Die Sicherungsabtretung ist ein Mittel der Kreditsicherung und wird üblicherweise mit dem Abschluss eines Kreditvertrages vereinbart.
Der Kreditnehmer tritt dabei die pfändbaren Anteile seines Einkommens an den Kreditgeber ab, wobei dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen (Zahlungsverzug) von der Sicherungsabtretung Gebrauch machen darf.