Bedürfnisgerechte Planung

Kinder sind Experten in ihrer Lebenswelt: Indem sie ihre Ideen und Anliegen direkt in die Planung einbringen, werden sie zu Beteiligten und somit Teil der Planung. So können kostenintensive Fehlplanungen bei Spielplätzen vermieden werden und Kinder können Gestaltungsvorschläge einbringen, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Sichere Lebensräume

Die Kinder werden zu ihren Erfahrungen auf dem Schulweg befragt. Auf diese Weise können Gefahrenstellen erkannt und entschärft werden, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Kinder tragen so zur Verbesserung ihrer Lebensqualität bei und erfahren, dass sie konkret etwas bewirken können.

Kinderrechte im Alltag 

Um für alle Kinder der Welt eine Basis für gleiche Rechte zu schaffen, wurde 1989 die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) verabschiedet. Dieses internationale Übereinkommen richtet sich nach den Grundprinzipien:

  • Nicht-Diskriminierung
  • Wohl des Kindes
  • Recht auf Leben
  • Überleben und Entwicklung
  • sowie die Anhörung von Kindern.

Die Schweiz hat die KRK der UNO 1997 ratifiziert. Damit gewinnen die Belange und Interessen der Kinder an Verbindlichkeit. Regierungen und Politiker/innen sind durch die Kinderrechtskonvention gefordert, ihre Zusage einzulösen.

Das KinderKraftWerk setzt sich dafür ein, dass diese Rechte eingefordert werden und berät Gemeinden und Institutionen in der Umsetzung dieser Prozesse.

 
 

Unterstützt von Swisslos-Fonds Baselland

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