Wer

BAUSCHLICHTUNG.CH führt drei Listen mit Persönlichkeiten, die als Schlichter qualifiziert sind.

  • Baufachleute, die ihren Beruf zur Hauptsache auf der Seite Bauherr oder Planer/Bauleitung ausgeübt haben.
  • Baufachleute, die ihren Beruf zur Hauptsache auf der Seite Unternehmer ausgeübt haben.
  • Juristen mit Erfahrung als Richter im Privatrecht und im Bauwerkvertragsrecht erfahrene Rechtsanwälte.

Von den Baufachleuten werden überdurchschnittliche Erfahrungen im privaten Baurecht erwartet.

Über die Aufnahme in die Liste als Schlichter entscheidet der Vorstand von BAUSCHLICHTUNG.CH.

Die Schlichter

Voraussetzung, um vom Vorstand von BAUSCHLICHTUNG.CH als Schlich­­ter gewählt zu werden, sind überdurchschnittliche Kenntnisse in der Abwicklung von Bauwerkverträgen. Die Schlichter sind oder waren in ihrer Berufstätigkeit zur Hauptsache entweder als Bauherr / Planer, als Unternehmer oder als Richter oder Baujurist tätig. Sie nehmen in einem Schlichtungsverfahren die Rolle auf der Bauherrenseite, der Unternehmerseite oder als Jurist wahr. Die Geschäftsstelle von BAUSCHLICHTUNG.CH führt eine Liste mit den aktiven Schlichtern.

Es steht den Parteien natürlich frei, Persönlichkeiten als Schlichter vorzuschlagen, welche nicht auf den Listen der aktiven Schlichter von BAUSCHLICHTUNG.CH geführt werden. Falls das Verfahren über BAUSCHLICHTUNG.CH abgewickelt werden soll, bedingt dies eine vorgängige Vereinbarung zwischen BAUSCHLICHTUNG.CH und dem Dritten.

Ausstandsgründe

Die Schlichter legen mögliche Ausstandsgründe vor Mandatsbeginn offen. Allfällige Ausstandsgründe werden durch die Geschäftsstelle von BAUSCHLICHTUNG.CH fallbezogen geprüft, bewertet und gegenüber den Vertragsparteien offengelegt.