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HONORAR

KOSTEN UND HONORAR

Honorar

Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Effektive Barauslagen (wie Reisespesen, spezielle Kurierdienste, etc.) werden separat in Rechnung gestellt. Ferner unterliegen unsere Honorare grundsätzlich der Mehrwertsteuer (gegenwärtig 7,7% MWSt.).

Das Anwaltshonorar wird in der Regel im Rahmen der ersten Sitzung vereinbart. Bei der Vereinbarung des Honoraransatzes kann auf Ihre finanzielle Situation Rücksicht genommen werden. Sie haben jederzeit Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung über den getätigten Aufwand.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktieren Sie diese möglichst vorab, um frühzeitig abzuklären, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und die freie Anwaltswahl gewährleistet ist.

Zahlungsmodalitäten

Grundsätzlich wird eine Akontozahlung vereinbart. Die Abschlussrechnung wird in der Regel nach Beendigung des Mandats gestellt. Bei langwierigen oder besonders aufwendigen Fällen erfolgen monatliche bzw. vierteljährliche Teilabrechnungen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um bei einem Prozess die Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen zu können, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass der Staat einstweilen für diese Kosten aufkommt. In diesem Fall werden wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Voraussetzungen sind in jedem Fall die Bedürftigkeit des Mandanten und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.