Projekt Kander.2050 – «läbigs Kanderwasser»

Das Projekt Kander.2050 umfasst mehrere Planungs- und Umsetzungsschritte. Es besteht aus dem Gewässerentwicklungskonzept Kander, dem daraus folgenden Gewässerrichtplan Kander und deren Umsetzung.

Aktuell werden die Massnahmen des Gewässerrichtplans Kander durch die zuständigen Schwellenkorporationen und Gemeinden in einzelnen Projekten umgesetzt. In der Kander-Kommission wird der Massnahmenvollzug zwischen den Schwellenkorporationen, den Einwohnergemeinden, den Planungsregionen sowie den kantonalen Amts- und Fachstellen koordiniert und begleitet.

Projektziele

Ziel der aktuellen Phase ist es, die mit dem Gewässerrichtplan festgelegte ganzheitliche, nachhaltige, unter Einbezug der Bevölkerung gefundene Entwicklung der Kander koordiniert umzusetzen.

Leitmotiv für die Massnahmen des Gewässerrichtplanes Kander ist die Gewährleistung eines nachhaltigen und attraktiven Lebensraums Kander. Es wird einerseits ein ausreichender Hochwasserschutz angestrebt, andererseits soll das Kandertal über ausreichend gewässer- und auentypische Lebensräume verfügen um der regional beheimateten, standortgerechten Tier- und Pflanzenwelt das Überleben langfristig zu gewährleisten.

Projektmeilensteine

Gewässerentwicklungskonzept Kander

Das Gewässerentwicklungskonzept Kander zeigt die verschiedenen Defizite und Potentiale der Kander auf, fasst Bedürfnisse zusammen, formuliert eine Vision für die Kander im Jahr 2050 und führt mögliche Massnahmen auf, um die Kander Richtung Vision zu entwickeln. Im Auftrag des Regierungsrats des Kantons Bern und im Einverständnis mit den Wasser-baupflichtigen sowie politischen Vertretungen des Kandertals wurde das Gewässerent-wicklungskonzept Kander erarbeitet und 2009 abgeschlossen. Bei der Erarbeitung wirkte auch die Bevölkerung mit.

Gewässerrichtplan Kander

Im Anschluss und basierend auf dem Gewässerentwicklungskonzept Kander wurden einzelne Massnahmen in einen behördenverbindlichen Gewässerrichtplan umgesetzt. Der Gewässerrichtplan Kander formuliert Massnahmen für die Bereiche Hochwasserschutz, Sohlenstabilisierung, Gewässerunterhalt und Ökologie sowie zur Umsetzung. Er wurde am 30. Oktober 2013 in Kraft gesetzt. Da er zudem am 4. Mai 2016 als Bestandteil des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat genehmigt wurde, sind die Inhalte des Gewässerrichtplans Kander nun auch für die Bundesbehörden verbindlich.

Kander-Kommission (Umsetzung Gewässerrichtplan Kander)

Für den Vollzug der Massnahmen des Gewässerrichtplans Kander wurde 2014 die Kander-Kommission konstituiert. Sie koordiniert und begleitet die Umsetzung der Massnahmen in einzelne Projekte der zuständigen Schwellenkorporationen und Einwohnergemeinden und agiert unter der Federführung des Tiefbauamts des Kantons Bern.