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Der Sachkundenachweis


Hundehalterinnen und Hundehalter, die nach dem 1.9.2008 einen Hund übernommen haben, sind verpflichtet, einen Sachkundenachweis abzulegen - innerhalb eines Jahres nach Übernahmedatum. Neuhundehalter müssen im Rahmen des Sachkundenachweises einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Personen, welche bereits Hunde haben/hatten sind lediglich dazu verpflichtet, den Praxisteil zu absolvieren.

Seit 1.9.2010 sind Ersthundehalter verpflichtet, den Theoriekurs vor dem Kauf des Welpen/Hundes zu besuchen. Züchter, Tierheime und andere Abgabestellen müssen und dürfen die Bestätigung des besuchten Sachkundenachweises verlangen! Innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes muss dann der Praxiskurs besucht werden.

Wichtig: Der Sachkundenachweis muss von der Person / den Personen besucht werden, auf die der Hund registriert wird/worden ist (Chip-Registration bei ANIS). Personen aus demselben Haushalt, die nicht registriert sind, dürfen selbstverständlich trotzdem an den Kursen teilnehmen.


Aline Eberli   •  Gruebistrasse 2   •  6066 St. Niklausen