Arbeitszeiterfassung Weisung des SECO

Mit Wirkung per 1. Januar 2014 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Weisung betreffend die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung herausgegeben und damit auf die geänderten Bedürfnisse im wirtschaftlichen und politischen Umfeld reagiert. Zukünftig sollen nicht mehr für alle Arbeitnehmer die gleichen umfassenden Arbeitszeiterfassungspflichten gelten, sondern nach drei Kategorien unterschieden werden. Dabei sollen namentlich Kaderleute mit Weisungsrecht sowie vollamtliche Projekt- und Mandatsleiter unter gewissen Voraussetzungen von entscheidenden Erleichterungen hinsichtlich der Ruhezeiterfassung profitieren können.

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