Die Höhe des Honorares richtet sich nach staatlichen Tarifen (Prozesskostenverordung) oder aber nach persönlicher Honorarvereinbarung.

 

Bevorschusste Prozessführung, UR genannt

Wer das Geld (Einkommen und Vermögen) nicht hat, einen - nicht zum Vornherein aussichtslosen - Prozess zu führen, kann die bevorschusste Prozessführung beanspruchen.