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Die LAWMEDIA AG publiziert Informationen zu Recht, Steuern und Wirtschaft
in der Schweiz.

Ansiedlung Schweiz: Schweizer Fahnen

Die umfangreichen Informationen können auf unseren Websites kostenlos abgerufen werden, ebenso Musterschreiben, Musterverträge, Formulare, Checklisten und Vorlagen

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Plattform für Recht, Steuern und Wirtschaft in der Schweiz
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GASTAUTOREN

Die LawMedia AG erreicht über Ihre Kanäle ein breites disperses Publikum von Laien bis hin zu Fach-Experten. Da unsere Channels auch für Gastautoren offen stehen, können Sie davon profitieren.

Als Gastautor erhalten Sie die Möglichkeit ihre Expertise unserem Publikum bekannt zu machen, und profitieren ausserdem von Features wie dem Gastautoren-Profil auf unseren Websites, sowie direkten Kontaktmöglichkeiten. Nie haben Sie einfacher neue Leads generiert.

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ANSIEDLUNG SCHWEIZ

Auf der Informationsplattform «Ansiedlung Schweiz» informieren wir über den Unternehmensstandort und Wohnsitz: Sie finden Informationen für zuzugswillige Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen. Die Plattform ist dabei strukturiert nach folgenden Themenschwerpunkten: Die Schweiz als Standort, Standortpromotion, Fokus auf Unternehmen und Fokus auf Privatpersonen.

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Medienpartnerschaft

Das Schalten schlichter Banner ist ein Geschäftsmodell von dem sich die LawMedia AG längst verabschiedet hat. Viel lieber setzen wir auf langandauernde Medienpartnerschaften…

(under construction)

Standortpromotion
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BUSINESS.CH

Eine erfolgreiche Positionierung im Standort-wettbewerb und bei der Ansiedlung ausländischer Unternehmen bedingen die folgenden Voraussetzungen

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR; SR 220) geregelt. Der Gesetzgeber unterschied in den Allgemeinen Teil (AT), welcher die Prinzipien des Vertragsrechts bestimmt, und in den Besonderen Teil (BT), mit den gesetzlich geregelten Verträgen. Nicht gesetzlich geregelte Verträge werden in Lehre und Rechtsprechung als sog. Innominatkontrakte bezeichnet.

Zivilrecht

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) bildet die Basiskodifikation des Zivilrechts. Das ZGB enthält folgende Teile: „Einleitung“, „Personenrecht“, „Familienrecht“, „Erbrecht“ und „Sachenrecht“.

Handelsrecht

Der Terminus „Handelsrecht“ ist der Oberbegriff für alle Normen, welche sich auf die nach kaufmännischer Art geführten Unternehmen beziehen.

Steuerrecht

In der Schweiz wird bei der Besteuerung unterschieden in: Besteuerung von Privatpersonen, Besteuerung von Selbständigerwerbenden und die Besteuerung der Unternehmen (Unternehmenssteuern).

Bei natürlichen Personen wird in Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert. Bei den Unternehmenssteuern werden die beiden Elemente Kapitalsteuer und Ertragssteuer bezeichnet.

Steuern können nur erhoben werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht (Legalitätsprinzip). Nebst Steuern werden auch Abgaben (ev. auch Gemengsteuern) und Gebühren sowie Mehrwertsteuern (MWST) eingezogen.

Das Steuerverfahren wird durch die Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung der Steuerbehörde und das allfällige Rechtsmittelverfahren gegen Steuereinschätzungen bestimmt. Weitere Steueraspekte sind die Steuerplanung und das Einholen von Steuerrulings.

Bau- und Planungsrecht

Das SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) regelt einerseits die Schuldbetreibung und andererseits die Abwicklung des Konkurses. Unter dem Titel „Schuldbetreibung“ wird die Einzel-Zwangsvollstreckung für Geldforderungen, namentlich durch Betreibung auf Pfändung und durch Betreibung auf Pfandverwertung, verstanden. Unter dem Terminus „Konkurs“ ist die General-Zwangsvollstreckung, einschliesslich des Nachlassverfahrensrechts nach SchKG 293 ff., gemeint.

SchKG / Zwangsvollstreckung

Das Bau- und Planungsrechts wird in allen drei Staatsebenen geregelt: Bund (Raumplanungsgesetz (RPG)), Kantone (Planungs- und Baugesetze (PBG’s)) und Gemeinden (Bau- und Zonenreglemente (BZR’s), mit Bau- und Zonenplänen). Bei den einzelnen Bauvorhaben ist nicht nur auf die Bauvoraussetzungen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, einschliesslich der Umweltverträglichkeitsprüfung bei grösseren Projekten, zu achten und das Baubewilligungsverfahren, notfalls auch das Baurekursverfahren und weitere Rechtsmittelverfahren, zu durchlaufen.

Haftpflicht und Versicherung

Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht normiert die Schädigung Dritter und deren Schadensdeckung (Herstellung des vormaligen Vermögensstandes). Ist der Schädiger versichert, gilt es zu prüfen, ob Versicherungsverträge geschlossen wurden und diese für den konkreten Schadenfall Deckung bieten. Je nach Versicherungsart hat der Versicherer – nach rechtzeitiger Schadenanzeige – dem Dritten den Schaden angemessen zu ersetzen und / oder bei ungerechtfertigter Anspruchserhebung des Dritten zugunsten des Versicherten die Abwehrleistungen (Rechtsschutz) zu erbringen. Einzig bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat der geschädigte Dritte einen direkten Deckungsanspruch gegenüber dem Versicherer des Schädigers. In den anderen Fällen dient die Versicherungsdeckung einzig der Risikovorsorge des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern im Falle des hoheitlichen Handelns der Verwaltungsbehörde (Amt); dazu gehört auch der Rechtsschutz.

Das Verwaltungsrecht wirkt sich auf die verschiedensten Sach- und Rechtsgebiete aus. Zu nennen sind Polizeirecht, Gesundheitsrecht, Bildungsrecht und Kultur, Sozialhilferecht, Strassenverkehrsrecht, Energierecht, Telekommunikationsrecht, Raumplanungs- und Baurecht, Umweltschutzrecht, Landwirtschaftsrecht, Finanzmarktrecht, Abgaben- und Steuerrecht usw.

Strafrecht und Verkehrsrecht

Das Strafrecht normiert alle auf Antrag oder von Amtes wegen zu verfolgenden strafbaren Handlungen und ihre Sanktionierung, unter Berücksichtigung von Strafverteidigung und Geschädigtenvertretung.

Das Strassenverkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen zum fliessenden und ruhenden Verkehr auf der Strasse sowie die Fahrzeugausstattung.

Internationales Recht

Das internationale Recht ordnet die Rechtsverhältnisse, welche ihren Grundlagen in zwei oder mehreren Staaten haben. Die IPR-Normen bestimmen v.a. das anwendbare Recht  und den Gerichtsstand.

Immaterialgüter / Geistiges Eigentum

Das Immaterialgüterrecht beschlägt v.a. die Gebiete des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts und Urheberrechts.

Prozessrecht

Das Prozessrecht regelt den Rechtsschutz des Einzelnen und von Konsumenten-Gruppen.