Netzentgelttransparenz

Veröffentlichung von Netzbetreiberdaten nach § 23b EnWG

An dieser Stelle veröffentlichen die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern seit Dezember 2022 gemeinsam umfangreiche Daten bezüglich der Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern nach § 23b EnWG. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz bei der Regulierung der Netzbetreiber für die Marktbeteiligten und die Öffentlichkeit.

Mast

Veröffentlicht werden relevante Kostendaten aller Strom- und Gasnetzbetreiber, nach Maßgabe von des § 23b EnWG.

Die Definitionen der veröffentlichten Daten nebst den unternehmensindividuellen Daten der Netzbetreiber finden sich in der folgenden Excel-Tabelle:

Netzbetreiberdaten nach § 23b EnWG.xlxs (1. Februar 2024)

Die Daten der Netzbetreiber in Bundes- und Landeszuständigkeit werden regelmäßig im ersten Quartal eines Jahres veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt im vierten Quartal eines Jahres.

Erlösobergrenzen 2023

Für die Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Jahr 2023 werden jeweils zwei Werte veröffentlicht:

  1. Die geplanten Erlösobergrenzen

    Grundsätzlich bilden Netzbetreiber ihre Netzentgelte aufgrund der geplanten Erlösobergrenzen eines Jahres. Elemente, die dabei eine Prognose durch den Netzbetreiber erfordern, sind neben den Mengen insbesondere bestimmte sog. dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenpositionen. Für das Jahr 2023 betragen die geplanten Erlösobergrenzen der vier ÜNB in Summe rund 18,16 Mrd. Euro, nachdem sie bei rund 5,32 Mrd. Euro im Jahr 2022 lagen. Einen Großteil der Erlösobergrenzen – und auch der Kostensteigerung – machen die Planwerte für Kostenbestandteile wie Engpassmanagementkosten (Redispatch und Netzreserve) sowie die Beschaffung von Verlust- und Regelenergie aus. In diesen marktabhängigen Kostenbestandteilen machen sich nach Angaben der ÜNB die Anstiege der Energie- und Brennstoffpreise stark bemerkbar. Zum gesetzlich vorgegebenen Prognosezeitpunkt (§ 20 Abs. 1 EnWG) im Herbst 2022 lagen die Strom- und Gas-Futures-Preise bedingt durch die Energiekrise nahe ihren Höchstständen, was zu den stark angestiegenen Prognosen führte. Zudem haben sich die Planwerte für das Jahr 2022 aufgrund der beobachteten Preissteigerungen im Nachhinein als deutlich zu niedrig herausgestellt.

  2. Die der Netzentgeltbildung tatsächlich zugrunde gelegten Erlösobergrenzen

    Im Ergebnis haben sich diese prognostizierten Kostenanstiege 2023 aber nicht in den Netzentgelten ausgewirkt, da im Rahmen des sogenannten Strompreisbremsegesetzes vom 20. Dezember 2022 ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2023 eingeführt wurde (§ 24b EnWG). Dieser Zuschuss i. H. v. maximal 12,84 Mrd. Euro entspricht der Höhe des für 2023 prognostizierten Kostenanstiegs der ÜNB und soll diesen ausgleichen. Die ÜNB haben daher ihrer Netzentgeltbildung die gleichen Kosten wie im Jahr 2022 zugrunde gelegt (5,32 Mrd. Euro), sodass die Netzentgelte weitgehend stabil bleiben. Durch diese Maßnahme wurden alle Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Denn die Entlastung der Übertragungsnetzentgelte führt auch zu einer direkten Entlastung der nachgelagerten Verteilernetzentgelte und damit aller Netznutzer. Zur Wahrung umfassender Transparenz veröffentlicht die Bundesnetzagentur daher sowohl die geplanten Erlösobergrenzen i. H. v. insgesamt rund 18,16 Mrd. Euro als auch die tatsächlich der Bildung der Übertragungsnetzentgelte zugrunde gelegten Erlösobergrenzen i. H. v. insgesamt rund 5,32 Mrd. Euro.