Wichtige Links, nicht nur zu besani

www.svazurich.ch/pdf/001.004d.pdf
Anmeldeformular Hilflosenentschädigung

www.ipwin.ch
ipw Integrierte Psychiatrie Winterthur

www.gemeindepsychiatrie.net
Gemeindepsychiatrie Winterthur

ulla.ott@bluewin.ch
Ulla Ott, Budgetberatung

www.heilsarmee-winterthur.ch/?Rpage=casa.html
Christliche Anlaufstelle für Soziale Anliegen

www.ref.ch/frauenhilfe-winterthur/Verein/verein.html
Evangelische Frauenhilfe Winterthur


www.admin.ch/ch/d/as/2003/3837.pdf
Link zum vollständigen Text der 4. IV.Revision

(Auszug aus der 4. IV-Revision)

Bundesgesetz
über die Invalidenversicherung
(IVG)
Änderung vom 21. März 2003

Artikel 42 Anspruch

...
3 Als hilflos gilt ebenfalls eine Person, welche zu Hause lebt und wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen ist.
Ist nur die psychische Gesundheit beeinträchtigt, so muss für die Annahme einer Hilflosigkeit mindestens ein Anspruch auf eine Viertelsrente gegeben sein. Ist eine Person lediglich dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen, so liegt immer eine leichte Hilflosigkeit vor. Vorbehalten bleibt Artikel 42 bis Absatz 5.

(nach oben)