Kontakt zu Fragen zur Quellensteuer im Kanton Aargau in der Schweiz
Kantonales SteueramtSektion Quellensteuer
Telli-Hochhaus / Tellistrasse 67
5004 Aarau
Tel.: 062 835 26 66
Fax: 062 835 26 59
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Kontaktformular für Fragen zur Quellensteuer im Kanton Aargau
Die Aargauische Quellensteuer gilt für ausländische Personen (mit Wohnsitz im Kanton oder im Ausland), die im Kanton eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Der Quellensteuerabzug durch die Arbeitgebenden ersetzt die ordentliche Veranlagung. Von diesem Verfahren ausgenommen sind Personen mit Niederlassungsbewilligung C; diese werden ordentlich veranlagt.
Rückerstattungsgesuche zur Quellensteuer in Kanton Aargau
Rückerstattungsgesuche zur Quellensteuer im Kanton AargauMerkblätter zur Quellensteuer im Kanton Aargau
Merkblätter zur Quellensteuer im Kanton AargauInformationsblätter zur Quellensteuer im Kanton Aargau
Informationsblätter zur Quellensteuer im Kanton AargauMehr zum Thema Quellensteuer
Externe Anbieter
- Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargau Services Standortförderung
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) (öffnet in einem neuen Fenster)
Verwaltungsinterne Plattformen
Rechtliche Grundlagen
Eidgenössische Steuererlasse
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG (SR 642.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Steuerharmonisierungsgesetz StHG (SR 642.14) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Quellensteuerverordnung QStV (SR 642.118.2) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Schwarzarbeitsgesetz BGSA (SR 822.41) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonale Steuererlasse
- Steuergesetz StG (SAR 651.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Quellensteuerverordnung QStV (SAR 651.711) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SAR 621.111)
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