Aktuelles
Verschiebung Kehrichtabfuhr am 1. Mai 2024
In der Sammelzone Roggwil entfällt die Kehrrichtabfuhr vom Mittwoch, 1. Mai 2024. Die Abfuhr wird am Donnerstag, 2. Mai 2024 nachgeholt.
Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand
Der Regierungsrat hat die gesetzliche Leinenpflicht per 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit Fr. 100.00 gebüsst werden.
Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann. Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.
Flyer Hunde an der Leine führen (1.5 MB)