Vorfälligkeitsentgelt bei Kündigung einer Immobilienfinanzierung zu hoch – bei Vorliegen der Voraussetzungen besser widerrufen

Vorfälligkeitsentgelt bei Kündigung einer Immobilienfinanzierung zu hoch – bei Vorliegen der Voraussetzungen besser widerrufen
07.08.2014344 Mal gelesen
Bei der Kündigung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung werden häufig hohe Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Der Widerruf des Kreditvertrags kann der Ausweg sein.

In den meisten Fällen beschleicht den Darlehensnehmer bei der Kündigung einer Immobilienfinanzierung angesichts der Höhe der Restschuld und der "sonstigen Gebühren" ein ungutes Gefühl. "Zu recht", meint Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart und bundesweit mit dem Thema "Widerruf von Immobilienfinanzierungen befasst, und verweist auf die unmäßig hohen Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken: " Die Banken halten sich mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen schadlos für entgehende Zinseinnahmen" Da die Kunden sich ohnehin meist in einer Zwangslage wie schwerer Krankheit, Umzug oder Arbeitslosigkeit mit dem Wunsch nach einer vorzeitigen Auflösung des Darlehensvertrags an die Bank gewandt haben wurde die Zahlung der verlangten Vorfälligkeit letztendlich akzeptiert.

Stattdessen sollte man besser fachanwaltlich prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen. Der Unterschied zwischen einem "Widerruf" und einer "Kündigung" liefert die Antwort auf das Problem "ärgerliche Vorfälligkeitsentschädigungen."

Die Bank kann sich bei einer Darlehenskündigung nämlich mit einem Vorfälligkeitsentgelt für zukünftig ausbleibende Zinserträge entschädigen. Bei einem Widerruf aber gilt der Vertrag als nicht geschlossen - es bleibt die Restschuld, aber keine Möglichkeit für die Bank, darüber hinaus gehende Gebühren oder "zukünftige Zinsen" zu berechnen. Weitere Informationen gibt es unter http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung

 

RA Michael Staudenmayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI STAUDENMAYER
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Kanzleiprofil

Schwerpunkte der Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer sind das Kapitalanlagerecht, das Immobilienrecht und das Steuerrecht mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen. Außerdem werden solche Mandate auch mit Berührung zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht sowie mit internationalen Bezügen betreut.

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner langjährigen Beratungs- und Prozesstätigkeit hat er eine Vielzahl von Fällen im Bank- und Geldanlagerecht bearbeitet (Immobilien, Genossenschaftsanteile, Genussrechte, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate, Investmentfonds, offene Immobilienfonds, Aktien, hybride Lebensversicherungsprodukte, Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, stille Beteiligungen, Darlehen).

Im Bereich des Bank- und Geldanlagerechts werden bundesweit und ausschließlich die Interessen von Privatpersonen, Family Offices sowie Unternehmern im Privatbereich vertreten.