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Ausleihfristen

Ausleihen 

Medien können nur von eingeschriebenen Personen mit gültigem Bibliotheksausweis ausgeliehen werden. Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechenden von der Bibliothek bestimmten Altersfreigaben ausleihen. 

Ausleihfristen: 

Bücher4 Wochen
Zeitschriften4 Wochen
Hörbücher4 Wochen
Sachhörbücher4 Wochen
Kassetten4 Wochen
Spielfilme2 Wochen
Sachfilme4 Wochen
E-Games4 Wochen
E-Book-Reader4 Wochen
Sprachkurse4 Wochen
Spiele4 Wochen
Tonie-Hörfiguren4 Wochen

Nicht reservierte Medien können einmal verlängert werden. Ausgeliehene Medien können reserviert werden. Nicht entliehene Medien können nicht reserviert werden.

Mahnungen 

Eine Woche nach Ablauf der Leihfrist wird die erste Mahngebühr fällig. Danach folgen die zweite und die dritte Mahnung nach jeweils einer weiteren Woche. Nach erfolgloser dritter Mahnung werden die Medien zum Neupreis zuzüglich einer Bearbeitungs- und Rechnungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Filmen wird die erste Mahngebühr ab dem zweiten Tag nach Ablauf der Ausleihfrist erhoben. Die zweite und die dritte Mahnung folgen jeweils nach 3 Tagen. Die Gebühren werden nach Ablauf der Ausleihfrist geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnung. Die Bibliothek entscheidet über den Versandweg.  

Beschädigung / Verlust 

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums wird neben den Kosten für Ersatz auch eine Bearbeitungsgebühr verlangt.