Statuten


1. Name und Zweck


Unter dem Namen „Aktion für katholische Schulen Zürich“ wurde am 11. Oktober  1954 ein Verein gegründet im Sinne von Art. 60ff. des ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich.


Der Verein bezweckt die Förderung der „Freien Katholischen Schulen Zürich“ (FKSZ) durch finanzielle Beträge und ideelle Unterstützung.


Der Verein ist gemeinnützig und schliesst jeden finanziellen Gewinn für seine Mitglieder aus.


2.  Mitgliedschaft


Mitglied des Vereins können natürliche oder juristische Personen sein. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschluss.


3. Organisation


Die Organe des Vereins sind:

a.die Vereinsversammlung

b. der Vorstand

c.die Rechnungsrevision


4. Vereinsversammlung


Die Vereinsversammlung findet jährlich bis spätestens 30. Juni statt. Die Mitglieder erhalten zusammen mit der Einladung zur Vereins-versammlung je einen schriftlichen Jahresbericht der Präsidentin/ des Präsidenten, die Jahresrechnung und den Bericht der Rechnungsrevisorinnen/-revisoren.


Die Vereinsversammlung nimmt Stellung zu den genannten Berichten und wählt den Vorstand, die Präsidentin/ Präsidenten und die Rechnungsrevisorinnen/-revisoren auf 3 Jahre. Im ersten Wahlgang entscheidet das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr.


Die Vereinsversammlung legt die Höhe des Jahresbeitrages fest.


5. Vorstand


Der Vorstand besteht aus 5 – 9 Mitgliedern. Jede Schule der FKSZ hat Anspruch auf einen Sitz im Vorstand. Er konstituiert sich mit Ausnahme der Präsidentin/ des Präsidenten selber. Der Vorstand setzt die rechtsverbindliche Unterschriftenreglung fest. Der Schulrat der FKSZ lässt sich durch eine Delegierte/ Delegierten im Vorstand der AkSZ vertreten.


Die Präsidentin/ der Präsident leitet die Vereinsversammlung und Vorstandssitzung. Sie/ er vertritt den Verein nach aussen.

Der/ die Aktuar/ in führt das Protokoll der Vereinsversammlung und der Vorstandssitzung.

Der/ die Kassier/ in führt die Vereinsrechnung.


Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann an die Vereins-versammlung rekurrieren.


Der/ die Delegierte des Schulrats stellt die Kommunikation zwischen den beiden Vereinen AkSZ und FKSZ sicher.


Der Vorstand ist für die Werbung neuer Mitglieder zuständig und führt Sonderaktionen (z.B. Verkauf der Heimosterkerze usw.) durch, die dem Vereinszweck dienen.


Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Beiträge an die Schule. Diese können zweckgebunden oder frei sein. Falls die finanziellen Mittel nicht zweckentsprechend eingesetzt werden können, entscheidet der Generalvikar des Kantons Zürich nach Konsultation des Vorstandes der AkSZ über deren Verwendung.


6. Statutenrevision


Über die Revision der Statuten entscheidet die Zweidrittelmehrheit der Vereinsversammlung.


7. Inkraftsetzung


Die vorstehenden Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 19. Mai 2008 beschlossen. Sie ersetzten diejenigen vom 11. Oktober 1954 und treten sofort in Kraft.

Aktion für katholische Schulen Zürich