Gemäss VUV Art. 32 müssen Anschlag- und Hebemittel periodisch von einem Fachmann kontrolliert werden.Die Europäische Norm sieht einen Kontrollintervall von 1 Jahr vor, welcher sich auch in der Schweiz als gängige Praxis eingebürgert hat.
Wir übernehmen das für Sie!
Wir - kontrollieren und überprüfen Ihre Anschlag- und Hebemittel - erstellen ein Prüfprotokoll - markieren die geprüften Produkte mit einer Kontrollmarke - führen notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten direkt vor Ort aus - beraten Sie bei der Anschaffung von Neu- und Ersatzteilen - liefern Ihnen Neu- und Ersatzteile
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