Beschluss zum Antrag der einstweiligen Verfügung der Capital Colts e.V.

Die Capital Colts e.V. haben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Zulassung zum Spielbetrieb beim Landgericht Berlin gestellt. Es erreichten uns dazu viele Anfragen zum Ausgang dieses Verfahrens. Das Landgericht Berlin hat dazu folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 6.120,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Antragsteller seine einstweilige Zulassung zu dem von dem Antragsgegner organisierten Spielbetrieb in der Landesliga Ost der Sportart American Football erstrebt, war mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für ihren Erlass zurückzuweisen. Dem Antrag fehlt es sowohl an einem Verfügungsanspruch (1.) als auch an einem Verfügungsgrund (2.).
Bei der in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller einen Anspruch auf eine Zulassung zu dem vom Antragsgegner organisierten Spielbetrieb zustehen könnte.

Der gesamte Beschluss mit Begründung kann hier nachgelesen werden: 2014.06.02_Beschluss_Zurueckweisung_einstw._Verfuegung