Samsungs Vertrauensbruch mit dem Kunden

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Warum Samsung mit dem Galaxy Fold auf Consumer Collaboration und Word of Mouth statt auf Kritikvermeidung setzen sollte.

In der vorletzten Woche hat Samsung mit dem Galaxy Fold einen weiteren Reputations-Gau erlebt. Erste Tester und Kunden berichteten, dass das neu lancierte faltbare Smartphone sehr schnell kaputtgeht.

Nun, es ist nichts Neues, dass viele neue Produkte beim Marktstart scheitern. Wichtig für Marken ist hier der richtige Umgang mit dem Feedback des Marktes und seiner Kunden.

Samsung zog richtigerweise das Produkt vom Markt zurück und verschob die Markteinführung bis auf weiteres, wie in der ersten Erklärung verlautbart.

“We recently unveiled a completely new mobile category: a smartphone using multiple new technologies and materials to create a display that is flexible enough to fold. We are encouraged by the excitement around the Galaxy Fold.

While many reviewers shared with us the vast potential they see, some also showed us how the device needs further improvements that could ensure the best possible user experience.

To fully evaluate this feedback and run further internal tests, we have decided to delay the release of the Galaxy Fold. We plan to announce the release date in the coming weeks.

Initial findings from the inspection of reported issues on the display showed that they could be associated with impact on the top and bottom exposed areas of the hinge. There was also an instance where substances found inside the device affected the display performance.

We will take measures to strengthen the display protection. We will also enhance the guidance on care and use of the display including the protective layer so that our customers get the most out of their Galaxy Fold.

We value the trust our customers place in us and they are always our top priority. Samsung is committed to working closely with customers and partners to move the industry forward. We want to thank them for their patience and understanding.”

Quelle: https://www.theverge.com/2019/4/22/18511170/samsung-galaxy-fold-delay-indefinitely-statement-screen-display-broken-issues

Der Text der Samsung-Erklärung entspricht dabei dem üblichen geschliffenen und unemotionalen PR Blabla. Weder gibt es eine Entschuldigung, noch ein Bedauern, noch ein Aufklären der ggf. wahren Gründe (angeblich soll das “Fold” nur durch Roboter mechanisch getestet worden sein, aber nicht durch einen Menschen selbst.)

Samsung setzte dann im Anschluss darauf, dass man unliebsame Berichte und Bilder versucht umgehend zu löschen (siehe hier am Beispiel ifixit). Das passt zum bisher bekannten Vorgehen von Samsung, die auch schon in Vergangenheit lieber auf Kaschieren, Verdecken und Manipulieren setzten – wie das Beispiel gefakter Bewertungen aus 2013 bereits gezeigt hat.

Samsung folgt damit dem traditionellen Marketingverhalten von Marken: Die Marke stets und immer im besten Licht darzustellen und alles Negative zu verhindern, zu verschweigen oder zu ignorieren.

Doch spätestens seit dem DellHell Shitstorm weiss man eigentlich, dass es einen smarteren Umgang mit der Kritik an Produkten gibt: Die Zusammenarbeit mit den Kunden – auch als Collaborative (Customer) Marketing bekannt.

Denn Kritik ist per se nichts Schlechtes (sofern man es nicht nur durch die PR Brille betrachtet), sondern im Gegenteil extrem wertvoll und positiv, denn es hilft dem Hersteller, seine Produkte zu verbessern und kundengerechter zu machen. Ist Kritik erst mal geäussert, sollte man dazu stehen und nicht versuchen, alles Kritische zu löschen.

Dell entwickelte daraus Ideastorm, eine Plattform zu Produktentwicklung gemeinsam mit dem Kunden.

Samsung täte gut daran, offener, menschlicher und empathischer zu kommunizieren. Und vor allem sollte der Hersteller mit dem Kunden bei Produktentwicklung und -einführung konsequenter zusammen zu arbeiten. Denn Produktfehler können immer passieren. Wer dabei den Kunden mit im Boot hat, hat es leichter aus einem Gau nachträglich einen Erfolg zu machen, wie das Beispiel Darbo zeigt:

Als der österreichische Konfitürenhersteller einen neuartigen Teesirup für die Teezubereitung einführen wollte, liess er das Produkt zuerst durch einige 100 Konsumenten testen. Das Produkt kam jedoch nicht gut an. Die Testkunden kritisierten, dass in dem Sirup zu viel Zucker enthalten sei und schlugen Darbo vor, den Zucker einfach wegzulassen. Darbo hörte auf den Kundenrat, änderte die Rezeptur und konnte das Produkt dann doch noch sehr erfolgreich im Markt lancieren.

Marken, die ähnlich wie Samsung denken, sollten langsam ihr altes Marketing-Weltbild ablegen: Zu oft wird leider dem Kunden und seinem Urteil immer noch nicht vertraut und dieser nur als unmündiger, dummer “Konsument” betrachtet, dem man mit bunter Werbung etwas “andrehen” kann. In dieser Welt ist der Kunde eher der “Feind”.

Im kollaborativem Marketing ist das anders, es betrachtet den Kunden stets als Freund und potentiellen Weiterempfehler. Und Freunde empfehlen gerne anderen Freunden etwas weiter.

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WOM Fundstück: Digital Buzz mit Google & Thanos

Heute hat Google ein besonderes “Osterei” für alle Marvel (Comic, Film & Games) Fans von Thanos “versteckt”, das in den letzten Stunden für jede Menge digitales Word of Mouth im Netz sorgt.

Wer nach “Thanos” googelt und dann rechts den Handschuh von “Thanos anklickt, wird erleben, was “Thanos” so alles bei Google “zerstören” bzw. “löschen” kann.

Für MR. WOM ein wunderbares Beispiel, wie man mit digitalen Wow Erlebnissen für Mundpropaganda und damit für Aufmerksamkeit sorgen kann. Und damit der TOPWOM der Woche.

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Jeder ist ein Medium & Urheber – warum es eine #VGNetz braucht

Bild: MR. WOM

Vorbemerkung: Am 27.3.19 veröffentlichte Meedia ein Interview mit Matthias Döpfner, CEO von Axel Springer. Döpfner erklärt dort, die „Urheberrechtsreform wird Innovationsschub bei Bloggern und kleinen Verlagen auslösen“. Bereits am 25.3.19 erklärte Philipp Welte, Vorstand Medienmarken National bei Burda und Vorstandssprecher VDZ Publikumszeitschriften, dass ohne die EU Urheberrechts-reform das „Ende der Freiheit“ und der „Demokratie drohe“. Politiker wie auch Journalisten, die den Medienlobbyisten folg(t)en, erklär(t)en oft unisono (vor allem vor der Abstimmung)  „Die Richtlinie solle lediglich sicherstellen, dass geistiges Eigentum im Netz geschützt wird und Urheber von ihrer Arbeit leben können.“

Von der Befürworterseite der neuen Urheberrechtsrichtlinie wird in der Debatte u.a. behauptet:

  1. „Die Reform schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für journalistische Geschäftsmodelle im Netz. Damit entsteht mehr Anreiz, digitale Content-Startups zu gründen, Blogs zu schreiben und journalistische Projekte zu etablieren. Das erzeugt mehr Vielfalt, Innovation und Kreativität im Netz.“
  2. „Gerade Blogger, kleinere und mittlere Verlage profitieren ebenfalls von der Reform, weil sie sonst gar nicht in der Lage wären, aus eigener Kraft mit den Plattformen zu verhandeln und ihre Rechte durchzusetzen.“
  3. Und man kann „weiter Memes hochladen“ und dass „die Urheberrechtsreform“ niemanden etwas  „wegnehmen wird“.
  4. Nur die Medien mit Ihrem Qualitätsjournalismus seien „ein Bollwerk der Wahrheit gegen die unfassbare Flut an Fake News“.
  5. Es wäre unfair, dass im Internet mit fremden Inhalten und „geklautem Content“ Geld verdient wird, ohne dass die Medien (und deren Urheber) daran beteiligt werden.
  6. Es ist im Interesse der Mehrheit der UrheberInnen […]Deswegen ist die Mehrheit der AutorInnen ja auch dafür.

Zu den o.g. ersten beiden Behauptungen (Innovation & Blogger) und dem Contentklau haben bereits Stefan Niggemeier und Golem.de ausführlich Stellung bezogen und sie als Lügen entlarvt. Niggemeier zeigt zudem auf, dass es den Artikel 15, ehemals 11, Leistungsschutzrecht) gar nicht bräuchte, da es bereits eine einfach technische Lösung hierfür gibt. Daher fokussiert dieser Beitrag mehr auf die anderen o.g. Behauptungen.


Altes gegen neues Mediensystem

Die Befürworter der Urheberrechtsreform, allen voran die davon profitierenden Medienvertreter, Journalisten und Politiker sagen, es ginge Ihnen um den Qualitätsjournalismus, die Medien und die „Urheber“. Doch damit meinen Sie vor allem ihr eigenes „altes“ Mediensystem. Sie haben dabei jedoch „vergessen“ (evt. sogar bewusst und mit voller Absicht?), dass wir nicht mehr 1990 haben, sondern sich die Medien-Welt weiterentwickelt hat.

Stattdessen sind die Medien und ihre Vertreter bei der Entwicklung ihres Geschäftsmodells nicht wirklich über die Zeit ihrer Gründung hinausgekommen und verharren anno dazumal. Sie finanzieren sich immer noch so, wie sie es vor mehr als 200 Jahren auch getan haben: Sie filtern und aggregieren themenspezifische Inhalte, ordnen diese neu als Zielgruppenkanal und vermarkten diesen, das Geld wird dabei durch Werbung und Vertriebserlöse verdient.

Medien sind eigentlich auch „Nachrichtenaggregatoren“ und damit „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“

Damit unterscheiden sich die Medien eigentlich nicht von den von ihnen abgegrenzten,  in der Urheberrechtsreform als „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“ bezeichneten „Nachrichtenaggregatoren“ oder auch den „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“, über welche Drittinhalte von Nutzern verbreitet werden. Denn Medien erstellen ggf. zwar eigene Texte (sofern nicht aus dpa und Mantelredaktionen übernommen). Die Ursprungsstories dafür aber stammen wiederum nicht von den Medien selbst, sondern oftmals von den eigentlichen Urhebern einer Nachricht, den Nutzern – natürlichen wie juristischen Personen (oft machen sich Medien dabei nicht mehr die Mühe, die Pressemitteilungen dieser Nutzer zu verändern, sondern veröffentlichen diese 1 zu 1).

Der elementare Fehler der Urheberrechtsreform und aller Befürworter liegt darin, dass sie dieses „alte“ System und Rollenverständnis der Medien aufgreifen und es für besonders schützenswert erklären, „um so die Verfügbarkeit verlässlicher Informationen zu fördern“.

Etablierte Medien mutieren zu Fake News

Das ist insofern grotesk, denn die Art und Weise, wie Medien vor allem im Vorfeld zur Abstimmung über die Urheberrechtsreform berichtet haben, zeigt, dass sie diese Rolle nicht mehr erfüllen wollen oder können. Medien haben sich dabei der gleichen Methoden bedient, wie sie auch von Fake News eingesetzt werden:

  • Framing (es wird mit „Morddrohungen“ und „bezahlte Demonstranten“ argumentiert)
  • Unausgewogene, einseitige, nicht pluralistische Berichterstattung, die bewusst Fakten und Informationen weglässt oder falsch darstellt.
  • „Kleinreden“ bestimmter Fakten (etwa: „Kinder und Jugendliche als Demonstranten“, „einige tausend“)

Nun, man kann das machen. Auch aus Mediensicht darf einseitig berichtet werden, vor allem wenn es zum eigenen Vorteil gereicht. Allerdings sind dies dann nicht mehr Medien, die dem Prinzip des Qualitätsjournalismus unterliegen, den die Medien selbst und viele Ihrer Vertreter hier nun gerne als „Bollwerk der Demokratie“ verteidigen (und die durch die neue EU Richtlinie ja geschützt werden sollen). D.h. die Medien haben wider ihrer Funktion, die sie eigentlich in der Gesellschaft übernehmen sollen, agiert. Das macht es umso schwerer, Sie finanziell durch Abos zu unterstützen, wie auch sie gegen die „Lügenpresse“-Schreier und eigentlichen Fakenews-Macher vom rechten Rand zu verteidigen.

Zudem ist der Kontext der Aussage, dass „Medien wichtig seien, da wir sonst alle von Fake News manipuliert werden“ schlichtweg seit Kurzem widerlegt. Eine aktuelle Studie zeigt, dass der Einfluss von Fake News wesentlich geringer ist, als uns die Medienvertreter „mit ihrem Pathos“ weismachen wollen.

Viele der etablierten Massenmedien (u.a. Bild, FAZ, Süddeutsche) haben mit ihrer einseitigen Berichterstattung erheblich Karmapunkte verloren und weiteren Kredit verspielt. Sie (wie auch grosse Teile der Politik) sollten  dringend ihre Haltung ändern, wollen sie weiter bestehen. Empfehlenswert hierzu ist die Aussage von Prof. Dr. Peter Kruse im Deutschen Bundestag: 


Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Urheberrechtsschutz

In der neuen Urheberrechtslinie ist die Rede von „Journalisten, Urhebern, Rechteinhabern und Künstlern“. Die Befürworter betonen dies auch stets, es ginge Ihnen um alle Urheber.

Allerdings sind mit „Urheber“ nur alle in  Vermarktungs- und Verwertungsgesellschaften organisierten Erzeuger von Inhalten gemeint (eine kleine Minderheit).

Ihnen gegenüber stehen alle nicht in diesen Systemen „Organisierten“, also Blogger und private Nutzer (die überwältigende Mehrheit), diese gelten lt. EU Urheberrechtsrichtlinie nicht als „schützenswerte“ Urheber.

  • „Auch sollte dieser Schutz nicht für Internetseiten wie etwa Blogs gelten, die im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht auf Initiative sowie unter der redaktionellen Verantwortung und der Aufsicht eines Dienstleisters wie etwa eines Presseverlags stattfindet, Informationen zur Verfügung stellen.“ (Erwägungsgrund Nr. 56)
  • „Dieses Schutzbedürfnis besteht nicht, wenn der Vertragspartner als Endnutzer handelt und das Werk oder die Darbietung selbst nicht verwertet“ (Erwägungsgrund Nr. 72)

Trotz der Tatsache, dass die Mehrheit der Urheber von den Vorteilen der Urheberrechtsreform ausgeschlossen ist, verdrehen die Befürworter dabei gerne auch mal die Fakten und suggerieren uns, dass „alle Urheber“ wie auch die Bevölkerung dafür wären.


Wie die Befürworter der EU Urheberrichtlinie die Fakten verdrehen: Links das Ergebnis des Politbarometers zur Frage: Sollen Internetplattformen wie YouTube bei Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden? Daraus machen dann Befürworter „Unterstützung der Bevölkerung für die #Urheberrechtsreform: Laut #Politbarometer begrüßen 41 Prozent der Befragten die #EU-Richtlinie“

Dabei sieht es in Wahrheit ganz anders aus: Nur 26% der Deutschen sind für das neue Urheberrecht, die Mehrheit der Deutschen (55 %) sind dagegen.


Eine Richtlinie für legalen „Content-Klau“ und warum es eine „VG Netz“ braucht

Interessant in dem Kontext ist dabei die Tatsache, dass große Verlage sich gerne auch mal bei Youtubern „bedienen“ (Beispiel „Blick“, das Schweizer Pendant zur „Bild“ des mit Springer kooperierenden Ringierverlags) oder den „kleinen“ Bloggern ihren Content klauen, unentgeltlich und gegen das Urheberrecht verstoßend.

Durch das neue Urheberrecht wird dies übrigens gesetzlich erlaubt (so zumindest die Interpretation aus Sicht des Nicht-Juristen MR. WOM), da diese ja kein Schutzbedürfnis mehr haben. Die Blogger werden damit faktisch ihres geistigen Eigentums beraubt (es sei denn sie gründen einen Verlag, ein journalistisches Medium und schliessen sich den bestehenden Verwertungsgesellschaften an).

Diese Eigentums-Entmachtung durch das neue Urheberrecht betrifft dabei auch alle privaten Nutzer, die Content produzieren (sofern sie nicht einen Mandatsvertrags mit einer Verwertungsgesellschaft, etwa der VG Wort, abgeschlossen haben). D.h. Medien und durch eine Verwertungsgesellschaft „legitimierte“ Urheber könn(t)en nun auch munter legal bei den Privatnutzern „Content klauen“ und damit Geld verdienen.


Wie Medien (Verlage) oder schutzwürdige Urheber mit „User Content“ von Plattformen (Google/Facebook) Urhebertantiemen ausgeschüttet zu bekommen – zwei Szenarien:

  1. Ein Verlag lädt ein (nicht schutzwürdiges) Video eines Privatnutzers aus dem Internet herunter, baut es in sein Angebot ein, meldet es dann der entsprechenden Verwertungsgesellschaft, bekommt eine Content ID, die er dann z.B. bei Youtube anmeldet, und erhält dann jedes Mal Geld von Youtube dafür.
  2. Ein Profifotograf könnte (unbemerkt) ein 1. Portrait-Bild von einem privaten Nutzer machen, es bei der VG Bild anmelden, dann bei Facebook hochladen und mit seinem Urheberrecht markieren. Lädt der Nutzer später ein eigenes 2. Bild von sich (z.B. Selfie) hoch, erkennt der Uploadfilter dieses 2. Bild aufgrund seiner Unschärfegenauigkeit entweder als illegalen Content und verweigert den Upload, oder aber er ordnet es fälschlicherweise dem Urheberrecht des 1. Bildes zu, d.h. der Profifotograf würde an jedem vom Privatnutzer hochgeladenen Bild weiteres Geld verdienen. Wäre der Fotograf ganz perfide, so könnte er auch weitere Upload ganz verbieten – der Nutzer könnte also keine weiteren Bilder mehr von sich hochladen.

Der private Nutzer könnte nichts dagegen tun, denn er hat mit keiner Verwertungsgesellschaft einen Mandatsvertrag zur Vertretung (oder ist dort Mitglied) und wird auch keine Möglichkeit dazu haben, selbst wenn er es wollte. Denn das Problem ist: Die bestehenden Verwertungsgesellschaften sind nicht gar zugänglich für Blogger, Youtuber, Influencer oder auch private Nutzer – sie sind nur auf Inhalteurheber „alter“ Medien ausgerichtet.

Damit also zukünftig alle anderen Urheber (Private, Influencer, Youtuber, Blogger usw.) auch einen adäquaten Urheberrechtsschutz (wie auch Einnahmen daraus) genießen können, müssten alle Nutzer zusammen eine eigene Verwertungsgesellschaft gründen – eine „VG Netz“ (Collecting Society NET: CSNet).

Diese sollten jedem in Europa (wie auch der Schweiz, da diese sicher auch Uploadfilter einführen wird) offen stehen und könnte die Urheberrechte wie auch die Einnahmen aller Nutzer zudem digital innovativer verwalten und z.B. über eine Blockchain organisieren. Finanzieren liesse sich der Aufbau der nötigen Infrastruktur hierbei z.B.  über ein Crowdfunding – bei 500 Mio. Europäern = Nutzern und Urhebern = Medienmassen würde hier schon 1 € (oder noch weniger) pro Nutzer ausreichen.


Jeder ist heute ein Urheber – auch private Nutzer

Womit wir beim Kern der Sache sind, um den es hier eigentlich geht: den Machtkampf der „alten Massenmedien“ (und Teilen der Politik) gegen die „neuen“ Medienmassen.

Die Medien- und ihre Lenker haben mittlerweile erkannt: Sie sind nicht mehr allein in Ihrer Rolle als „4. Instanz“ – als „Influencer“ der „alten“ Welt. Denn mittlerweile werden 80% der Webinhalte von privaten Nutzern erstellt.

Heute ist jeder Webnutzer, der selber (nutzergenerierte) Inhalte produziert, ein Medium und damit ein „Publisher“ wie auch ein Urheber. Damit ist auch jeder ein Influencer. Nicht nur durch die Inhalte in Form von Blogbeiträgen, Social Media Posts, Fotos, Videos, Memes, Musik uvm., die er erstellt. Sondern auch dadurch, welche Inhalte er (im „sozialen“ Internet) markiert (Likes, Favs, Herzchen etc.), teilt oder kommentiert (Stichwort: Filterblase).

Mit dieser neuen Nutzermacht ist auch eine neue, „5. Instanz“ entstanden: Earned Media der Medienmassen. Und mit ihr eine völlig neue Form von Medien: Blogger, Youtuber, Influencer, geboren aus nutzergeniertem Inhalten, die plötzlich mit ihren hohen Reichweite etablierten Medien den Rang und Werbeinnahmen ablaufen und sich und ihre Verwertungsrechte auch noch selber vermarkten.

Das ist mitnichten neu, sondern spätestens seit 2006 bekannt, als die Zeitschrift „Time“ mit Ihrem Titel „You“ den Nutzer (und seine Inhalte) zur „Person of the Year“ kürte. Und es bedroht mittlerweile die Medien in ihrem wirtschaftlichen Kern, den Werbeinnahmen. Eric Reynolds, der Marketingchef von Clorox bringt es auf den Punkt: “there will be more marketing, but it’ll be less obvious. It’ll be more inside people’s lives. People are going to be going to their trusted networks for information, not their traditional media.”

Klar, dass diese Entwicklung vielen Medien – Verlagen (Axel Springer u.a.), TV Sendern (u.a. RTL via Bertelsmann), Vermarktern (Musik, Film, Werbeplätze) und Verwertern (GEMA, VG Wort/Bild etc.) – nicht gefällt, weshalb sie ihre Lobbyisten losgeschickt haben, dies mit der EU Urheberrechtsreform zu ändern, um den alten Status quo wieder herzustellen.

Viele Politiker waren dabei (leider) für die Ansichten der Medien-Lobbyisten empfänglich. Vielleicht weil sie mit falschen Aussagen geködert wurden oder keine Kompetenz besaßen, aber eventuell auch, weil sie seit dem Bericht von Prof. Dr. Kruse im Bundestag verstanden haben: Es gibt nun mit dem Internet einen extrem starken Bürger (und dessen gewaltige Stimme im Netz), was einige Politiker sicher als „Bedrohung“ (man schaue sich nur die Bürger-Beteiligung gegen die Urheberrechtsreform an) empfinden, die man am liebsten „abstellen“ würde.


Es waren die Medien, nicht die Politiker – Was wir Nutzer als Urheber nun tun können

Wir alle als Nutzer, Bürger und vor allem die Gegner der Urheberrechtsreform, werden die neue EU Urheberrichtlinie voraussichtlich weder verhindern, noch ändern kurzfristig können. Die Richtlinie mit u.a. Artikel 15, 16, 17 (ehemals Artikel 11, 12, 13) wird daher in den nächsten 2 Jahren in Gesetze umgesetzt werden müssen und dabei ein grösseres Chaos und mehr Rechtsunsicherheiten verursachen, als die DSGVO. Erst danach werden Gerichte langwierig klären können, ob das alles auch gesetzeskonform ist.

Dies kann man nun (berechtigterweise) offensichtlich den Politikern anlasten (als Legislative) und gegen die Axels, Helgas und Katarinas dieser Politiker-Welt protestieren, wie es aktuell geschieht.

Doch bei genauer Betrachtung geht es nicht um die Politik, oder die „Zensur“ durch Uploadfilter, sondern um etwas anderes. Der Blick (und der Protest) sollte sich („Folge dem Geld“ / cui bono) daher viel stärker auf den „Lobby-Player“ richten, der dahinter steckt: Die Medien- und Verwertungswirtschaft selbst und Ihre Lenker und Entscheider.

Wenn #Artikel17 Gegner, Internetnutzer und Demo-Organisatoren also smart sind, lenken sie von nun an ihren Protest-Fokus gegen die eigentlichen Profiteure und Lenker dieser sogenannten Urheberrechts-„Reform“, die Medienlobby.


Die Hashtags des Protestes sollten daher besser #niewiederaxelspringer, #niemehrBILD, #niemehrFAZ #niewiederGEMA oder niemehrVGWort lauten statt #niewiederSPD und #niemehrCDU.


Und um dem Protest noch mehr Gewicht zu verleihen, sollten wir alle als Nutzer einfach mal einen Tag (eine Woche, ein Jahr) eine Pause von diesen „alten“ Medien machen. Sie nicht nutzen, nicht anklicken, nicht lesen, nicht kaufen, nicht teilen und nicht verlinken. Kurzum: Wir sollten in einen Medienstreik treten. Denn damit treffen wir die Medien dort, wo sie am empfindlichsten sind: Beim Verkauf und der Reichweite, die ihnen erst zu Werbeeinnahmen verhilft.

Stattdessen sollten wir eine Zeit lang nur noch unsere eigenen Nachrichten machen, nutzen, lesen, teilen und verlinken. Gute Nachrichten, von Nutzern für Nutzer. Ohne Clickbaiting, Fake News, falsche Behauptungen und geklautem Content. Wir tun dies eh schon, jeden Tag, millionenfach, überall: Als Influencer, Blogger, Youtuber, Wikipediaautor, normaler Nutzer und in vielen anderen Rollen. Und wie Studien aus den USA belegen zeigt es auch schon Wirkung. Der Konsum etablierter Medien, speziell TV geht immer mehr zurück, und damit wird auch massiv weniger über diese Medien gesprochen.

Und wenn wir dann schon unsere eigenen Nachrichten machen, dann sollten wir uns als Nutzer (im Netz) eventuell auch überlegen, unsere eigene Verwertungsgesellschaft für unsere Inhalte zu gründen, die unsere Urheberrechte an unseren Social-Media-Posts, Blogartikeln, Instagrambildern, Videos und Selfies sichert und schützt und dafür auch Geld sowohl von Google, Facebook und Co. wie auch den etablierten „alten“ Medien bekommt.


Über den Autor: Mark Leinemann alias „MR. WOM“ (Künstlername lt. deutschem Reisepass) ist Befürworter eines modernen Urheberrechts, allerdings erklärter Gegner der beschlossenen EU Urheberrechtsreform.  Er ist Gründer von „MR. WOM“, einer Beratung und Agentur für Earned Media, Word of Mouth & Collaborative Marketing und als solcher ein Freund und Botschafter für  nutzergenierte Inhalte und das Word of Mouth der Medienmassen.


Zum Nachlesen: Die neue EU Urheberrechtsrichtlinie in der beschlossenen Fassung (deutsche Fassung): http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf

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Alte Massenmedien gegen neue Medienmassen

Bild: netzpolitik.org (Danke!) – Link zum Beitrag

Der seit Wochen immer heftiger geführte Disput um die geplante EU Urheberrechtsreform im Netz und den Medien erreichte am vergangenen Samstag seinen vorläufigen Höhepunkt mit der #Artikel13demo in vielen Orten in Europa.

Obgleich die Urheberrechte per Gesetz bereits heute geschützt sind und umfangreich durchgesetzt werden könn(t)en, steht es ausser Frage, dass das Urheberrecht dringend modernisiert werden sollte (das wollen sogar die Reformgegner).

Die Vehemenz und Mittelwahl, mit der die Reform-Befürworter jedoch vorgehen, offenbart allerdings auch, dass es nicht (mehr) nur um den Schutz der Urheberrechte geht. Vielmehr ist dieser Konflikt zu einem Machtkampf um den Kommunikationseinfluss durch Inhalte und den Erlösen daraus geworden.

Auf der einen Seite als Reform-Befürworter stehen die alten Massenmedien und ihre Verwerter-Industrie mit ihrem jahrhundertealten Geschäftsmodell, das sich auch in digitalen Zeiten nicht wirklich geändert hat oder adäquat innoviert wurde. Sinkende Glaubwürdigkeit, Relevanz, Nutzerzahlen sowie schrumpfende Verkaufs- und Werbeerlöse bedrohen ihre Existenz. Und damit auch den Einfluss all derer, die sich der Massenmedien (via PR oder Werbung) als Kommunikationskanal bedienen: Marken, Unternehmen und auch der Politik.

Auf der anderen Seite stehen als Reform-Gegner die neuen Medienmassen – die Nutzer mit all ihren nutzergenerierten Inhalten und fragmentierten Medien(kanälen), deren Zahl und Einfluss unaufhörlich wächst. Ermöglicht durch die technische Innovationen der “Share- und Social-Web-Economy” von hunderten relevanten digitalen Anbietern (angeführt von den “GAFAs“).

Machtkampf Paid Media vs. Earned Media?

Betrachtet man dies im Kontext der neuen (digitalen) Medienmodelle, so ergibt sich daraus der Wettbewerb von (alter) Paid Media Welt (der Massenmedien) gegen die (neue) Earned Media Welt (der Medienmassen).

Paid Media versucht dabei aktuell mit seinen (noch) hohen Reichweiten und der ihr innewohnenden Vorfilterfunktion (Deutungshoheit und Relevanz) über Inhalte (und Lobbyarbeit) Einfluss auf die Gesetzgebung zu erwirken.

Bilder (vlnr.): Screeshot Twitter GEMA | Sarah Sander via www.instagram.com/saint_sagitarius/ | Oliver Bayer via Instagram https://www.instagram.com/oliver.bayer

Dagegen steht Earned Media – die Vielzahl nutzergenierter Inhalte, in Relevanz vorgefiltert durch die Algorithmen der Share Economy Plattformen – welches im Web bereits heute rund 80% aller Inhalte ausmacht und zudem noch durch die Like- und Empfehlungsfunktion der Plattformen etabliertes Paid Media ausfiltern kann (Filterblase).

Wie mächtig dieses Earned sein kann, zeigte sich sowohl bei der #Artikel13demo letzten Samstag in Europa mit rund 150.000 – 200.000 Teilnehmern auf der Strasse, in der Petition #safetheinternet mit über 5 Mio. Unterschriften wie auch den Diskussionen, Erwähnungen, Live Streams usw. – kurzum den millionenfachen nutzergenerierten Inhalten im Social Web.

Schön erklärt hat diese Situation Prof. Peter Kruse bereits 2011 vor der Internet-Enquete-Kommission des deutschen Bundestages:

Und er hat auch dazu gesagt, wie sie gelöst werden kann: Durch Empathie und Nähe.

Nicht hilfreich dagegen ist, wenn die Reformbefürworter und die etablierte Medienwelt auf diesen Konflikt mit Ignoranz, Verunglimpfungen, falschen Behauptungen oder Fakenews reagieren (Bots, gekaufte Demonstranten, keine oder nur unvollständige Berichterstattung usw.).

Dies ist umso kritischer zu sehen, wenn es sich dabei um renommierte Medien handelt, die eigentlich als “vierte Gewalt” ihrem eigenen Kodex entsprechend ausgewogen, pluralistisch und umfassend berichten sollten.Vor allem auch, da gerade Medien und ihr Qualitätsjournalismus – und das betont ja auch der Text zur Reform – ein durchaus schützenswerten Gut sein können.

Irgendwie erinnert dies alles an die 1968er Zeiten. Man könnte auch sagen, da steht das Establishment der alten Medienwelt gegen eine neue, digitale ausserparlamentarische wie auch aussermediale Opposition.

Politik und die alte Massenmedien agieren dabei aktuell als reaktionäre Kräfte (wieder mal angeführt vom Axel Springer Verlag), welche die Reform quasi als “Schlagstock” einsetzen wollen, um den neu so machtvollen Medienmassen mittels Gesetzgebung ihr Earned Media per Uploadfilter wegzunehmen bzw. es zu reduzieren.

Das Warum ist eigentlich ganz einfach erklärt: Es geht letzlich um die Kontrolle über die Verbreitung (oder Unterdrückung) einflussreicher Inhalte mittels Filter.

In der alten Welt bis ca. 2006 gab es dafür als machtvollen Vorfilter die etablierten Medien. Seit 2006 ist aber ein neuer mächtiger Filter entstanden: Das digitale Netz mit seinen Algorithmen und seinen Nutzern, die als zusätzliche Filterblase wirken, welche für die Verbreitung der von diesen Medienprodumenten erzeugten Inhalten sorgen.

Und dieser Filter ist – zusammen mit einigen der neuen Stars des nutzergenerierten Contents (Influencer als neue Mediengattung) – mittlerweile so einflussreich, dass er sowohl massiv Werbegelder von den alten Medien abzieht als auch die Politik nachhaltig beeinflussen kann.


Dieser Text kann als Creative Commons Lizenz CC BY 2.0 von jedem kopiert, verlinkt, geteilt und auch gerne als Inspiration verändert genutzt werden. Es gilt kein Leistungsschutzrecht. Und bezahlt werden muss auch nicht dafür.

Und ja, das gilt auch für Verlage. Sofern sie denn wissen, was eine Creative Commons Lizenz ist (Nutzung und Weiterverbreitung erwünscht, sofern auf Urheber verwiesen und verlinkt wird).

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Word of Mouth für Food Startups & Firmen

MR. WOM (links) beim 1. #FoodSummit19 auf der Mainau
(in der Session „Die Empfehlungsmacht von Konsumenten und Influencern – Praxistipps zur Umsetzung von Word of Mouth Marketing und Influencer Relations“ zusammen mit Philipp Martin von reachbird) – Bild: crowdfoods.com/annaglad.com

Wie können Food Startups und etablierte Foodmarken die Empfehlungsmacht der Konsumenten für sich nutzen? Darum ging es in der Session von MR. WOM & reachbird am 21.02.2019 auf dem #FoodSummit19 von crowdfoods – des 1. Food Startups Verbandes für Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

MR. WOM zeigte, warum die bisherigen Marketing- und Mediakanäle von Foodunternehmen – Paid & Owned und Borrowed (Social) – durch Earned Media (mittels z.B. Word of Mouth) ergänzt werden sollten.

Denn die Konsumenten nutzen nicht nur stärker die Empfehlungen anderer beim Kaufentscheid (und weniger die Werbung), sie sind mit ihrem User genererated Content mittlerweile auch ein neues Medium mit hohem Einfluss, das glaubwürdiger ist und hohe Wirkung auf den Absatz hat. Das gilt speziell auch im Foodbereich: 46% der deutschen Konsumenten teilen und kommentieren etwa Foodbilder im Social Web.

Integriert man diesen User Content – das Earned Media der Massen – in seinen Marketingmix, verbessert das die Performance des Marketings insgesamt. So können positive Bewertungen und User Content nachhaltig den Abverkauf in Online Shops steigern, gleiches gilt für den Absatz am klassischen POS im Laden.

Insbesondere Food Startups können dies für sich nutzen. Denn Word of Mouth ist – sofern strategisch richtig konzipiert und operativ integriert umgesetzt – eine kostengünstige Alternative zur eher kostenintensiven Werbung.

Die Folien zum Vortrag finden sich hier auf Slideshare.

Spezielles Angebot für Food Startups & Mitglieder von crowdfoods: Sonderkonditionen & 15% Rabatt

MR. WOM bietet für Food Startups spezielle Sonderkonditionen zur Entwicklung und Integration von Word of Mouth (WOM) wie auch für WOM Kampagnen an. crowdfoods Mitglieder erhalten zudem 15% Rabatt auf alle Leistungen von MR. WOM (mehr dazu findet sich in den Folien auf Slideshare sowie bei crowdfoods).

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Was das neue EU Copyright für das Digitalmarketing bedeutet

Bild: Carlos Maya | CC BY 2.0 | https://www.flickr.com/photos/carlos_maya/5165377895

Gestern nahm das EU Parlament in 2. Abstimmung das umstrittene neue Copyright Gesetz an. Das Lager der “Medienlobby” hat damit wohl gewonnen, “Leistungsschutz” für Presseverleger (“Linktax”, Art. 11) und Copyright Haftung & Kontrolle für Plattformbetreiber “”Upload Filter” Art 13) werden damit eingeführt.

Auch wenn das neue Urheberrecht noch nicht endgültig entschieden ist – es geht nun in den Trilog zwischen EU Parlament, EU Kommission und den Mitgliedsstaaten und vor den EU Wahlen im Mai 2019 wird im EU Parlament darüber nochmals final abgestimmt – ist es ziemlich sicher, dass es kommen wird, wie netzpolitik.org gestern urteilte.

Grund und Zeit genug, dass sich alle davon Betroffenen im Medien- und Digital-Business nun rechtzeitig darauf vorbereiten und einstellen sollten – auch damit ein Chaos wie bei der DSGVO ausbleibt.

Was in der EU-Urheberrechtsreform konkret steht.

Schauen wir zuerst mal an, was da nun genau beschlossen wurde und welche Auswirkungen es haben kann (hier kann man den ganzen Gesetzesentwurf nachlesen – Danke an Julia Reda für die Transparenzschaffung, der Text ist nun auch bei der EU auf Deutsch verfügbar).

Zum einen sind da die Auswirkungen, die schon reichlich behandelt wurden, u.a. von Julia Reda, Golem, Netzpolitik.org, Zeit.de:

Technologieriesen müssen für Verwendung (und Teilen) von Inhalten von Künstlern und Journalisten (und Verlagen) zahlen, dies gilt auch bei Verlinkung. Kleine Firmen und priavte Nutzer sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Hyperlinks, „neben denen einzelne Wörter stehen“, können frei geteilt werden. (Quelle: PR Meldung EU Parlament).

Hochgeladene Inhalte (Bilder, Texte, Tonaufnahmen, Videos…) von Nutzern müssen von Plattformbetreibern auf Urheberrechtsverletzungen kontrolliert werden, die Betreiber haften für solche Verletzungen.

Eine Frage der Definition und Umsetzung – und der Gerichte.

Die Urheberrechtsreform bietet dabei leider (noch) jede Menge Interpretationsspielraum, wenig Antworten für die praktische Umsetzung und hinterlässt offene Fragen:

Definition “Presseveröffentlichung”: “Journalist” ist kein geschützter Begriff, daher müssten eigentlich auch Veröffentlichungen von Bloggern bzw. Blogs, aber auch von “Influencern” als neue Mediaform unter die sogenannten Presseveröffentlichungen fallen. Gleiches gilt defacto auch für alle Formen von Veröffentlichungen im Bereich des Content Marketings – sofern man dieser Definition hier folgt. Dies umso mehr, da diese Inhalt oft auch von Verlagen und Journalisten erstellt werden. Und – last but not least – die gleichen Rechte sollen auch Sportveranstalter erhalten.

Definition Urheber und Urheberrechte: Hierunter fallen Autoren und alle anderen Rechteinhaber an Inhalten, was im Prinzip auch auf Marken, Agenturen und Unternehmen sowie auch die Nutzer selbst wie auch Blogger und Influencer zutrifft.

Definition Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten und Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft: Im Prinzip wäre das jedweder Inhalteanbieter, bei dem Inhalte publiziert hochgeladen, geteilt oder veröffentlicht werden können und der ein gewerbliches Ziel verfolgt bzw. seine Inhalte bewirbt. Aber es gibt Ausnahmen: nicht kommerzielle Angebote (also ohne gewerbliches Umsatz-Interesse oder nicht beworbene Angebote), wissenschaftliche Angebote oder von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sind davon nicht betroffen (dazu zählen alle Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft – siehe auch hier im Detail).

Entgelt für Rechteinhaber bei Nutzung von Inhalten durch Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten und Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft: Nutzung kann dabei schon die einfache Verlinkung meinen. Davon ausgenommen sind Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen, wobei die Frage sich stellt, wie dies konkret dann aussieht – etwas so?

Neu: “Entlassung Maaßen” oder “Maaßen Spitze” statt bisher: “GroKo-Krach wegen Maaßen! SPD-Spitze verlangt Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten, Seehofer stützt ihn” bzw. so https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/spd-fordert-entlassung-von-verfassungsschutzpraesident-maassen-muss-weg-57230626.bild.html

Haftung für von Nutzern hochgeladene Inhalte – Inhalte ohne Nutzungszustimmung dürfen nicht verfügbar sein:  Dies betrifft alle Inhaltearten (Ton, Video, Bild, Text) und umfasst letztlich auch alle hochgeladenen bzw. geposteten Links. Problematisch hierbei ist, dass Links meist die gesamte Überschrift einer Presseveröffentlichung beinhalten sowie eine kurze Text- und Bildvorschau, was eigentlich dann nicht mehr erlaubt sein sollte. Die Haftung gilt nur bei Inhalten von Nutzern, die nicht gewerblich handeln. Theoretisch geht dies nur über technische Uploadfilter, die jedoch nur schwer unterscheiden werden können zwischen gewerblichem und privatem Zweck, mit oder ohne Urheberrecht usw., zudem ist unklar, wie bei geposteten Links von Presseveröffentlichungen verfahren werden soll. Da im erweiteren Sinn zu den Online-Inhaltsweitergabediensten auch Blogger und Influencer, aber auch verlagseigene Content Marketing Angebote und Verlagsangebote – wie etwa Hörzu Produktest (Axel Springer), Markenjury (G+J) oder Brand You Love (Burda) – gehören könnten, müssten auch diese entsprechende Urheberrechts-Kontrollen durchführen.

Neue EU Gesetzesinitiative: Upload Filter für “Terror-Inhalte”: Wie Golem berichtet, plant die EU zudem noch neue Gesetze, die terroristischen Inhalte im Netz durch Upload Filter verhindern sollen. Betroffen davon sind alle “Hosting Service Providers”, umfassend nicht nur Facebook & Co., sondern  “alle Anbieter, die Informationen von Inhalteanbietern (“Content Provider”) speichern und verfügbar machen.” Als “Content Provider” gilt dabei jeder “Nutzer, der Informationen zur Verfügung gestellt hat, die auf Wunsch des Nutzers bei einem Hostanbieter gespeichert sind oder wurden”. Ein heisses Eisen also, speziell für Anbieter mit nutzergenerierten Inhalten. Die EU meint dazu: “Angesichts der Art des Problems und der Notwendigkeit, den Missbrauch kleiner Plattformen zu verhindern, sind keine Ausnahmen für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) für irgendeine Option vorgesehen.”

Evt. ändert sich die derzeit noch unklare Situation ja in den Verhandlungen im Trilog, aber es bleiben Zweifel, dass das finale neue Urheberrecht konkreter werden wird. Die DSGVO mag da als mahnendes Beispiel gelten.

Daher werden in Folge Gerichte erst über Jahre für Klarheit sorgen. Zudem stellt sich die Frage, ob das Urheberrecht, speziell Art 11 und 13, verfassungskonform ist und nicht ggf. das einseitig auf nur “Verlage” und “Presseveröffentlichungen gemünzte Recht nicht auch dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend für jeden Content-Urheber und Veröffentlicher (also auch Influencer, Blogger, Nutzer usw.) anzuwenden ist.

In dem Fall müssten Google & Co. ggf. dann auch für einen verlinkten Blogartikel von MR. WOM Entgelt zahlen oder verlagseigene Plattformen etwa Markenjury oder Influencerportale, in den nutzergenerierte Inhalte hochgeladen und geteilt werden, Entgelte an die Urheber = Nutzer ausschütten.

Kein “shared Content” mehr? Was die EU-Urheberrechtsreform für das digitale Marketing bedeuten könnte.

Eine wichtige Frage für Werbetreibende, Agenturen aber auch die Media- und Marketingangebote von Paid, Owned und Earned Media Anbietern dürfte nun lauten: Wie wirkt sich das neue Gesetz auf das Nutzerverhalten und das Digital Marketing aus – ist das das Ende von shared, user-generated und viralem Content und Onlinebewertungen im Web?

Hierzu sei mal der Blick in die Glaskugel gewagt mit folgenden Thesen:

  1. Weniger Shared und linked Content: Das Publizieren, Hochladen und Teilen von Inhalten und Verlinkungen wird für Nutzer schwieriger werden. Uploadfilter oder andere Kontrollmechanismen werden nicht sekundenschnell arbeiten können. D.h. das sozialmediale Teilen wird zeitlich verzögert, was aber diametral zum Nutzerverhalten steht. Zudem wird mehr Content ausgefiltert. Nutzer, deren Inhalte abgelehnt werden, posten in Folge weniger oder gar nicht mehr. Zudem könnten Plattformen gewzungen sein, haftungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein und versuchen, die Haftung in Teilen auf den Nutzer abzuwälzen. Den Nutzer wird also das Teilen von Inhalten – speziell von Medien und Marken verleidet.
  2. Weniger shared und linked user Content haben Einfluss auf Google Search und die Sichtbarkeit im Web: 80% aller Webinhalte sind nutzergeneriert. Ein Teil davon ist medien- und markenbezogener Content bzw. Verlinkungen dazu, dieser Anteil wird sinken. Da Google Nutzerinhalte im Searchranking wie auch Facebook Nutzerinhalte im Stream stärker gewichten, wird die Sichtbarkeit von Medien- und Marken-Content im Web zurückgehen.
  3. Schwierigeres Umfeld für Anbieter in Bereich Shared Content: Marketing via Mediaangebote im Bereich Mikro-Influencer, Word of Mouth und Produkttests dürfte deutlich komplexer und teurer werden – speziell im Online Bereich. Nutzer werden weniger Teilen und weniger Motivation zum Teilen haben, d.h. die Reichweiten sinken. Uploadfilter und unklare Rechtslagen machen das Geschäfts komplizierter. Dass ausgerechnet Verlage, die oft in diesem Bereich enagiert sind, davon betroffen sein werden, war sicher nicht im Sinne der Medienlobby, die das neue Urheberrecht massgeblich beeinflusst hat. Allerdings: Marketingangebote für Offline Word of Mouth könnten die Gewinner sein.
  4. Influencer Marketing – Hype gestoppt durch Urheberrecht? Influencer könnten ebenfalls als Online-Inhaltsweitergabedienste oder aber als Nutzer mit gewerblichem Interesse eingestuft werden. Mit den entsprechenden Folgen: Höhere Komplexität, noch mehr Rechtsunsicherheit, Haftung und ggf. Entgeltpflichten für Urheberrechte, was dazu führen könnte, dass diese Werbeform ggf. sogar stirbt. Für Werbetreibende, aber auch Agenturen und Verlage (die dort auch mittlerweile aktiv sind) wäre das ein Verlust eines interessanten Marketinginstruments.
  5. Content Marketing vor dem Aus? Gerade Verlage haben in den letzten Jahre massiv in das Content Marketing investiert. Ihre Media-, Verlags- und Content Marketing Angebote sind meist eng verzahnt – und nutzen die Presseveröffentlichungen von Verlagen für Reichweite und Konsumentenaktivierung. Sofern das Urheberrecht auch hier Güligkeit entfalten sollte, würde auch hier nicht mehr verlinkt und geteilt. Reichweiteneinbussen, höhere Kosten und schlechtere Werbewirkung wären die Folge. Eigentlich schade, denn gerade das Content Marketing bietet Verlagen eine gute Einnahme- und Werbetreibende ein effektive Werbe-Option für die Zukunft.
  6. Das Horror-Szenario: Plattformen untersagen einfach das Hochladen und Teilen bestimmter Inhalte und setzen keine Links mehr. Bei Instagram z.B. kann man zwar Fotos teilen (welche dann mit Filtern geprüft werden müssten), aber Verlinkungen sind schon per se nicht möglich. Ggf. werden Plattformen nur noch Links zu privatem Content erlauben und bestimmte Inhalte-URLs einfach blacklisten, etwa die von Presseveröffentlichungen. Für die Verlags-, aber auch die Content & Viral Marketing- wie Agenturbranche hätte das dramatische Folgen – denn ihre Inhalte könnten gar nicht geteilt werden.

Fazit: Online Marketing ist (teilsweise) tot, es lebe das Offline Marketing

Das neue Urheberrecht bzw. seine Folgen können dazu führen, dass dem Nutzer (wie auch den Plattformen) das Teilen und Verlinken enorm verleidet wird. Damit werden jedoch etablierte Wirk- und Erfolgsmechanismen im heutigen Online Marketing verhindert, teils sind es sogar die effektivsten und effizientesten und damit erfolgreichsten Mechaniken. Das ist bedauerlich für Werbetreibende, Plattformen wie auch Nutzer. Gerade das Teilen und Verlinken von Inhalten ist ein Kernelement des Netzes, es kann also gut sein, dass wir alle nicht mehr so gerne dann online sind (oder aber dann im Darknet sind).

Des einen Leid ist aber des anderen Freud: Der Nutzer wird ggf. statt online nun wieder offline per Mundpropaganda mehr Inhalte teilen, Face-to-Face Word of Mouth Marketing könnte also einen Schub erfahren. Ggf. wird auch die Offline Welt inkl. Printmedien usw. wieder attraktiver. Ob aber Online-Presseveröffentlichungen wieder mehr genutzt bzw. finanziell erfolgreicher sein werden, ist fraglich.

Es könnte auch sein, dass das shared Web in Zukunft nur noch aus User Content (inkl. Blogger & Influencer Content), Online Shops und von Plattformbetreibern selbst erstellten News (Amazon ist ja bereits Content Produzent) besteht. Letztere hätten zumindest das Geld dafür, eigene News zu produzieren oder die Inhalte der Nutzer zu kuratieren.

Was meint die Werbetreibende Wirtschaft dazu?

Eine spannende Frage ist abschliessend, wie Werbetreibende damit nun umgehen und ob sie ggf. gegen das neue Urheberrecht mit ihrer Lobby vorgehen? Schliesslich hat die OWM neu den Nutzer in den Kern ihrer Bemühungen gestellt:

„Es ist höchste Zeit, den Menschen wieder ins Zentrum aller digitalen Marketingaktivitäten zu stellen und seinen Bedürfnissen bei der Planung und Umsetzung den Vorrang zu geben.“ (Tina Beuchler)

Angesichts der zahlreichen Beschwerden, Proteste und auch Demonstrationen vieler Internet-Nutzer der letzten Tage zum nun beschlossenen Urheberrecht – die oft von den etablierten Medien totgeschwiegen wurden – müsste die OWM nun ihren Worten Taten folgen lassen. An der dmexco – der digitalen Leitmesse der Branche – hätte die Werbewirtschaft dies tun können, allerdings war von ihr dazu nichts nur wenig zu hören*.


*Nachtrag (2): Lt. Horizont wurde zumindest am “Fireside Chat” der dmexco18 darüber ein wenig geplaudert.


Nachtrag (1): MR. WOM ist kein Jurist, daher wäre es spannend die o.g. Thesen zur Folgewirkung des EU Urheberrechts mal durch Juristen abzuklären.

Einen ersten Versuch dazu gibt es hier durch MEEDIA und Rechtsanwalt Solmecke

Warum wohl Upload Filter sicher kommen müssen und was das praktisch zur Folge hat, erklärt Johnny Haeusler schön im wired.

Wie dem auch sei, Eure Meinung ist gefragt und die Diskussion ist hiermit eröffnet. Jeder ist eingeladen, die o.g. Thesen per Kommentar zu hinterfragen, ergänzen oder vertiefen.

Klaus Eck zumindest meint dazu gerade auf Twitter: “Ich glaube nicht, dass das Content Marketing durch das neue EU Urheberrecht tot ist. Jedes Unternehmen kann seine Owned Media weiterhin pflegen und zumindest weiterhin auf diejenigen verlinken, die dem vorab zustimmen.”

Was denkt Ihr?

 

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Heisser Buzz – MR. WOM jetzt auch an der SMA Mannheim als Dozent

Vor einigen Monaten wurde MR. WOM von der renommierten Social Media Akademie (SMA) als Gastdozent für Word of Mouth angefragt.

Die SMA ist lt. eigener Aussage die führende Akademie zur Online-Weiterbildung in digitalem Marketing. Da freut es MR. WOM natürlich ganz besonders, dass er als Dozent gleich zwei Vorlesungen zu den neuen Kursprogrammen beitragen darf:

  • “Social Media Word of Mouth” zu den Grundlagen des Word of Mouth Marketings in Social Media inkl. Praxisbeispielen im Kurs Social Media Manager
  • “Online Word of Mouth” zu den Grundlagen des Word of Mouth Marketings im Online Marketing inkl. Praxisbeispielen im Kurs Online Marketing Manager

Heiss, heisser, Mannheim

Vorletzte Woche war es dann soweit und die Aufzeichnungen für die zwei Vorlesungen standen an. Bei ähnlich heissem Wetter wie heute ging die Reise am 6. Juni los nach Mannheim, untergebracht war MR. WOM im durchaus empfehlenswerten Europa Hotel in Ludwighafen.

Am 7. Juni dann wurden die beiden Vorlesungen im Studio der SMA aufgezeichnet. Trotz gefühlter 40 Grad im Studio wurde MR. WOM von Lehrgangsleiter Matthias Bergmann und seinen Technikkollegen Attila Erdelyi und Phillip Kollek ein “cooler” Empfang mit kühlen Getränken und Snacks bereitet.

Aufgrund der Hitze mussten zwischendrin immer mal wieder Schweissperlen gewischt und Puder aufgetragen werden, aber Dank des professionellen Teams waren nach rund 3 Stunden dann etwas mehr als 2 Vorlesungs-Stunden im Kasten.

Für MR. WOM war die Aufzeichnung an der SMA ein echt “wommiges” Erlebnis, das er gerne wiederholt.  Besten Dank an dieser Stelle an das ganze SMA Team für den herzlichen Empfang und die tolle Betreuung.

Die beiden neuen Word of Mouth Vorlesungen werden zum Kursbeginn ab 31. Juli 2018 verfügbar sein. MR. WOM freut sich schon auf den Preview und hofft, dass den Kurs-Teilnehmern die Vorlesungen gefallen und einen echten Mehrwert bieten.


Ihr habt an der Vorlesung Social Media bzw. Online Word of Mouth teilgenommen? Dann freut sich MR. WOM hier auf Euer Feedback als Kommentar.

 

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Neues Copyright in der EU – sind Earned Media und user-generated Content der Medienmassen nun verboten?

Bild: Martin Ortner, Creative Commons CC BY 2.5

Gestern vormittags wurde im JURI Rechtsausschuss der EU über das neue Copyright-Gesetz in der EU (vor)entschieden. Dabei wurden das von Verlegern geforderte Leistungschutzrecht (Art. 11) mit 13:12 Stimmen und der Einsatz von Uploadfiltern (Art. 13) mit 15:10 angenommen.

Was sich gestern im JURI Rechtsausschuss der EU und auch danach abspielte, war ein kleiner “Krimi”, allerdings mit bereits (fast) absehbarem Ausgang. Das Opfer stand schon vorher fest: Das Internet. Die Täter irgendwie – wenngleich überraschend – auch: Vertreter der EU Fraktionen aus ALDE (Liberale), EPP (Volksparteien, etwa CDU/CSU), EFDD (Europaskeptische Populisten), ENF (Rechtsradikale, etwa Front National) – wo sich hier die AfD (ENF oder EFDD) ist eigentlich gleich. Aber es haben auch 2 Vertreter der S&D (Sozialdemokraten) dafür gestimmt (wer wie gestimmt hat, hat Julia Reda hier aufgelistet).

Grosses Geschrei – es fehlte nur noch das Popcorn

Kurz danach ging dann eine Empörungs-, Info-, Frage- und Klarstellungswelle durch das Netz. Die FDP beeilte sich zu erklären, dass sie dagegen seien, es aber nicht geschafft hätten, die beiden ALDE Vertreter zu überzeugen. Und selbst die AfD twitterte plötzlich, dass sie ja für das freie Internet seien (obgleich anders abgestimmt…ähm “mit der Maus verrutscht”). Ob und in wie weit das glaubwürdig ist, sei dem Leser anheim gestellt.

Als nächstes folgte dann gestern abend die Welle der Berichte der vor der Abstimmung oft ach so schweigsamen Presse, womit auch die Medien- & Marketing-Fachpresse gemeint ist (ausser t3n), sowie einiger Verbände (die lieber vor der Abstimmung über die DSGVO gemotzt haben). Links spart sich MR. WOM mal hier – es gilt ja nun irgendwie das Leistungsschutzrecht – und verweist stattdessen auf die Suche via Hashtags #LSR #Leistungsschutzrecht #Copyright #Uploadfilter #Artikel13 sowie seinen letzten Beitrag zu dem Thema.

Welche Folgen hat das nun für das Earned Media und den user-generated Content der Medienmassen – das Word of Mouth von uns allen?

“Die Maßnahmen werden das Internet zerstören. Die Menschen werden bei alltäglichen Dingen Probleme bekommen, wie dem Diskutieren von Nachrichten oder sich im Internet zu äußern. Es ist inakzeptabel, die Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken, um den Eigeninteressen großer Medienkonzerne zu dienen” (Julia Reda, zitiert aus dem Beitrag “Etappensieg für Leistungsschutzrecht und Uploadfilter” am 20.06.2018 bei golem.de – übrigens, so ein Zitat wäre nach den neuen Gesetzen dann ggf. nicht mehr erlaubt).

Julia Reda hat hier Recht mit Ihrer Aussage, und zwar nicht nur in punkto Art. 13, der aktuell viel auch von Youtubern und anderen Influencern diskutiert wird. Es geht auch um das Leistungsschutzrecht.

Dieser Art. 11 betrifft “zwar” offensichtlich “nur” Verlags-(Medien-)inhalte, die dann nicht mehr so einfach teilbar sind im Netz. Hier sollen zwar Privatnutzer und einfach Links ohne Vorschau ausgenommen sein. Aber das Gesetz ist schwammig und unklar formuliert. Mit der Folge, dass jeder Nutzer sich nun fragen wird: Ja, darf ich das jetzt teilen oder nicht? Dabei vor allem auch: Darf ich ein von mir gemachtes Foto einer Anzeige eines Printmagazins teilen, darf ich ein Online-Advertorial teilen, darf ich Branded Content, Native Ads von Verlagsangebotenen teilen? Im Zweifel teile ich als Nutzer dann gar nix mehr.

Art. 13 wiederum betrifft das Urheberrecht an Inhalten bzw. das Teilen bzw. Hochladen solcher Inhalte. Hier geht es nicht nur um die Urheberrechte von Presseerzeugnissen – also von Verlagsinhalten – sondern um jegliche Inhalte (zumindest liest es sich so für den Laien). Das kann also auch marken-eigener Content im Sinne des Content- oder Viral-Marketing sein. Aber ggf. auch viel mehr, evt. auch Bilder, die ich von einem Produkt mache oder Screenshots einer Website, die ich im Sinne einer digitalen Word of Mouth Empfehlung teilen möchte.

Das Problem dabei ist: Solche Inhalte sollen zukünftig vor dem Hochladen durch die “Online content sharing service providers” daraufhin überprüft werden, ob der hochladende Nutzer auch die Rechte an den Inhalten daran besitzt. Dies kann z.B. durch Uploadfilter erfolgen.

Mit “Online content sharing service providers” sind hier wahrscheinlich in erster Linie Facebook, Google und Co. gemeint. In zweiter Linie kann aber auch jeder Blogger, jedes Forum, jeder Influencer wie auch jede der sogenannten (oft durch Verlage betriebenen) Influencer- und Word-of-Mouth-Plattformen betroffen sein.

Was bedeutet das für den Nutzer (oder auch Weiterempfehler bzw. “Jedermann-Influencer”) in Bezug auf das digitale Teilen und damit das digitale Word of Mouth zu Marken?

Selbst wenn der Nutzer meint (oder weiss), die Rechte z.B. an einem Foto von einem Produkt (das er sozial medial als Empfehlung teilen möchte) zu besitzen, kann z.B. der Uploadfilter von Facebook das Hochladen verweigern, da der Algorithmus das Bild fälschlicherweise als Verlags- oder Marken- und nicht als Usercontent einordnet.

Und damit wäre jegliches user-generated Earned Media von Konsumenten zu Marken nicht mehr möglich, weder als geteilter, noch als verlinkter Content. D.h. die Media-Form, die aktuell am stärksten wächst und für Marken die grösste Wirkung auf die Bekanntheit und den Kauf hat, würde in ihrer digitalen Variante beschränkt, wenn nicht sogar abgeschafft.

Offen bleibt, ob die (Konsum)Marken das wollen. Denn bisher hat sich keine der grossen Marken dazu in irgendeiner Form geäussert.

Wie und was wird der Nutzer zukünftig noch teilen?

Sofern das Gesetz umgesetzt wird, werden Nutzer zukünftig wohl nur noch ihre eigen erstellten Inhalte oder die von anderen Nutzern teilen und verlinken. Aber sicher keine Markeninhalte oder  Verlagsinhalte mehr, wie auch der geschätzte Thomas Knüwer schon 2012 dargestellt hat (auch wenn er zwischenzeitlich von seiner Linie abgewichen ist und doch wieder auf Verlagsinhalte verlinkt).

Damit bleiben dem Nutzer zukünftig nur noch zwei Möglichkeit des Teilens: Per mündlicher Empfehlung von Angesicht zu Angesicht sowie digital im Darknet. Ersteres geschieht immer noch am häufigsten und hat zudem die beste Marketing-Wirkung. Letzteres wäre sich keine Option für Marken. Jedenfalls noch nicht.

Und jetzt? Die Copyright-Reform der EU wird kommen. Nicht.

Noch ist der Kampf um das freie, teil- und verlinkbare Internet nicht verloren. Zum einen stehen noch Urteile des EUGH aus, zum anderen wird wohl erst am 4. Juli im EU Parlament von allen Abgeordneten über die Vorlage des Rechtsausschusses abgestimmt.

Wer diesen Unsinn der Copyright-Reform also noch verhindern will, nutzt bis dahin die Angebote von https://changecopyright.org/de oder https://savethelink.org/de.

 


Dieser Text kann als Creative Commons Lizenz CC BY 2.0 von jedem kopiert, verlinkt, geteilt und auch gerne als Inspiration verändert genutzt werden. Es gilt kein Leistungsschutzrecht. Und bezahlt werden muss auch nicht dafür.

Und ja, das gilt auch für Verlage. Sofern sie denn wissen, was eine Creative Commons Lizenz ist (Nutzung und Weiterverbreitung erwünscht, sofern auf Urheber verwiesen und verlinkt wird).

 

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Paid first – ein (langer) Rant zum Leistungsschutzrechts-Unsinn im Neuland

Bild: https://savethelink.org/deBildergebnis für save the link

Warum die Verlage (und die europäischen Politiker) mit ihrem geplanten Leistungsschutzrecht nicht besser sind als der neue Protektionismus von Donald Trump – ein offener Brief von MR. WOM, Media-Prosumer und Earned Media Vertreter.

Zugegeben, dieser offene Brief ist kein „snackable Contentpiece“ und nicht „Mobile-Web-alike“ kurz gehalten. Aber die Länge dieses Textes ist notwendig gewesen, denn MR. WOM ist sehr verärgert über die Bornierheit, Ignoranz und Kurzsichtigkeit deutscher Verleger wie auch der europäischen Politiker, die am 20. Juni das Leistungsschutzrecht auf Europaebene einführen wollen.

Werte Verleger und Europa-Politiker

Im Jahr 1996 fragte MR. WOM einen Bertelsmann-Verlagsmanager, ob es sich denn für seinen Verlag rechnen würde, die gerade im „ach so neuen“ Internet publizierten redaktionellen Inhalte kostenfrei den Lesern zur Verfügung zu stellen, wo doch Printnutzer dafür noch zahlen müssten. Die Antwort des Managers lautete: „Das ist kein Problem, wir werden damit viele neue Leser bekommen und machen die Inhalte dann kostenpflichtig, wenn wir genügend Nutzer „angelockt“ haben. Bis dahin werden wir gutes Geld mit den Werbeeinnahmen verdienen.“

Heute – mehr als 20 Jahre später – bekommen die Verlage die Quittung für ihre damalige Überheblichkeit  in mehrfacher Hinsicht: Zum einen bekommen sie den kostenlosen Content-Geist nicht mehr zurück in die Flasche – die digitalen Paywall-Einnahmen fangen bei weitem nicht die sinkenden Vertriebserlöse im Printgeschäft auf. Zum anderen rechnet sich das reine Werbeerlösmodell nicht kostendeckend und ist zudem bedroht durch die noch kommende neue ePrivacy Richtlinie.

Restauration a lá Trump statt Reformation

Statt nun aber weiter echte Innovationen und die Transformation in den Medien ernsthaft voranzutreiben, greifen Verlage und Politik lieber zum Leistungsschutzrecht als Mittel der Restauration, das im digitalen vernetzten Zeitalter des Teilens einen Rückfall ins Mittelalter bewirkt und an den von vielen Verlagen wie auch Politikern kritisierten trump´schen Protektionismus erinnert.

Ganz ehrlich – fällt Euch echt nichts Besseres ein? Macht uns Lesern wie auch Bürgern und Internetnutzern doch bitte nichts vor.

Nur weil Ihr 20 Jahre geschlafen und zugesehen habt, wie sich das Internet entwickelt und Ihr dabei nichts an Euren Geschäftsmodellen („die sind ja sooo Neunziger“)  – wie auch dem politischem Management der Digitalisierung – verändert habt, sollen wir Nutzer nun dafür büßen?

Kurz zur Erinnerung:

  • Es war nicht unsere Idee, dass Ihr euren hochwertigen Content verschenkt habt. Jetzt haben wir uns daran gewöhnt. Ihr hättet das von Anfang an selber und anders steuern können.
  • Es ist auch nicht unsere Schuld, dass ihr es bis heute nicht hinbekommen habt, erfolgreich so etwas wie Spotify oder iTunes für Euren digitalen Content zu entwickeln.
  • Ebenso wenig wie wir verantwortlich sind, dass ihr uns Nutzer so lange mit nerviger Werbung bombardiert, sodass wir uns nun davor mit Adblockern schützen.
  • Oder, dass ihr keine eigene Suchmaschine entwickelt habt.
  • Dass ihr Clickbaiting-Content produziert, der niemanden interessiert
  • Oder, dass Ihr uns teils flache oder wenig innovative Inhalte und Formate bietet, sodass wir uns jetzt lieber an den Meinungen unserer Freunde, von Bloggern und Influencern orientieren und uns mehr über diese informieren.
  • Und – last but not least – keiner hat Euch (insbesondere den Springer Verlag) gezwungen, eure eigentlich noch gut laufenden und margenträchtigen Printgeschäfte abzubauen oder gar abzugeben und stattdessen nur noch zu 100% hipstermäßig auf „Digital“ zu setzen.

Earned Media vs. Paid Media

Die Verlage wie auch die von ihren Lobbyisten erfolgreich beeinflussten Politiker haben leider weder dem Nutzer zugehört, noch etwas vom Internet und seiner impliziten Sharing- und Link-Ökonomie verstanden. Vielleicht haben sie aber auch schlichtweg Angst vor der Veränderung und Machtverschiebung, die durch die Digitalisierung entstanden.

Angst den Kampf von Paid Media – den traditionellen werbefinanzierten Massenmedien –  gegen Earned Media – der Stimme der Medienmassen – zu verlieren. Denn im digitalen Raum gibt es einen neuen König, den Nutzer, den Bürger, den Wähler, den Konsumenten. Und mit ihm jede Menge nutzergenerierte Inhalte – sogenanntes Earned Media.

Jeder kann heute sehr einfach und schnell zum Medium werden und die etablierten Medien ablösen – wie der Influencer-Trend aktuell schön belegt. 80 Prozent aller Webinhalte sind heute schon nutzergeneriert. Jeder teilt Bilder, empfiehlt, erstellt Inhalte und bewertet. Mit jedem Selfie, jeder Bewertung und jedem  geteilten Food-Bild steigt der Nutzer-Content weiter an.

Damit wird quasi jeder Nutzer zum „Influencer“, jeder dritte Internetnutzer weltweit bezeichnet sich bereits als „Brand Advocate“ (lt. Google Consumer Barometer) und lt. Studien soll bereits jeder Elfte Deutsche ein „Influencer“ sein.

Und dies hat Auswirkungen auf die Machtverhältnisse – die Macht verschiebt sich vom Anbieter auf den Nachfrager, wie es Prof. Kruse dem Bundestag schon 2011 erklärt hat. Oder wie es im Cluetrain-Manifest bereits 1999 festgehalten und in 2015 noch mal aktualisiert wurde. Aber ihr Verleger und Politiker habt das natürlich nicht gelesen – oder einfach ignoriert.

Wir Nutzer beeinflussen mit unseren geteilten und verlinkten Inhalten die Meinungen und Entscheidungen anderer Nutzer – wirtschaftlich, politisch wie auch beim Medienkonsum. Bereits 2008 sagte ein Mediennutzer der Times, dass er Medien nicht mehr abonniere, denn „wenn eine Nachricht wirklich wichtig ist, wird sie mich über meine Freunde erreichen.“ Damit wirkt das geteilte Earned Media der Massen wie ein Filter, eine Kontrollinstanz, der sich zwischen Sender und Empfänger schiebt und dann für jeden die nun bekannte Filterblase erzeugt.

Dass dies Verlegern und Politikern nicht schmecken kann, ist offensichtlich, denn es bedeutet einen Machtverlust. Es kann ja gar nicht sein, dass jetzt einfach so irgendwelche Nutzer da draussen per Teilen und Verlinkung entscheiden, welche Medieninhalte und politischen Meinungen die Leute erreichen und welche nicht.

Wenn Ihr also ehrlich seid – liebe Politiker wie auch Verlage – dann wollt ihr mit dem Leistungsschutzrecht einfach nur das alte Meinungsmonopol und Sender-Empfänger-Prinzip aufrechterhalten, in dem ihr uns nun das Teilen von Inhalten und damit den innovativen Wettbewerb um die Inhalte verbietet.

Leistungsschutzrecht gefährdet Innovation der Medien

Würden die Verleger und mit Ihnen die Politiker kurz innehalten und nachdenken, würde Ihnen bewusst werden, dass das Leistungsschutzrecht eigentlich die dringend nötige Innovation und Transformation im Mediensektor verhindert.

Nicht nur, dass das Leistungsschutzrecht den Marktplayern in die Hände spielt, die außerhalb Europas ihre Innovationen weiter vorantreiben, allen voran in China und den USA. Beispiele und Argumente hierfür sind schon anderen Stellen genügend aufgeführt worden (hier und hier und hier).

Nein, das Leistungsschutzrecht würde die Verlage zudem in falscher Sicherheit wiegen. Geschützt vor den Veränderungen im Markt würden sie ihre Bemühungen um Innovationen einstellen und müssten sich nicht mehr der nötigen Transformation stellen. Stillstand wäre die Folge, die europäische Medienlandschaft würde weiter abgehängt und wäre – falls das Leistungsschutzrecht ggf. irgendwann gekippt wird – im Wettbewerb hoffnungslos verloren.

Zudem wurde bisher noch kaum beachtet, dass das Leistungsschutzrecht insbesondere auch die gerade neu entstehenden Geschäftsmodelle der Verlage selbst gefährdet.

In den letzten Jahren haben diverse Verlage sogenannte Word-of-Mouth Marketing Angebote aufgebaut (u.a. von Verlagspartnern der VG Media) und tummeln sich neu auch im Influencer Business. Erst vorgestern gab der Springer Verlag selbst eine Kooperation in diesem Bereich bekannt.

Julia Jäckel, Vorstandsvorsitzende von Gruner + Jahr (G+J ist übrigens nicht Mitglied der VG Media), präsentierte den neu ausgerichteten Verlag 2015 auf dem Marketingtag in Stuttgart mit den Worten: „Wir machen ab jetzt Paid, Owned und Earned Media“. Starke Worte und eine Vision, die in die richtige Zukunft weist. Allerdings finden sich die neuen G+J Earned Media Bereiche (womit wohl vornehmlich trnd und die webguerillas gemeint waren) im neu geschaffenen Owned Media Bereich der Territory-Gruppe wieder, was irgendwie ein Widerspruch in sich ist.

All diese neuen Marketingangebote basieren darauf, dass Nutzer Produkte ausprobieren, bewerten, Nutzer-Content  als Earned Media erstellen und diesen im Internet per Verlinkung teilen. Doch genau daran werden sie nun durch das neue Leistungsschutzrecht gehindert oder zumindest stark eingeschränkt.

Ob das die Verlage wirklich so wollen – oder ist ihnen das ggf. noch gar nicht bewusst?

Ohne Medienmassen gar keine Massenmediennutzung mehr

Auch wenn der Entwurf des Leistungsschutzrechtes vorsieht, dass das einfache Linksetzen und das private, nicht kommerzielle Teilen weiterhin erlaubt bleiben sollen, sind die Nutzer bereits jetzt verärgert bis verunsichert. In diversen Nutzermeinungen zu Artikeln über das Leistungsschutzrecht  finden sich schon Kommentare wie „Also die Verlage sollen das gerne durchziehen. Denn dann wird nichts mehr verlinkt.“

Das Teilen von Links durch die Nutzer bietet Verlagen – aber auch Politikern, über die in Medien berichtet wird – dabei eine Menge Vorzüge, die vielen Leistungsschutzbefürwortern wohl gar nicht bekannt sind.

Verlage profitieren nicht nur von Google als Traffic-Lieferanten (nebenbei bemerkt: es ist eigentlich nicht Google, das den Traffic liefert, es sind wir Nutzer, die nach Medieninhalten auf Google und Facebook suchen), sondern vor allem von den vielen Nutzern, die täglich in den sozialen Netzwerken Medienberichte teilen und so für zusätzlichen Traffic sorgen.

Was die Verlage und Medienunternehmen anscheinend vergessen (oder nicht wissen?): Medieninhalte werden sehr gerne von Nutzern geteilt, sie sorgen für Gesprächsstoff und Word of Mouth. Mehr als die Hälfte der Nutzer sprechen über Medieninhalte und Medien, die „Medienbranche“ und ihre „Produkte“ (sprich Inhalte) gehören damit zu den am meisten geteilten Word of Mouth-Kategorien on- und offline überhaupt.

Und nicht nur die Medieninhalte selbst, sondern auch die Werbung in diesen Medien sorgt für zusätzliches Word of Mouth, wie Studien belegen.

Man sägt nicht den Ast ab, auf dem man sitzt. Doch. Stimmt.

Das habt ihr ja schon mal getan. Damals, ihr erinnert Euch. Genau, als ihr Euren wertvollen, teuren Content einfach so im Internet hergeschenkt habt. Und jetzt noch mal?

Also ernsthaft, liebe Verleger (und Politiker) – Ihr wollt uns Nutzern also das Teilen und Verlinken verbieten oder zumindest erschweren – trotz all der Vorteile die Teilen und Verlinkungen für Euch haben?

Na, dann mal zu. Macht ruhig.

Wir Medienmassen verlinken Euch dann einfach überhaupt nicht mehr. Wir nutzen und teilen stattdessen nur noch die Inhalte, die uns unsere Freunde empfehlen und die von diesen produziert wurden. Denen glauben wir eh mittlerweile mehr als Euch. Und ihr bekommt dann die Fakenewsfilterbubble, die Ihr nicht wolltet, Euch aber mit dem Leistungsschutzrecht dann redlich verdient habt.

Eure Nutzer, Leser, Bürger und Wähler.

 


Dieser Text kann als Creative Common Lizenz CC BY 2.0 von jedem kopiert, verlinkt, geteilt und auch gerne als Inspiration verändert genutzt werden. Es gilt kein Leistungsschutzrecht. Und bezahlt werden muss auch nicht dafür.

Und wer mag, nutzt die Angebote von https://changecopyright.org/de oder https://savethelink.org/de und redet mit seinem EU Abegordneten – oder schreibt direkt Herr Döpfner über den Axel Springer Verlag auf Twitter: https://twitter.com/axelspringer.

MR. WOM freut sich auf Eure Meinungen und Kommentare hier im Blog.

 

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Word of Mouth zur #DSGVO – Best of “Datenschutz” Buzz

Bildquelle: Dennis van der Heijden | Creative Commons Lizenz | CC BY 2.0

MR. WOM weiss, das Thema nervt mittlerweile ein wenig. Aber nun ist sie da, die DSGVO. Und mit Ihr – davor wie auch danach – jede Menge Gerüchte, Mundpropaganda, negative Bewertungen, positive Befürwortungen, Social Buzz, Erheiterndes und auch Nachdenkliches – sprich eine Menge Word of Mouth.

MR. WOM hat einige schöne Beispiele zusammengestellt, die zeigen, dass Fimen das Thema DSGVO auch gut nutzen können, um positiv für eigenen Gesprächsstoff zu sich selber zu sorgen:

Ein Metzger aus Österreich setzt auf DSGVO konformes Fleisch:

Zwei Buchhandlungen und zwei #DSGVO Buzz-Ideen:

Wenn kleine Firmen schon so was können, dann dürfen die “Grösseren” nicht fehlen, vor allem wenn Lustiges & Provokantes sozusagen zum Markenkern gehört, wie bei Truefruits:

Und auch Werber spielten mit dem Thema kreativ, wie diese mobile Plakatkampagne der Agentur Strobinski und dem geschätzten Thomas Koch für Caesar+Cleo zeigt:

Selbst mit der Art und dem Inhalt ihrer Datenschutzerklärung konnten Selbständige und Firmen für Word of Mouth sorgen. Etwa Andreas W. Ditze, der Klartext sprach oder der Chefblogger mit seiner “ehrlichsten Datenschutzerklärung der Welt”, die wohl schon von 39 anderen Webseiten übernommen wurde.

Mit der DSGVO als Personenmarke Buzz und PR erzeugen

Auch das Netz hatte viel zu sagen zur DSGVO – immerhin konnte man sich und seine persönliche (Influencer) Marke damit gut in´s Gespräch bringen. Auf Twitter findet man die “Perlen der DSGVO” unter #DSGVOWahnsinn.

Wer so von sich Reden machte, der schaffte es dann auch in die Presse – viele Medien machten “bunte Best of” Listen – wie etwa Buzzfeed oder heise.de, die ein DSGVO-Absurditätenkabinett auflisteten.

Und die Politik war natürlich auch mit dabei – auch wenn sie mit solchen Beispielen eher für “bad buzz” sorgten:

MR. WOM und die DSGVO

MR. WOM hat die DSGVO natürlich auch pünktlich umgesetzt: Neben dem Entfernen bestimmter Tools gehörten auch ein Menge Anpassungen dazu – hier ein kleiner Aufriss dazu:

Hilfreich war hier u.a. eine Zusammenstellung des Blogs “Datenschmutz”aus Österreich (Danke dafür!).

MR. WOM´s aktuelle Datenschutzerklärung können Sie hier im Detail anschauen. Ob Ihnen die Fehler darin wohl auffallen? Aber Sie lesen sie ja eh nicht…

Und Sie?

Was sagen Sie zur DSGVO? Kennen Sie weitere gute Beispiele, wie Firmen, Marken oder Menschen mit dem Thema DSGVO für Word of Mouth und Buzz gesorgt haben? Oder haben Sie selber mit dem Datenschutz für Buzz gesorgt?

MR. WOM sammelt Ihre Beispiele hier im Blog – ein Kommentar hier oder ein Post via #DSGVOWOM auf Twitter genügt.

 

Mach MR. WOM glücklich - sei der erste Weitererzähler dieses Beitrags. Danke!