Sicherheit für die Schweiz
Das VBS ist für die Sicherheitspolitik der Schweiz zuständig – mit der Armee, dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, dem Nachrichtendienst des Bundes, der armasuisse und dem Bundesamt für Cybersicherheit. Die Sportförderung mit dem Bundesamt für Sport oder die Geoinformation mit swisstopo sind weitere Pfeiler des Departementes.
Mitteilungen
Medienmitteilungen
10 Jahre «Magglinger Konvention»: 41 Staaten unterzeichnen Übereinkommen gegen Wettkampfmanipulation
Aus Anlass des 10. Geburtstags der «Magglinger Konvention» gegen die Manipulation von Sportwettkämpfen hat sich der Ausschuss zu deren Umsetzung am Gründungsort getroffen. Auf Initiative der Schweiz hatten im Jahr 2014 die Sportministerinnen und Sportminister des Europarats das internationale Übereinkommen ins Leben gerufen und beim Bundesamt für Sport BASPO unterzeichnet. In diesen 10 Jahren haben 41 Staaten die Konvention unterzeichnet, 9 haben sie ratifiziert, so auch die Schweiz.
Ausflug des Diplomatischen Corps führt zur Fondation Pierre Gianadda in Martigny und zum Olympischen Museum in Lausanne
Das diplomatische Corps besucht auf Einladung von Bundespräsidentin Viola Amherd am Freitag, 24. Mai 2024, die Fondation Pierre Gianadda in Martigny und das Olympische Museum in Lausanne. Mit diesen Stationen betont das Programm des diesjährigen Ausflugs die internationalen Verbindungen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und den friedlichen Austausch und Wettbewerb, wie er im Olympiajahr zum Ausdruck kommen soll.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Cybersicherheitsverordnung
An seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Cybersicherheit eröffnet. Die Verordnung gibt vor, wie die Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden soll, regelt die Organisation zur Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie und spezifiziert die Aufgaben des neuen Bundesamts für Cybersicherheit (BACS). Die Verordnung legt zudem fest, welche Behörden und Unternehmen von der Meldepflicht ausgenommen sind. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. September 2024.
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