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Für Sika-Führung ändert sich Situation durch UEK-Verfügung nicht

Opting-Out-Klausel
Baar ZG - Die Übernahmekommission (UEK) hat die Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten für gültig erklärt. Das mag zwar den Familienerben, die ihre Anteile teuer verkaufen wollen, den Rücken etwas stärken. Die Sika-Führung gibt sich aber überhaupt noch nicht geschlagen.
Management und Verwaltungsrat der Sika halten in einem Communiqué vom Freitagmorgen fest, dass die UEK ausdrücklich nicht entschieden habe, ob im vorliegenden Streitfall eine Anrufung der Opting-Out-Klausel durch Saint-Gobain missbräuchlich sei.

Andere juristische Entscheidungen

Diese Frage ist laut der Interpretation der Sika-Führung erst zu entscheiden, wenn Saint-Gobain die Klausel tatsächlich anrufen würde. Dies wäre der Fall, wenn der französische Konzern wie geplant die Aktien der Sika-Erben, die in der Schenker Winkler Holding gebündelt sind, übernehmen würde.

Ob dies überhaupt möglich ist, hängt aber noch von anderen juristischen Entscheiden ab: So hat derzeit etwa das Kantonsgericht Zug darüber zu entscheiden, ob die vom Sika-Verwaltungsrat erlassene Beschränkung der Stimmrechte für die Schenker Winkler Holding rechtens ist.

Streit um Sika noch nicht entschieden

Dass mit der jüngsten Verfügung der Streit um Sika noch längst nicht entschieden ist, zeigt sich auch an der Entwicklung des Aktienkurses. Zwar hat die Sika-Aktie am Freitag bei Handelsbeginn an der Schweizer Börse kurzzeitig über 3 Prozent an Wert eingebüsst. Nur schon eine halbe Stunde später wurden die Anteilscheine aber wieder gleich teuer wie am Vorabend gehandelt.

Mit rund 3540 Franken notierten die Sika-Papiere aber weiterhin über 300 Franken tiefer als Anfang Dezember, bevor die Erbenfamilie angekündigt hatte, ihr Aktienpaket an Saint-Gobain zu verkaufen.
(jbo/sda)
publiziert: Freitag, 6. März 2015 / 06:41 Uhr , aktualisiert: Freitag, 6. März 2015 / 11:37 Uhr

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