen ausgegeben wird. Die Resultate sind daher zum einen aufgrund der theoretisch ungelösten Frage und zum anderen wegen der zugrundeliegenden Methode kritisch zu beurteilen.

Wissenschaftliche Herangehensweise

Um den Effekt eines Treatments (viel Geld) auf das Outcome (Abstimmungsergebnis) beurteilen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die glaubwürdigste wäre ein Feldexperiment. Dazu müsste man einen Weg finden, zwei identische voneinander isolierte Gruppen über die gleiche Vorlage abstimmen zu lassen: während die Treatmentgruppe wäre einer teuren grossen Kampagne ausgesetzt, erhält die Kontrollgruppe nur offizielle Informationen. Die Differenz der Ergebnisse der beiden Gruppen wäre dann der kausale Effekt des  Geldes. Ein solches Experiment ist jedoch nicht möglich, weil man – insbesondere in der kleinräumigen Schweiz – keine isolierten identischen Gruppen kreieren kann.

Politikwisschafter greifen daher auf statistische Methoden zurück. Aus vergangenen Abstimmungen rechnen sie die beobachtbaren Unterschiede (Politikfeld, Initianten, Allianzen, Meinung des Bundesrats etc.) heraus, sodass schlussendlich der Faktor Geld als ausschlaggebendes Element für das Abstimmungsergebnis identifiziert werden kann. D.h. man versucht alle anderen Faktoren konstant zu halten und betrachtet die verbleibende Differenz im Abstimmungsergebnis, die eine starke im Vergleich zu einer schwachen Kampagne auslöst.

Dieses Vorgehen ist insofern problematisch, als dass Interaktionen verschiedener Faktoren nur begrenzt berücksichtigt werden können. So kann es zum Beispiel sein, dass die Kombination ‚Wirtschaftsdachverband als Kampagnenführer des Pro-Lagers‘ plus ‚bürgerliche Allianz inklusive der Rechten‘ dazu führt, dass mehr Geld tendenziell zu einem schlechteren Abstimmungsergebnis führt. Die Kombination ‚Wirtschaftsdachverband als Kampagnenführer des Pro-Lagers‘ plus ‚bürgerliche Allianz ohne der Rechten‘ jedoch resultiert allenfalls in einem positiveren Abstimmungsergebnis. Dieses sehr simple und stilisierte Beispiel soll lediglich der Illustration dienen. Es sind enorm viele Kombinationen verschiedener Faktoren denkbar. Wenn die beiden oben genannten Fälle statistisch untersucht werden, ist es möglich, dass sich die beiden Effekte des Geldes (einmal positiv und einmal negativ) gegenseitig aufheben und scheinbar kein Zusammenhang besteht.

Alternative Methode

Natürlich ist das Ergebnis, welches statistische Methoden liefern nicht falsch. Die Aussage ist lediglich in diesem Fall nicht sehr interessant: Im Durchschnitt hat das Geld keinen Einfluss auf das Ergebnis des Urnengangs. Eine relativ junge Methode (Qualitative Comparative Analysis, QCA) lässt die hier interessantere Feststellung zu: Kombiniert man diese und jene Faktoren, beobachten wir einen bestimmten Abstimmungsausgang. Es liegt auf der Hand, dass QCA im vorliegenden Beispiel aufschlussreichere Ergebnisse liefern kann, als dies offenbar durch statistische Methoden möglich ist.

QCA dürfte auch die theoretisch nicht gelöste Frage teilweise beantworten, weshalb Geld für politische Kampagnen ausgegeben wird, obwohl dies scheinbar nichts bringt. Vertrauen wir doch der Theorie! Die Kampagnenführer vermuten, dass es bei ihnen etwas bringt, aber sie wissen bisher wohl einfach zu wenig Bescheid, unter welchen Bedingungen der Geldeinsatz sinnvoll ist. Somit kommt der Geldeinsatz einem Lotto gleich, bei dem die Erfolgschancen 50% sind. Dies würde erklären, weshalb anhand statistischer Methoden kein Zusammenhang zu finden ist. Unter Berücksichtigung aller beobachtbaren und bekannten Faktoren, heben sich jene, die ihr Geld in den Sand stecken und jene, die es erfolgreich einsetzen, auf. Sobald die Politikwissenschaft detaillierter die Wirkungsweise des Geldes in politischen Kampagnen aufzeigen kann, dürfte auch statistisch ein Ergebnis sichtbar werden, weil die Gelder dann effizienter eingesetzt werden.

Eiertanz um Stadtfinanzen

Unter Ausschluss der zweit- und viertstärksten Parteien Oltens (Nationalratswahlen vom 18.10.2015: SP 30.16%, SVP 20.30%, FDP 18.12%, CVP 10.39, Grüne 8.79%, GLP 4.51%) berieten einige Erlauchte (Urs Knapp, FDP; Benvenuto Savoldelli, FDP; Ruedi Moor, SP; Felix Wettstein, Grüne; Beatrice Schaffner, GLP) die Budgetdebatte vor. Das Vorgehen erinnert stark an den Streich im Zusammenhang mit der Revision der Oltner Gemeindeordnung. Damals unterliefen die Fraktionspräsidenten die in den vorbereitenden Sitzungen gefassten Entscheidungen und stiessen nach einer geheimen Absprache ihre eigenen Parteikollegen mit Nicht-Eintreten vor den Kopf. Einzig die SVP Fraktion widersetzte sich diesem Dilettantismus, wie es ein Parteikollege des FDP-Fraktionspräsidenten nannte. Nun scheint es so, dass wichtige Entscheidungen um Oltens Finanzen wieder an den ordentlichen demokratischen Prozessen vorbeigeschleust werden sollen.

Inhaltlich wurden gemäss Beitrag im Oltner Tagblatt vom 21. November 2015 („Der Steuerfuss wird zum Kardinalsthema“) folgende Szenarien im Zusammenhang mit dem Budget 2016 angesprochen: Steuererhöhung, Fremdkapitalaufnahme, Public Private Partnerships (PPP), Spezialfinanzierungen und Einsparungen. Dazu sollen einige zusätzliche und korrigierende Überlegungen angestellt werden.

Steuererhöhungen: Auf Gemeindeebene kann nur der Steuerfuss angepasst werden (separat für natürliche und juristische Personen). Eine Diskussion über die Steuerprogression ist daher müssig, weil diese vom Kanton festgelegt wird. Demnach kann die Gemeinde auch keinen Einfluss auf die „Bestrafung der Leistung“ nehmen. Denn eine Veränderung des Steuerfusses hat keinen marginalen Effekt auf die Steuern, sprich für ein Franken zusätzliches Einkommen muss auf jedem Einkommensniveau gleich viel mehr oder weniger bezahlt werden. Beim Thema Gemeindesteuerfuss muss daher in erster Linie auf die Steuerbelastung der umliegenden vergleichbaren Zentren Rücksicht genommen werden.

Public Private Partnerships (PPP): Die Vorstellung ein privater Partner könne nicht nur den Bau sondern auch den Betrieb einer Anlage (bspw. einer Schule etc.) übernehmen scheint bestechend, weil dadurch vorderhand (Investitions-) Kosten gespart werden können. Man lässt den Partner die Anlage bauen und unterhalten und bezahlt im Gegenzug eine Miete. Problematisch daran ist, dass man sich in eine langjährige Abhängigkeit begibt und meist weniger Spielraum hat im Vergleich zu einer Eigentümerschaft. Hinzu kommen teils erhebliche Transaktionskosten sowie Kosten möglicher Nachverhandlungen. All dies betrifft in erster Linie jedoch nicht die aktuelle Exekutive sondern deren Nachfolger. Läuft also etwas schief bei PPP, können die Initianten die Lorbeeren ernten spätere Generationen müssen noch Jahre dafür aufkommen (vgl. dazu den Artikel im The Guardian „Public Private Parnterships: The Record isn’t great“).

Spezialfinanzierungen: Kässeli abseits der ordentlichen Rechnung sind bei Parlamentariern sehr beliebt, weil sie dadurch einen gewissen Einnahmeanteil für ihre spezifische Klientel sichern können. So werden gewisse Ausgaben bevorzugt gegenüber anderen behandelt und eine effiziente Ressourcenallokation wird verhindert. Je nach Ausgestaltung werden dadurch zudem Schulden- bzw. Defizitbremsen umgangen.

Fremdkapitalaufnahme: Der Finanzdirektor hat die Maxime kein Fremdkapital mehr aufnehmen zu wollen. Solche Scheuklappen sind per se nicht zu befürworten. Solange die Mittel für langfristige Investitionen verwendet werden, ist eine Fremdfinanzierung gar zu präferieren. So werden zukünftige Generationen, die ebenfalls von der Investition profitieren, auch entsprechend belastet. Es sei zudem auf die PPP Idee verwiesen, die ebenfalls eine implizite Fremdkapitalaufnahme bedeuten. Denn mit dem zum PPP vereinbarten Vertrag, bürdet sich die Stadt ebenfalls sehr langfristige Zahlungen auf, die mit der Rückzahlung einer allfälligen Schuld vergleichbar sind.

Einsparungen: Um eine sachliche Diskussion um mögliche Einsparungen führen zu können, muss eine entsprechende Basis bestehen. Konkret ist dies eine Liste der Leistungen, die die Gemeinde aufgrund der kantonalen Gesetzgebung zwingend anbieten muss (Kernaufgaben). Da insbesondere die Finanzdirektion keine supplementären Aufgaben ausführt, müsste sie die Ausarbeitung einer solchen Aufstellung vornehmen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Gemäss Finanzdirektor Benvenuto Savoldelli ist die letzte Drehung der Sparschraube noch nicht vollzogen. Eine Aussage, die sich (auch) auf die Verwaltung beziehen dürfte. Somit würde seine Direktion mit einer positiven Einstellung die Federführung in einem Sparprogramm übernehmen.

Es ist zu hoffen, dass der Oltner Gemeinderat in seiner Budgetdebatte vom 26. November die richtigen Überlegungen anstellt.

Bund profitiert von Negativzinsen – und wer bezahlt?

Gemäss Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, wird der Bund aufgrund der Negativzinsen im Jahr 2015 rund 70 Mio. Franken mit seinen kurzfristigen Schulden einstreichen. Zusammen mit dem geringeren Schuldendienst können damit Schulden des Bundes abgebaut werden. Eine gute Sache könnte man meinen.

Mit der Medienmitteilung vom 18. Dezember 2014 gab die Schweizerische Nationalbank (SNB) bekannt, dass der Zinssatz ihrer Girokonten per 22. Januar 2015 noch -0.25% betragen wird. Eine Woche vor der Frist gab die SNB eine Senkung um weitere 0.5 Prozentpunkte bekannt. Konkret heisst dies: Institutionen, die bei der SNB ein Girokonto besitzen, bezahlen für die Aufbewahrung ihres Geldes über einer Freigrenze von 10 Mio. Franken jährlich 0.75% Strafzins.

Der Bund gilt als vorzüglicher Schuldner. Wer ihm Geld leiht, erhält es mit allergrösster Wahrscheinlichkeit zurück. Will ein Anleger den Strafzins der SNB umgehen, ist die Eidgenossenschaft daher eine geeignete Alternative, um sein Geld sicher zu parkieren. Da viele Anleger diesen Gedankengang vollziehen, ist die Nachfrage nach eidgenössischen Schuldtiteln so gross, dass sie ihm selbst bei negativen Zinsen noch abgenommen werden. Die Tiefzinspolitik der SNB wirkt sich also speziell auf die kurzfristigen Schulden des Bundes aus, weshalb dieser profitieren kann.

Von den Negativzinsen insbesondere betroffen sind auch die Pensionskassen, die in einem relativ engen Korsett der Gestaltung ihres Portefeuilles stecken (siehe dazu Art. 53 ff. Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)). Einerseits müssen die Pensionskassen einen erheblichen Teil ihres Anlagevermögens in Schweizer Franken halten. Andererseits schränkt sie die BVV 2 ein im Hinblick den Anteil von Aktien, Immobilien etc. Entsprechend halten sie liquide Mittel – zu einem grossen Teil vermutlich in Schweizer Franken. Ein Blick auf die Studie der Schweizer Pensionskassen von Swisscanto zeigt, dass der Anteil liquider Mittel im Schnitt zwischen 7 und 8 Prozent beträgt. Die kurzfristigen Schulden des Bundes fallen in die Kategorie der liquiden Mittel.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur rosig, wenn der Bund mit kurzfristigen Schulden Einnahmen generiert. Diese Einnahmen werden zu einem gewissen Teil vom Altersguthaben der Pensionskassen bezahlt. Dabei sind die Pensionskassen lediglich ein Teil der Anleger. Auch andere Sparer, die Geldmarktbuchforderungen der Eidgenossenschaft zeichnen, finanzieren durch die tiefen Zinsen der SNB die Staatsschulden des Bundes.

Stipendien als Auslaufmodell

Aktuelles Thema

Am 20. Januar 2012 hat der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) die Stipendieninitiative eingereicht. Die Abstimmung findet am 14. Juni 2015 statt. Der VSS fordert, „dass Schweizer Studierende Ausbildungsbeiträge erhalten können, die ihnen einen minimalen Lebensstandard garantieren. Der Zugang zu Bildung soll „nicht mehr von den finanziellen Möglichkeiten von Einzelpersonen und Familien abhängig“ sein. Diesem zweiten Abschnitt ihres Anliegens ist aus ökonomischer Sicht nichts entgegen zu setzen. Für ein nach qualifizierten Mitarbeitern suchendes Unternehmen ist es wünschenswert, wenn die besten Talente durch eine höhere Bildung gefördert werden anstatt nur jener, die es sich leisten können. Die Initiative sieht die Lösung in der Vereinheitlichung der Stipendienregelungen der Kantone. Dieser Ansatz soll im Folgenden hinterfragt werden.

Notwendigkeit eines Staatseingriffs

Die Finanzwissenschaft befürwortet normativ einen Staatseingriff wenn ein Marktversagen vorliegt (bei einer positiven, also empirischen Betrachtung ist dies natürlich nicht der Fall, sondern Staatseingriffe finden in der Regel dann statt, wenn sie die Mehrheit der Stimmenden befürwortet). Begründen lässt sich dies damit, dass in jedem anderen Fall das durch den Markt herbeigeführte optimale Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage verzerrt wird. Liegt ein Marktversagen vor, ist dieses Gleichgewicht jedoch aus natürlichen Ursachen verzerrt. Diese Verzerrung gilt es durch den Staat zu beheben. Die Gründe für ein Marktversagen sind vielfältig und beinhalten öffentliche Güter, natürliche Monopole, Informationsasymmetrie, Moral Hazard, Hold Up, negative sowie positive Externalitäten et cetera.

Im vorliegenden Fall muss man sich deshalb die Frage stellen, inwiefern in diesem Bereich ein Marktversagen vorliegt, das einen Staatseingriff rechtfertigen würde. Dabei wird ausgeblendet, dass die Universitäten und Fachhochschulen ohnehin grösstenteils vom Staat finanziert werden. Es geht also nicht um die direkten Ausbildungskosten (Studiengebühren) sondern um die Lebenshaltungs- und implizit auch Opportunitätskosten, auf die die Initiative abzielt. Der Preis der Ausbildung für den Studenten (Nachfrager) ist damit ohnehin schon zu seinen Gunsten verzerrt, weil er grösstenteils vom Staat getragen wird. Bleibt noch ein positiver externer Effekt. Profitiert irgendjemand sonst von der Ausbildung des Studenten ohne für diesen Nutzen bezahlen zu müssen? Intuitiv: Natürlich, schliesslich habe ich etwas davon, wenn ich von einem gut ausgebildeten Arzt behandelt werde! Allerdings bezahlen Sie für diese Dienstleistung. Oder: Klar, immerhin bezahlt der gut verdienende Ökonom auch mehr Steuern! Bei diesem Argument müssen Mitnahmeeffekte berücksichtigt werden; diejenigen Studenten, die anschliessend dermassen viel verdienen, dass es sich für den Staat auszahlt würden unter Berücksichtigung der unten angestellten Überlegungen ohnehin studieren. Ein Staatseingriff lässt sich finanzwissenschaftlich also nicht rechtfertigen.

Hintergrund der Initianten

Bevor ihr Lösungsvorschlag diskutiert wird, soll der Fokus auf den Hintergrund der Initianten gelenkt werden. Es ist angezeigt, die Zusammensetzung des verantwortlichen Initiativkomitees beziehungsweise deren (ehemalige) Studienrichtung zu betrachten. Sie ist durchaus aufschlussreich (Stand März 2015*):

Name Aktuelle Position Studium Klassifizierung a
Vania Alleva Co-Präsidentin Unia Kunstgeschichte (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Dominique Arlettaz Rektor Universität Lausanne Mathematik (Uni) Exakte Naturwiss.
Patricia Bär ? Wirtschaft (FH) Wirtschaftswissenschaften
Joël Beljean Selbständig Architektur (FH) Interdisziplinäre und andere
Nicole Cornu Projektleiterin Stiftung éducation21 Politikwissenschaften (Uni) Wirtschaftswissenschaften
Clau Dermont Doktorand Uni Bern Politikwissenschaften (Uni) Wirtschaftswissenschaften
Marianne Ebel Pensioniert Geschichte (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Jacques-Noël Eltschinger ? ? ?
Benoît Gaillard Pers. Mitarbeiter Kanton Waadt Philosophie (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Rudolf Gerber Pensioniert, ehem. Rektor FH Bern Wirtschaft Wirtschaftswissenschaften
Baptiste Hurni Student Geschichte (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Rahel Imobersteg Mitarbeiterin VPOD Geschichte (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Timo Krebs Student Politikwissenschaft (Uni) Wirtschaftswissenschaften
Lea Meister Sekretariat USO-UCE-UCS Slawistik (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Alberto Mocchi Pers. Mitarbeiter Kanton Waadt Politikwissenschaft Wirtschaftswissenschaften
Sabine Nater ? Umweltingenieurwissenschaften (FH) Interdisziplinäre und andere
Jacques Neirynck Honorarprofessor EPFL Elektroingenieurwesen (Uni) Interdisziplinäre und andere
Elena Obreschkow Sektionscoach SEV (Gewerkschaft) Heil- und Sozialpädagogik (?) Geistes- und Sozialwiss.
Prelicz-Huber Katharina Professorin HSLU Kein Studium -
Bashkim Rexhepi Mitarbeiter Unia ? ?
Robert Ruprecht Professor Berner FH Geschichte, Germanistik (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Géraldine Savary Journalistin Sozialwissenschaft (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Jean Christophe Schwaab Mitarbeiter SBPV (Gewerkschaft) Rechtswissenschaft (Uni) Recht
Rahel Siegrist ? ? ?
Jolinde von Arx ? ? ?
Tanja Walliser Mitarbeiterin Unia Geschichte (Uni) Geistes- und Sozialwiss.
Nesa Zimmermann Doktorandin Rechtswissenschaft (Uni) Recht

*Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Liste fehlerhaft sein kann, da sie ausschliesslich auf frei zugänglichen Quellen basiert und nicht mit den betroffenen Personen abgesprochen wurde; fehlerhafte Angaben werden auf Anfrage umgehend korrigiert.
a Gemäss Bundesamt für Statistik

Von den Initianten sind demnach rund die Hälfte (ehemalige) Studenten der Geistes- und Sozialwissenschaften oder interdisziplinärer Studiengänge. Technische Wissenschaften sowie Medizin und Pharmazie sind überhaupt nicht vertreten. Den exakten Wissenschaften lässt sich einzig der Rektor der Universität Lausanne zurechnen.

Diese Feststellungen decken sich mit Beobachtungen an der Universität. Im Gespräch mit Studenten, die Unterschriften gesammelt hatten, zeigte sich auch das überdurchschnittliche Engagement von Studenten der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie interdisziplinärer Studiengänge.

Motiv der Initianten

Ende Februar des Jahrs 2015 hat das Bundesamt für Statistik (bfs) die Studie zu den „Studien- und Lebensbedingungen an den Schweizer Hochschulen“ veröffentlicht. Ausflüsse sind unter anderem die Grafik G 3.22 sowie die Tabelle T 4.3.

Stipendien1

Stipendien2

Im Zusammenhang mit den Erkenntnissen von oben (vgl. Tabelle) lassen sich pikante Schlüsse ziehen. Genau jene Fachbereichsgruppen, deren Studium sehr wenig Zeit für eine Nebenbeschäftigung zulässt, sind nur zu einem sehr geringen Anteil im Initiativkomitee vertreten. Dies lässt zwei grundsätzlich mögliche Schlüsse zu.

Erstens kann mit einer Selbstselektion argumentiert werden. Allenfalls waren Studierende der erwähnten Studiengänge aus finanziellen Gründen bei der Studienwahl eingeschränkt. Das heisst, sie haben sich für diese Fachrichtung entschieden, weil ein Nebenjob bei einer anderen nicht möglich gewesen wäre und sie sich deshalb nicht hätten leisten können. Diese Vermutung lässt sich jedoch nicht stützen. Aufgeschlüsselt nach Fachbereichsgruppe zeigt die Studie, dass das Motiv die Studienkosten tief zu halten unter allen Studierenden bei der Studienwahl eher unbedeutend ist. Auf einer Skala von 1 (trifft überhaupt nicht zu) bis 5 (trifft völlig zu) wird in keinem Fachbereich der Wert 2 erreicht. Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie jene interdisziplinärer Studiengänge bewegen sich mit einem Wert von 1.7 im Mittel.

Zweitens haben Studenten der Geistes- und Sozialwissenschaften oder interdisziplinärer Studiengänge möglicherweise zwar Zeit sich ihr Studium mit einem Nebenjob zu finanzieren, aber sie haben schlicht keine Lust dazu. Sie lassen sich die Lebenshaltungskosten lieber vom Staat bezahlen, als selbst dafür aufzukommen. Kann dieses Argument nicht widerlegt werden, ist es vollkommen absurd, diese Studenten mit zusätzlichen staatlichen Geldern zu unterstützen. Man kann sich gar fragen, ob Stipendien an und für sich eine Daseinsberechtigung haben.

Umkrempeln von Stipendien auf zinslose Darlehen als Kompromiss

Ein Stipendium ist in Tat und Wahrheit höchst unsozial: Personen mit einem Hochschulabschluss haben nach der Ausbildung einen höheren Medianlohn als alle anderen, welche jedoch hauptsächlich für die Gesamtkosten der Hochschulen aufkommen müssen. Gesamtkosten heisst, dass es nicht nur die Stipendien sind, sondern auch die ansonsten hohen Kosten für die Hochschulen, welche zu einem grossen Teil von der nicht studierten Bevölkerung bezahlt werden. Die Studiengebühren sind vernachlässigbar gering. Es gibt also insgesamt eine starke Unterstützung der Studierenden durch die Gesellschaft (sehr tiefe Studiengebühren).

Das heutige System hat sich etabliert und ist akzeptiert, obwohl es wie vorhin erläutert, weder ökonomisch sinnvoll, noch besonders sozial ist. Anstatt einer Diskussion um einen Abbau der Unterstützung kommt es im Gegenteil zu einer Forderung für mehr Geld. Um die Diskussion in richtige Bahnen zu lenken, sollte über einen vollständigen Abbau der Stipendien nachgedacht und, um den Lösungsvorschlag mit gewissen politischen Chancen auszustatten, stattdessen ein Ausbau der zinslosen Darlehen vorgenommen werden.

Ohne Stipendien (ohne Staatseingriff) müsste sich ein Student entweder durch die Eltern finanzieren lassen oder bei ihnen oder bei der Bank einen Kredit holen. Ein solcher Kredit lohnt sich aber nur, wenn der Lohn, den man aufgrund des Studiums zusätzlich verdient, höher ist als der Kredit. Mit anderen Worten muss man das geliehene Geld mit dem zusätzlichen Lohn nach dem Studium zurückzahlen können. Der Zeitwert des Gelds (diskontieren) ist dabei zu berücksichtigen. Eine Bank wird den Kredit aber grundsätzlich eher zurückhaltend vergeben, weil zur Studienzeit nur sehr geringe Sicherheiten bestehen; das Humankapital dürfte kaum ins Gewicht fallen. Zudem würde die Bank eine Selektion der Studienfächer vornehmen, weil gewissen Studienrichtungen ein höheres Salär versprechen und damit geringere Ausfallsrisiken für die Bank bestehen. Die Diskussion, ob dies ökonomisch sinnvoll wäre, ist in einem späteren Beitrag zu klären.

Ein bis auf eine gewisse Zeit nach dem Studienabschluss zinsloses Darlehen würde eine Zwischenlösung darstellen. Eine grosszügige Vergabe würde die Studienwahl nicht einschränken, jedem die gleichen Chancen ermöglichen und dennoch richtige Anreize setzen. Ferner würde die Gesellschaft viel weniger stark belastet, weil die einzigen Kosten für den Staat in den nicht bezahlten Zinsen sowie den Opportunitätskosten bestehen. Schliesslich würde den Studierenden ein stärkerer Anreiz gesetzt, das Studium möglichst rasch abzuschliessen und ihren Studienabschluss auch schnellstmöglich rentabel zu machen. Es sei nochmals explizit darauf hingewiesen, dass sich die beiden ersten Argumente (keine Einschränkung der Studienwahl sowie Chancengleichheit) ökonomisch nicht ohne weiteres rechtfertigen lassen; ohne sie könnte man auch den ordentlichen Bankenkredit oder einen verzinsten Kredit des Staates propagieren. Sie sind aber notwendig, um den Kompromiss des Darlehens überhaupt begründen zu können.