Phytosanitarycertificate Pflanzengesundheitszeugnis Certificat phytosanitaire

Pflanzengesundheitszeugnis
Allgemeines

Ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass die zu exportierenden Pflanzen oder Pflanzenteile die phytosanitären Anforderungen des Empfängerlandes ausserhalb der EU erfüllen.
Bei der Inverkehrbringung von Pflanzen und Pflanzenteilen in der Schweiz und in EU-Mitgliedsländer werden die phytosanitären Anforderungen durch das Pflanzenpasssystem sichergestellt, es wird kein zusätzliches PGZ benötigt. Weitere Informationen über den Pflanzenpass finden Sie unter   www.pflanzengesundheit.ch.  

Grundsätzlich werden PGZ von der Nationalen Pflanzenschutzorganisation (NPPO) des Exportlandes aufgrund der Importauflagen des Empfängerlandes ausgestellt und entspricht den internationalen Vorgaben gemäss ‘International Plant Protection Convention’ IPPC www.ippc.int
Das PGZ begleitet die Exportsendung während des Transports und ist ab Ausstellungsdatum während zwei Wochen gültig, im Falle von Seefracht ist das PGZ gültig, bis die Ware im Bestimmungsland ankommt.

Ein Gesuch für ein PGZ soll früh genug eingereicht werden, denn es muss berücksichtigt werden, dass die Abklärung der Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes sich als schwierig erweisen kann. Es können Importbewilligungen oder ein Verweis auf die gesetzlich definierten Importauflagen vom NPPO des Empfängerlandes verlangt werden. Aufgrund der Importauflagen können Laboruntersuchungen oder Feldkontrollen nötig sein können. 
Aus diesen Gründen wird empfohlen, den Pflanzenschutzdienst mehrere Wochen vor dem geplanten ersten Export zu kontaktieren.

Es obliegt der exportierenden Firma oder Person, sich über die Einfuhrbestimmungen zu erkundigen. Wir empfehlen, diese Abklärungen über den Kunden im Empfängerland beim NPPO im Empfängerland zu tätigen. Die Importauflagen sollen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch vorliegen. Allfällige Übersetzung werden durch die exportierende Firma oder Person sichergestellt.
Der Pflanzenschutzdienst lehnt jegliche Verantwortung im Falle einer Rückweisung der Exportware vom Empfängerland ab.

PGZ für den Export werden durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) in Genf und und vom BAFU ausgestellt. Die zuständigen Experten dürfen PGZ ausschliesslich für Firmen mit einer Adresse in der Schweiz ausstellen sowie für Pflanzen und Pflanzenteile, welche sich in der Schweiz befinden. Grundsätzlich wird die Exportware einer phytosanitären Ausfuhrinspektion unterzogen.

Hinweis zum "Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr"
Für Pflanzen und Pflanzenteile, die mit einem PGZ eingeführt und in der Schweiz gelagert, in Lots aufgeteilt oder neu verpackt wurden, soll ein Gesuch für ein ‘Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr’ gestellt werden. Eine Kopie des PGZ mit dem die Pflanzen und Pflanzenteile, in die Schweiz eingeführt wurden, wird dazu benötigt.

Gesuch beantragen
Um ein schweizerisches PGZ für den Export aus der Schweiz zu erhalten, sind folgende Informationen nötig:
 - Name und Adresse des Absenders
 - Name und Adresse des Empfängers
 - Herkunft der Pflanzen oder Pflanzenteile
 - Transportmittel
 - Detaillierte Beschreibung der Pflanzen oder Pflanzenteile (wissenschaftlicher Name auf Lateinisch)
 - Menge der Pflanzen oder Pflanzenteile
 - Importauflagen vom NPPO des Empfängerlandes

Gebühren
Objekt - - - - - - - - - - - - - - Gebühren
Ausstellen eines PGZ - - 50 CHF pro PGZ
Export-Beratung - - - - - - 90 bis 200 CHF pro Stunde
Ausfuhrinspektion - - - - - 90 bis 200 CHF pro Stunde
Anreisepauschale - - - - 100 CHF 
Laboruntersuchungen -  gemäss Aufwand                                                                                               

Bei Fragen zum PGZ wenden Sie sich bitte an die/den entsprechende/n Expertin/Experten:

Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst in Genf  für Feld-, Gemüse-, Obst- und Beerenanbau, Reben, Medizinal- sowie Zierpflanzen, Saatgut und gebrauchte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte unter phyto.geneve(at)blw.admin.ch 

BAFU in Bern für Forst und Holz per Mail an antonello.speroni(at)bafu.admin.ch

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