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Fragen von TeilnehmerInnen

Darf ich mit dem Projekt starten, bevor ich eine Verfügung des RAV erhalten habe?
Kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden?
Wann sollten die Vertragsverhandlungen starten?
Gibt es eine Übernahmegebühr nach dem Projekt?
Welche Verpflichtung hat das Unternehmen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen nach dem Projekt keine Stelle geschaffen wird?
Was ist meine Aufgabe zum Abschluss des Projektes?

Darf ich mit dem Projekt starten, bevor ich eine Verfügung des RAV erhalten habe?

Nein, sie müssen die schriftliche Verfügung abwarten, denn ansonsten sind Sie bei einem Arbeitsunfall nicht versichert.

Wann darf ich mich definitiv für die Weiterbildungskurse anmelden?

Sobald Sie die Verfügung vom RAV erhalten haben.

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Welche Rechnungsadresse muss ich bei der Anmeldung der Kurse angeben?

Geben Sie unsere Adresse Aloja GmbH, Walserstr.1, 9014 St.Gallen an und teilen Sie dem Kursanbieter mit, dass Ihr Name auf der Rechnung vermerkt werden muss.

Kann der Weiterbildungsplan während dem Projekt geändert werden?

In begründeten Fällen ja, wenn die Kosten des Ersatzkurses nicht höher sind. Das Gesamtkostendach gemäss Verfügung darf nicht überschritten werden. Auf jeden Fall müssen die Weiterbildung den definierten Anforderungen entsprechen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie es für nötig befinden, den Weiterbildungsplan zu ändern.

Übersicht

Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber dem Arbeitgeber während des Projektes?

Grundsätzlich haben Sie die gleichen Verpflichtungen wie alle anderen Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu sind Sie auf jeden Fall verpflichtet, die Projektarbeit ausreichend zu dokumentieren, so dass diese einer nachfolgenden Person gut übergeben werden kann, wenn Sie eine Stelle finden..

Wie fülle ich die monatliche AMM-Bescheinigung aus und an wen muss ich es wann senden?

Die blauen Formulare „Bescheinung/Rechnung des Kursveranstalters“, die Sie vom RAV direkt erhalten, müssen Sie jeweils bis spätestens dem dritten Werktag des Folgemonats an die in der Verfügung angegebene Adresse senden. Dabei müssen Sie folgende Punkte ausfüllen:

A Ankreuzen, ob Sie anwesend waren oder Fehltage hatten, bei Anwesenheitstagen ein Kreuz am entsprechenden Tag, bei Fehltagen den Buchstaben gemäss Legende einfüllen.

B Unter Punkt 2 „Rechnungsstellung an die Arbeitslosenkasse“ und Punkt 3 „Bemerkung/Bestätigung“ nichts eintragen – Mit Ort, Datum und Stempel vom Verantwortlichen des Unternehmens unterschreiben lassen.

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Wie fülle ich das Formular "Monatsrapport TeilnehmerIn" aus und an wen muss ich es wann senden?

Das grüne Formular „Monatsrapport TeilnehmerIn“ müssen Sie Ende Monat ausfüllen und an Aloja GmbH, Walserstr.1 ,9014 St.Gallen senden. Das Formular sollte eigentlich selbsterklärend sein. Speziell dabei zu beachten ist der Punkt „Wie hoch schätzen Sie die Chance für einen erfolgreichen Projektabschluss ein“. Diese Frage sollte so beantwortet werden, wie gross Sie die Wahrscheinlichkeit einer anschliessenden Anstellung einschätzen.

Der versicherte Verdienst wurde von der ALV nicht oder nur zum Teil ausbezahlt, woran kann das liegen?

Ein Grund könnte darin liegen, dass Sie die AMM-Bescheinigung nicht rechtzeitig eingesandt haben, andernfalls kann dies nichts mit dem WINN-Projekt zu tun haben. In diesem Fall kontaktieren Sie Ihre/n RAV-BeraterIn.

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Auf welche Spesen habe ich Anspruch?

Die Arbeitslosenversicherung entschädigt die Spesen wie bei einem normalen Kurs. Sie haben zum Arbeitsort und zu den Kursorten Anrecht auf die Entschädigung der Kosten der günstigste Variante des öffentlichen Verkehrs (Monatsabo zum Arbeitsort, 2.Klasse). Nur wenn die tägliche Anreisezeit 4 Stunden übersteigt, haben Sie das Recht entweder die Entschädigung der Autokosten oder einen Beitrag an eine Zimmermiete zu beantragen. Bei Kursen im Ausland werden nur die Kosten bis an die Grenze entschädigt. Wenn der Arbeitsort nicht gleich dem Wohnort ist, so haben Sie Anrecht auf eine Verpflegungspauschale von CHF 15.- täglich (bei Unternehmen mit einer Kantine CHF 10.- täglich)

Wie rechne ich die Spesen mit der Arbeitslosenversicherung ab?

Rechnen Sie diese zusammen mit der monatlichen AMM-Bescheinigung ab. Legen Sie dazu der Bescheinigung allfällige Quittungen bei. Wenn Sie ohne Bewilligung das Auto verwenden, können Sie nur die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnen (legen Sie dazu eine Kostenbescheinigung der SBB bei, die Sie am Bahnschalter erhalten).

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Muss ich mich während des Projektes weiter bewerben?

Sprechen Sie dies mit Ihrem/Ihrer RAV-BeraterIn direkt ab. Es hängt davon ab, wie hoch die Chance auf eine Stelle nach dem Projekt ist und wieviele Bezugstage Sie nach Abschluss des Projektes noch haben. Wenn das Projekt eine wirklich sehr hohe Erfolgschance hat und Sie erst am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit stehen, dann habe die RAV-BeraterInnen die Möglichkeit Sie von den Bewerbungsbemühungen zu befreien. Wenn der Projekterfolg aber eher unsicher ist oder Sie nach dem Projekt nur noch wenige Bezugstage haben, so empfehlen wir Ihnen im Eigeninteresse, sich weiter zu bewerben. In der Regel werden von den RAV-BeraterInnen bis zur Hälfte der Projektdauer reduzierte Arbeitsbemühungen (2-5 pro Monat) erwartet. Nach der Hälfte wird die Situation dann noch einmal neu betrachtet. Die letztliche Entscheidung darüber hat auf jeden Fall der/die RAV-BeraterIn.

Muss mir der Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche frei geben?

Grundsätzlich ja, wenn es nicht anders möglich ist. Versuchen Sie aber doch die Vorstellungstermine an Randzeiten festzusetzen. Das wirkt auch gegenüber Ihrem allfällig neuen Arbeitgeber professioneller.

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Wieviel Ferienguthaben habe ich während des Projektes und bei wem muss ich diese Ferien beantragen/melden?

Sie haben pro 60 Bezugstage 5 Tage Ferienguthaben. (Bezugstage sind sämtliche Wochentage inkl. Feiertage, im Schnitt monatlich 21.7). Beantragen Sie die Ferien beim Projektunternehmen und melden Sie diese dem RAV und uns.

Mein Arbeitgeber hält sich nicht an die, in der Projektwoche erarbeitete Projektbeschreibung, wie muss ich vorgehen?

Wenn dadurch der Erfolg des Projektes oder der Erfolg der Weiterbildung gefährdet ist, so melden Sie dies uns so rasch als möglich. Wir werden dann mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen und allenfalls eine Sitzung einberufen. Ändert sich trotz Ermahnung des Arbeitgebers nichts, so haben wir die Möglichkeit das Projekt abzubrechen.

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Ich stelle zunehmend fest, dass die Projektziele kaum erreichbar sind, wie muss ich vorgehen?

Melden Sie sich bei uns so rasch als möglich. Wir werden dann eine Sitzung einberufen, um wenn möglich die Projektziele neu zu definieren oder andere Massnahmen zu prüfen.

Können die Projektziele im Verlaufe eines Projektes geändert werden?

Wenn sich zwingende Gründe dafür ergeben und Arbeitgeber und Sie damit einverstanden sind, so ist dies möglich. Natürlich muss auch nach der Zieländerung die Chance auf eine Stelle erhalten bleiben. Kontaktieren Sie uns, damit wir diese Änderungen mit allen Beteiligten besprechen können.

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Was ist das Ziel der Standortbestimmung Mitte des Projektes und wer ist dazu eingeladen?

Folgende Ziele hat dieses Treffen:

  • Besprechung der ersten Projekthälfte: Wurden die Ziele erreicht? Verläuft das Projekt nach Zeitplan? Wie verlief die Integration ins Team?
  • Auswertung der bisher erfolgten theoretischen Weiterbildung und der Kompetenzaneignung "on the job".
  • Definition der Ziele der zweiten Projekthälfte, allenfalls Änderung der Ziele, der Projektbeschreibung und des Weiterbildungsplanes.
  • Vorbesprechung über die Chancen einer Anstellung nach dem Projekt.
  • Grundsätzlicher Einblick für die RAV-BeraterInnen in das Projekt als Grundlage zur Entscheidung über die weiteren Bewerbungsbemühungen.

Eingeladen sind Ihr/e RAV-BeraterIn, die Projektverantwortlichen des Unternehmens, wir und natürlich Sie selber. Über die Standortbestimmung erstellen wir ein Protokoll.

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Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Stelle in Aussicht habe?

Ist das Stellenangebot zumutbar, d.h. entspricht die Stelle Ihren Fähigkeiten, ist der Arbeitsweg nicht länger als 4 Stunden täglich und bringt diese Ihnen mehr Lohn als die ALE, so sind Sie gezwungen die Stelle anzunehmen. In diesem Fall sollten Sie das Projektunternehmen informieren, sobald sich das Angebot konkretisiert, spätestens bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen. Dadurch erhält das Projektunternehmen die Möglichkeit ein Gegenangebot zu unterbreiten und Sie vor Projektende fest anzustellen. So haben Sie dann im Optimalfall gar die Auswahl zwischen zwei Angeboten.

Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat auf Ende Monat, kann aber in Spezialfällen vom RAV abgekürzt werden (ist allerdings bis jetzt noch nie vorgekommen). Wir werden uns sofort nach Bekanntwerden einer Projektkündigung mit allen Kräften bemühen, eine geeignete Nachfolge zu evaluieren und wenn möglich bereits paralell einzusetzen, damit die Übergabe reibungslos funktioniert. Bitte informieren Sie uns daher also auch rechtzeitig, sobald Sie Kenntnis von einem realistischen Stellenangebot haben.

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Kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden?

In wirklich gut begründeten Fällen ja, jeweils auf Ende Monat mit einem Monat Kündigungsfrist. Dies sollte aber wirklich nur in Notfällen genutzt werden, denn auch das Unternehmen setzt Erwartungen in sie. Bitte besprechen Sie auf jeden Fall die Situation beim ersten diesbezüglichen Gedanken mit uns! Denn bereits ein Gespräch zum richtigen Zeitpunkt kann die gegenseitigen Erwartungen klären und Missverständnisse aufklären.

Wann sollten die Vertragsverhandlungen starten?

Spätestens 3 Monate vor Abschluss des Projektes. Der Vertrag sollte spätestens nach 3/4 der Projektdauer abgeschlossen sein.

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Gibt es eine Übernahmegebühr nach dem Projekt?

Nein, hier gibt es keine weiteren Gebühren, damit eine mögliche Anstellung dadurch nicht blockiert wird.

Welche Verpflichtung hat das Unternehmen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen nach dem Projekt keine Stelle geschaffen wird?

Grundsätzlich gilt, dass bei Erreichen der in der Projektwoche definierten Ziele erwartet wird, dass eine Stelle geschaffen werden kann. Wurden die Ziele aus wirtschaftlichen Gründen nicht erreicht, obwohl Sie eine gute Arbeit geliefert hat, so erwarten wir vom Unternehmen, dass diese Sie bei Ihrer Stellensuche aktiv unterstützen (ist sogar in den AGB vertraglich festgehalten). Dies indem das Unternehmen Sie beispielsweise an andere Arbeitgeber weiterempfiehlt, ein gutes Arbeitszeugnis ausstellt und für Referenzanfragen zur Verfügung steht.

Haben Sie aber eine weniger gute Arbeit geliefert und konnten darum die Ziele nicht erreicht werden, so können Sie natürlich keinen grossen Einsatz des Unternehmens erwarten, denn die Referenz wäre dann ja auch eher schlecht. Auf jeden Fall ist das Unternehmen vertraglich verpflichtet, Ihnen in den letzten zwei Projektmonaten 20% der Arbeitszeit für Bewerbungsbemühungen zur Verfügung zu stellen, wenn keine Stelle geschaffen werden kann.

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Was ist meine Aufgabe zum Abschluss des Projektes?

Das Verfassen eines Schlussberichtes, zu dem wir Ihnen eine Vorlage senden. Fordern Sie zudem auf jeden Fall ein Arbeitszeugnis über die Projektdauer an, auch wenn Sie eine Stelle erhalten haben. Von uns erhalten Sie ein Zertifikat über die besuchte Weiterbildung.

Vielleicht finden Sie die Beantwortung Ihrer Frage auch im FAQ für KandidatInnen.

Wurde eine Ihrer Fragen durch dieses FAQ nicht beantwortet? Dann freuen wir uns über Ihr Mail.

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