Verein

1. Personenfreizügigkeitsabkommen, flankierende Massnahmen

Zur Vermeidung von Sozial- und Lohndumping wurde mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten das Entsendegesetz mit der Regelung der flankierenden Massnahmen in Kraft gesetzt. Den Vollzug des Entsendegesetzes hat der Gesetzgeber den Paritätischen Berufskommissionen (Branchen mit allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen – ave GAV) resp. den kantonalen Tripartiten Kommissionen (Branchen ohne allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen) Übertragen.

2. Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden AKGR

Im Auftrag von 14 Paritätischen Berufskommissionen und der Tripartiten Kommission vollzieht der Verein AKGR in Graubünden die flankierenden Massnahmen zum Entsendegesetz. Der Verein wurde im Jahr 2006 gegründet. Die strategische Führung obliegt dem Vorstand des Vereins Arbeitskontrollstelle Graubünden. Dieser setzt sich zusammen aus je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie einem Vertreter des Kantons Graubünden. Die Verantwortung der operativen Tätigkeiten liegt beim Geschäftsführer, welcher vom Arbeitsmarktinspektor unterstützt wird.

3. Auftrag

Der Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden betreibt für die 14 Mitglied-PBKs und die Tripartite Kommission eine Kontrollstelle zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Entsendegesetz im Kanton Graubünden.

4. Ziel

Die Arbeitskontrollstelle Graubünden AKGR kontrolliert im Auftrag der Paritätischen Berufskommissionen die Einhaltung der ave GAV der beteiligten Branchen sowie im Auftrag der Tripartiten Kommission die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Branchen ohne ave GAV. Zu diesem Zweck werden bei in- und ausländischen Unternehmungen Kontrollen durchgefährt.

5. Kontrollkonzept

Die Planung der Kontrollen sowie die Nachbearbeitung wie Rapportierung, Akteneinforderung, Sichtung etc. erfolgt auf dem Sekretariat der Arbeitskontrollstelle Graubünden. Die zu kontrollierenden Objekte im Kanton Graubünden werden in der Regel wie folgt bestimmt:

  • Meldungen des KIGA (Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden) über entsandte ausländische Arbeitnehmer
  • Wahrnehmungen der Kontrollorgane während ihrer Tätigkeit vor Ort
  • Hinweise aus der Bevölkerung und von Amtsstellen wie Polizei, Grenzwacht etc.
  • Aufträge von einzelnen PBKs
  • Nachkontrollen bei groben Verstössen gegen das Entsendegesetz EntG, Arbeitsgesetz und gegen die ave GAV.
  • Kontrollen bei Verdacht der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Schwarzarbeit BGSA
  • Wichtig: Die Kontrollen finden immer unangemeldet statt und können bei Bedarf auch an Wochenenden oder in der Nacht erfolgen.

Es wird insbesondere darauf geachtet, ob Tatbestände wie unbewilligte Arbeit, fehlende Aufenthaltsbewilligung oder Verdacht auf Schwarzarbeit vorliegen. Bei Bedarf werden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeiinstanzen durchgeführt. Im Kanton Graubünden werden die Kontrollen mit dem KIGA koordiniert.

Die AKGR erstellt einen Kontrollrapport und fordert bei Bedarf zusätzliche Unterlagen wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Banküberweisungen, Spesenzahlungen, Stundenkontrollen, Selbständigkeitsnachweise etc. an. Sie leitet den Kontrollrapport sodann mit den vorliegenden Unterlagen an die Tripartiten Kommission resp. die zuständigen Paritätischen Berufskommission weiter. Diese fährt eine formelle Überprüfung auf Einhaltung der geltenden Bestimmungen durch und sanktioniert bei Verstössen den fehlbaren Betrieb.

6. Auswertung / Statistik

Der Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden AKGR fährt über die laufenden Geschäfte eine Arbeits- und Aktivitätenkontrolle.

7. Kontakt

Die Geschäftsstelle des Vereins AKGR ist wie folgt erreichbar:
Mo bis Fr während Bürozeiten

Details siehe Rubrik Geschäftsstelle

Wer wir sind

Der Verein Arbeitskontrollstelle Garubünden (AKGR) und das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) vollziehen im Kanton Graubünden das Bundessgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer und die entsprechende Verordnung (Entsendegesetz / Entsendeverordnung).

Angesichts der geografischen und topografischen Verhältnisse des Kantons Graubünden sowie im Sinne eines effizienten Vollzuges arbeiten die AKGR und das KIGA eng zusammen.